PLS-Logo |   Lehrstück Mauerpark Berlin – Teil 7

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    Stand:  17.11.2014   (14. Ed.)  –  File: PLS/Themen/Lehrstueck_Mauerpark_Bln_7.html



Diese Seite ist Teil des Bürger-Portals zur Stadt(ver)planung in Lichterfelde-Süd. Giesensdorf – wie Lichterfelde-Süd früher hieß – ist seit jeher das Stiefkind der (Bezirks-) Politiker. Manche von ihnen wissen noch nicht mal, wo „Giesensdorf“ überhaupt liegt — und entscheiden dennoch über gravierende Bauleitplanungen in dieser Gegend. Man schob und schiebt dort gerne etwas hin, was man in den feineren Wohnquartieren des Bezirks nicht so gerne sieht. [Ständig benachteiligt!]

In Berlin wird seit Sommer 2012 ein ganz besonderes Stück zum Politikversagen gegeben. Nein, nicht der Riesenflop mit der Nicht-Eröffnung des Großflughafens in Schönefeld ist gemeint. Es handelt sich um ein Lehrstück für eine total verfehlte Stadtplanung — um die Planung des „Mauerparks“ im Norden Berlins. Derzeit sind die handelnden Figuren, der geldgierige Immobilien- Investor „CA Immo“ (nunmer die Groth-Gruppe), der Senat von Berlin, der Bezirk Mitte, die SPD, die GRÜNEN (sic!) und die CDU, mächtig dabei, mit ihren unsinnigen Planungen (und verlogenen Argumentationen) jede Menge „Wutbürger“ zu produzieren — und das nur 3 Jahre nach „Stuttgart-21“.

Auf dieser Seite sind wesentliche Stationen und Hinweise zu dieser „Volksverarsche“ (O-Ton von der Bernauer Straße) dokumentiert. Vielleicht kommt es noch zu einem Riesenskandal, da offensichtlich erhebliche von einem Peer Steinbrück (SPD) zu verantwortende Ungereimtheiten beim Verkauf der Grundstücke durch den Bund vermutet werden (Vorkaufsrechte!). Sämtliche Links und Kommentierungen in [Ed:...] sind hier redaktionell hinzugefügt worden.


Im Internet ist dieses Dokument (Web-Seite) zu finden unter: http://pruefstein-lichterfelde-sued.de/Themen/Lehrstueck_Mauerpark_Bln_7.html


I n h a l t :      
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M A U E R P A R K   B E R L I N

B-Plan reif für die Ablage! — #1


Ein Musterbeispiel neoliberaler Privatisierungspolitik.

Aus:
Pankower Allgemeine Zeitung, 16. Oktober 2014, 9.20 Uhr MESZ (Aktuell). Alle Links in dieser Doku wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Original]

BERLIN-MITTE (m/s). Berlin braucht einen Neuanfang in der Stadtentwicklungspolitik. Auch am Mauerpark, Brennpunkt der Auseinandersetzungen in der Innenstadt, ist ein Neuanfang fällig. Michael Müller, amtierender Stadtentwicklungssenator hat die entscheidenden Worte geprägt und selbst die Vorlage geliefert.

„Bastapolitik hat ausgedient. Gutes Regieren heißt Partizipation, Dialog, Offenheit. Das ist keine bloße Stilfrage, sondern eine wichtige Aufgabe zur Erneuerung und Weiterentwicklung unserer Demokratie,“ schrieb Michael Müller in einem Gastbeitrag am 5.10.2014 im TAGESSPIEGEL.

Müller steht nun auf der offenen Bühne, und muß sich auch konkret dazu äußern, wie es am Mauerpark mit der geplanten Nordbebauung weitergeht. Gravierende Gründe sprechen inzwischen dafür, das Vorhaben aufzugeben, denn der B-Plan ist eigentlich reif für die Ablage!

Musterbeispiel neoliberaler Privatisierungspolitik

Die Privatisierung der ehemaligen Bahnflächen inmitten des Berliner Innenstadtbezirke Prenzlauer Berg und Mitte (Wedding) ist ein Musterbeispiel für sozialdemokratische und neoliberal inspirierte Privatisierungspolitik.

Anfang der 90er Jahre gliederte die Deutsche Bahn AG „nicht mehr betriebsnotwendige“ Bahngelände in den deutschen Innenstädten aus ihrem Besitz aus und überführte sie im Laufe der Jahre in eine Verwertungsgesellschaft. Diese – genannt Vivico Real Estate – bekam 2001 den Auftrag, diese Liegenschaften mit maximalen Gewinnen zu vermarkten. Die Vivico Real Estate ging 2001 aus der Grundstücksgesellschaft für Eisenbahnimmobilien hervor und befand sich vor dem Verkauf zu 100 % im Besitz der Bundesrepublik Deutschland. Von den insgesamt 6,9 Millionen Quadratmetern [690 ha] Grundstücksfläche der Vivico liegen 40 % in Berlin [Ed: 115 ha davon in
Lichterfelde-Süd].

Unter dem damaligen Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) wurden die Liegenschaften an einen privaten Erwerber aus Österreich „veräußert“. Die CA Immo AG erwarb im Dezember 2007 die deutsche Vivico Real Estate GmbH für 1,03 Milliarden Euro. Es war ein Riesengeschäft – bei einem Mittelpreis von rund 145 Euro/Quadratmeter.

Ironie der Geschichte: Peer Steinbrück ist heute im Wedding beheimatet, und kann sich das „Theater“ nun als Spaziergänger ansehen.

Mindestens 12 Jahre Stadtentwicklungs-Theater um den Mauerpark

Am 24.7.2013 wurde ein „Stück“ Mauerpark für die Öffentlichkeit und für mehr Bürgerengagement übergeben. Zwei Stadtteile mit zusammen über 300.000 Menschen haben nun eine neue wichtige Grünverbindung und einen „gemeinsamen Mauerpark“. Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) leitete den Festakt ein, in dem vielen Beteiligten gedankt wurde.

An diesem Tag endete ein langjähriges
Stadtentwicklungs-Theater, dessen Stückeschreiber und Intendant weitgehend im Hintergrund geblieben war.

Inzwischen ist der Profiteur des Stadtentwicklungstheaters beim nachfolgenden Investor, der Groth-Gruppe mit einen hochbezahlten Job untergekommen. Ein Musterbeispiel von langjährig aufgebauter persönlicher „Projektentwicklung“.

So erklärt es sich auch, wie auf das Grundstück ohne öffentliche Ausschreibung auf denkwürdige und überraschende Weise von der Groth-Gruppe erworben werden konnte. Der einstmalige Niederlassungsleiter von Vivico und CA Immo AG Henrik Thomsen sicherte sich seinem Karriere-Ausstieg. Vermutlich sorgte er auch in wesentlichen Teilen für das Zustandekommen des rechtswidrigen städtebaulichen Vertrags, der eine Koppelung von Mauerparkentwicklung und Baurechten vorsah.

Inzwischen ist Henrik Thomsen zur Groth-Gruppe gewechselt – und profitiert auf diese Weise wirtschaftlich direkt aus der dubiosen Vertragskonstruktion und dem von langer Hand eingefädelten Immobilienverkauf. Compliance-Experten stufen so etwa als einen klaren Fall von Amtswechsel-Korrruption ein!

Der rechtswidrige städtebauliche Vertrag

Ein städtebaulicher Vertrag sollte das „Theaterstück mit Karriereleiter“ für Thomsen sichern. Danach wurde die Übergabe der Mauerparkflächen (Flohmarkt und Freifläche südlich des Gleimtunnel) an die Ausweisung des Baurechtes auf der rund 3,5 ha umfassenden Fläche nördlich der Gleimstraße geknüpft. Gefordert wurde ein allgemeines Wohngebiet im B-Plan.

Eine Schadensersatzklausel des Landes Berlin sollte den ganzen Handel absichern – falls kein Baurecht zustande kommt. Offensichtlich war man bei der CA Immo AG selbst skeptisch, denn sonst wäre diese Klausel wohl nicht entgegen allen guten Sitten und entgegen geltendem Verwaltungsverfahrensrecht verhandelt worden.

Doch aus heutiger Sicht ist der städtebauliche Vertrag „sittenwidig“ – weil sich hier berechtigte immobilienwirtscnaftliche Belange und persönlicher Karriere-Eifer miteinander vermengt hatten.

Noch schlimmer: Der völlig rechtswidrige städtebauliche Vertrag wurde unter der Ägide von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) ausgehandelt, der damit juristische, politische und moralische Grundsätze über Bord warf. Besonders schlimm für einen Sozialdemokraten: Eine Verstoß gegen das Koppelungsverbot im Verwaltungsverfahrensrecht (
VwVfG).

Vor allem ist zu kritisieren: Die Verhandlungen mit der CA Immo AG um den städtebaulichen Vertrag waren nicht von städtebaulichen Gestaltungsüberlegungen und den Grundsätzen der Bauleitplanung (siehe: § 1 Abs. 5 BauGB und § 1 Abs. 4 BauGB) geleitet worden, sondern von finanziellen Erwägungen und Tauschhändeln um Teilflächen (siehe: Mauerpark-Bebauung in der §§-Falle).

Hinzu kommen baurechtliche Beanstandungen, etwa die Überschreitung der zulässigen Nutzung (BauNVO), dazu planungsrechtliche Aspekte. Der Flächennutzungsplan und die bisher noch immer geltenden Planungen (FNP, BauGB, Landschaftsprogramm) weisen hier noch immer eine Grünfläche aus. Diese Grundlagen können nur durch Parlamentsbeschluß im Abgeordnetenhaus verändert werden.

Langjährige Bürgerbeteiligung – prämierter Architektenentwurf

Im Bebauungsplanverfahren um den Mauerpark flossen alle abgehandelten und abgewogenen Leitlinien der Bürgerwerkstatt im Jahr 2010 in die Aufgabenstellung für einen städtebaulichen Architektenwettbewerb ein.

Für die Baufelder am Mauerpark wurde ein Einladungswettbewerb durchgeführt, in dem 2011 die Architekten Lorenzen den zweiten Preis erhielten. Dieser Architekten-Entwurf wurde, trotz divergierender Auffassungen zwischen den Bürgerinitiativen im Mauerpark allen weiteren Planabwägungen im Bebauungsplanverfahren zugrundegelegt.

Er sah eine lockere Bebauung vor, die nach heutigen stadtklimatischen Erkenntnissen durchaus hätte geeignet sein können, um die stadtklimatischen Grundfunktionen des übergeordneten Grünzugs Mauerpark aufrecht erhalten zu können.

Im nachfolgenden
Baubauungsplanverfahren 1-64 wurden auch alle Abwägungen in Bezug auf diesen städtebaulichen Entwurf vorgenommen – ein Aspekt, der noch verwaltungsrechtliche Bedeutung bekommt, weil neuer Pläne von allen vergangenen Abwägungen gravierend abweichen.

Überraschend: Investor Groth betritt die Bühne

Die Übernahme der „Bauerwartungs-Fläche“ durch den Investor Groth kam 2012 einigermaßen überraschend. Ohne öffentliche Ausschreibung wurde hier ein Nacherwerber von der CA Immo AG präsentiert, die sich wohl auch angesichts der umfassenden Bürgerproteste als Aktiengesellschaft aus der Schußlinie bringen wollte, und nun eine „hartgesottene inhabergeführte Investorengruppe“ in Szene setzte.

Groth ist als Verwaltungsexperte schon früh in die Projektentwickler- und Investoren-Branche gewechselt, und weiß, wie Verwaltung, Politik und Planung zu steuern sind.

Es genügt nicht, nur den Baugrund zu kaufen, man muß auch Kredit bekommen, und im Zweifelsfall auch Planer, Gutachter und Gegengutachter bezahlen können – dazu ein Netz von Partei- und Duzfreunden kennen, die hilfreich sind. Dazu ist strategisches Denken und das „Spielen über Bande“ und auch die Chuzpe, um juristische Schadensersatzklagen gegen die öffentliche Hand anzustrengen, wie im Fall der Kleingartenanlage Oeynhausen. Natürlich kennt man sich auch in der Branche, und der Wechsel von Thomsen zu Groth war in Berlin auch fast alternativlos, wenn man Vakanzen plant.

Verdichteter Bauentwurf von Lorenzen-Architekten

Im Sommer 2012 wurde bekannt, dass die
Groth-Gruppe die „Bauwerwartungsfläche“ erworben hatte. Auch wenn der Kaufvertrag bis heute geheim ist, so ist doch sicher: In dem Vertrag zwischen der Groth-Gruppe und der CA Immo AG gibt es eine „Rückfallklausel“, falls kein Baurecht zustande kommt.

Dieser Umstand ist schon aus juristischer Sorgfalt geboten. Im Fall eines Schadensausgleichs wäre also wieder die CA Immo AG im Spiel. Investor Groth steht eigentlich als „planender Projektentwickler“ auf eigenes unternehmerisches Risiko an der Front.

Am 15. Februar 2013 präsentierte Investor Klaus Groth gemeinsam mit dem Bezirksstadtrat von Berlin-Mitte, Carsten Spallek (CDU), die neuen Pläne für die Nordbebauung am Mauerpark. Auf einer Bruttogeschossfläche von 54.000 Quadratmetern plante die Groth-Gruppe rund 520–530 Wohnungen sowie einen Kindergarten. Das geplante Neubauquartier sollte in 5 Quartier-Blöcke mit 4–7 Geschossen aufgeteilt werden und über eine neue Zufahrtstrasse von der Gleimstraße aus erschlossen werden.

Gegenüber dem städtebaulichen Entwurf wurde nun eine extreme Verdichtung geplant. Bemerkenswert: Weder im städtebaulichen Entwurf noch im neuen Bauentwurf (15.2.2013) wurde die prekäre Erschließungsfunktion bemerkt – ein schwerer handwerklicher Fehler der Architekten, der nun bis in die [B-]Planauslegung hineingedrückt wird.

Erschließungsplanung nicht gesichert

Die Erschließung der „Bauerwartungsfläche“ ist aber noch nicht gesichert. Auch hier sind bislang keine neuen Genehmigungsanträge bekannt, die über den Stand vom Frühjahr 2014 hinausgehen, als eine „Vorzugsvariante Kreisverkehr“ in die Diskussion gebracht wurde (siehe:
Groth kreist am Gleimtunnel).

Auch die Frage des städtebaulichen Umgangs mit dem stadtbildprägenden Gleimtunnel, dessen Widerlagern und der geplante Umgang mit der Grünanlage im Mittelstreifen namens „Gleimoase“ ist bislang weder in der Zielsetzung, noch in der Planung öffentlich festgelegt. Die Bezirksverordneten in Berlin-Mitte haben auch hier eine ausreichende Vorbereitung der Planauslegung verabsäumt – und sorgen nun erst Recht für Abwägungsmängel – mit der Rechtsfolge, dass ein B-Plan für „für unwirksam“ erklärt werden kann.

Gänzlich unbeachtet bleibt die Problematik von Verkehrsstaus im Gleimtunnel, die entstehen, wenn Autofahrer und Radfahrer aus dem Tunnel urplötzlich auf eine Haupterschließung treffen. Im Rückstau sammeln sich Abgase im Tunnel, zudem entsteht eine „wilde Verkehrssituation“, wenn eine mit Radverkehrsstreifen ausgestattete Fahrbahn im Tunnel plötzlich auf einen Kreisverkehr trifft.

Auch hier liegen bisher keine Beschlüsse der BVV-Mitte vor. Die BVV-Mitte wird hier nicht nur bei „Schlechtleistung“ bei der Wahrnehmung ihrer Planungshoheit, sondern sogar beim „Nichtstun“ ertappt. Und ein Abstimmung der Verkehrsplanung mit dem Nachbarbezirk Pankow gibt es in dieser Frage biser nicht.

Schallschutz als Motiv für bauliche Verdichtung?

Am Nordrand weist der Planentwurf eine Riegelbebauung der Baufelder C, D und E auf. Diese wird mit Schallschutzerfordernissen gegenüber dem Bahngelände und den angrenzenden Gleistrassen der zur Stettiner Bahn gehörenden Fernbahngleise begründet.

Der Investor hat dazu eigens Lärmschutz-Gutachten anfertigen lassen, die bis heute nicht öffentlich sind, somit auch den Bezirksverordneten der BVV-Mitte noch nicht vorgelegen haben können.

Die Bezirksverordneten haben so eine wichtige Aufgabe nicht ausreichend erfüllt, ihre Planungshoheit an den Investor abgegeben. Sie geben nun womöglich einen B-Plan in die Auslegung, der wegen fehlender Abwägung „gesunder Lebensverhältnisse“ für unwirksam erklärt werden kann. Ein teurer Haftungsfall für die leitenden Beamten – allen voran Baustadtrat Carsten Spallek (CDU), der das sehr wohl hätte bemerken können.

In Pankow hätte man so etwas bemerkt Ð Berlin-Mitte wird dagegen „suboptimal“ verwaltet und regiert [Ed: nicht nur Mitte, auch Steglitz-Zehlendorf].

Investorendruck und Schlechtleistungen von Politik und Verwaltung

Die Ära der „Stadtentwicklungspolitik im Hinterzimmer“ unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit gelangt am Mauerpark an einen Scheideweg. Inbesondere der heutige Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) muß sich fragen lassen, was ihn umgetrieben hat, Investorenpläne in Papierform bis hin zur Rechtsbeugung in Vertragstexte fassen zu lassen.

Auch Baustadtrat Carsten Spallek (CDU) macht keine besonders souveräne Figur. Er könnte am Ende als fachlich zuständiger Stadtrat wegen gravierender fachlicher Versäumnisse und baupolitischer „Hemdsärmeligkeit“ sogar in Haftung genommen werden.

Fortsetzung folgt demnächst:
Mauerpark: B-Plan reif für die Ablage! — #2.



M A U E R P A R K

120 Wohnungen mehr am Mauerpark

[Ed: Groth-Gruppe startet Offensive, denn er will bereits ab April 2015 am Mauerpark bauen. Ein absolutes Rätsel, wie ein umstrittener B-Plan in nur 5 Monaten ordentlich abgewogen rechtskräftig werden kann...].

Aus:
Prenzlauer Berg Nachrichten, Berlin, 17. Oktober 2014, xx.xx Uhr MESZ (Politik). [Original]

BERLIN-MITTE (jw). Ursprünglich sollten nördlich des Mauerparks 530 Wohnungen entstehen. Mittlerweile ist von 650 die Rede. Im November werden die Pläne öffentlich ausgelegt. Engagierte erwägen einen Bürgerentscheid gegen die Bebauung.

Androhen, interessierte Bürger rauszuschmeißen und dann PR-Material eines umstrittenen Investors zu verteilen, so kann man eine öffentliche Veranstaltung des Bezirksamts Mitte natürlich auch beginnen.

Das aktuelle Zitat:
     
„Einen Volksentscheid über Bebauungspläne gibt es in Deutschland nicht.“

Das sagte Mittes Baustadtrat Carsten Spallek (CDU) am 17. Oktober 2014 auf einer Presse-Konferenz zum Stand der Mauerpark-Planungen.

Wohl wahr, aber im Vorfeld eines B-Plans ist das durchaus vorstellbar, z.B. um für ein bestimmtes Gebiet den Status eines "Entwicklungsbereichs" zu erzwingen.
Carsten Spallek (CDU), Stadtrat für Stadtentwicklung in Pankows Nachbarbezirk, hatte am heutigen Freitagmorgen [17.10.2014] zum Pressegespräch geladen. Berichten wollte er über den aktuellen Stand der Dinge zur Erweiterung des Mauerparks und des angrenzenden Neubaugebiets. Dass sich dafür auch Mitglieder der diversen Bürgerinitiativen interessieren würden, war zu erwarten. Dass der Stadtrat, der gerne sein Interesse an einem offenen Dialog und einem transparenten Verfahren betont, sie am liebsten vor die Tür gesetzt hätte, wirkte befremdend.

Nach der Fürsprache eines Journalisten durften doch alle bleiben. Folgendes gab es zu erfahren.

Planungen Neubaugebiet

Mittlerweile sind auf dem 3,5 Hektar großen Areal nördlich des Gleimtunnels etwa 450 Wohnungen sowie 200 Studentenwohnungen mit einer Gesamt-Wohnfläche von maximal 54.000 Quadratmetern vorgesehen. Als die Groth-Gruppe als Projektentwickler Anfang 2013 ihre Pläne erstmals vorstellte, war noch von 530 Wohnungen die Rede. Nun sind es 120 mehr.

Ein Teil der Wohnungen soll von einem der städtischen Wohnungsbauunternehmen und einer Baugruppe errichtet werden – die Groth-Gruppe spricht von bis zu 140 Stück. Wer sich dort engagieren wird, ist noch nicht raus. Bekannt ist nur, dass sowohl die städtischen Wohnungen als auch die für Studenten im Norden des Areals an der S-Bahn liegen sollten.

Genau dort wurde noch einmal die Anordnung der Gebäude auf dem Gelände verändert. Ursprünglich sollten einzelne Wohnblöcke in größerem Abstand zueinander entstehen. Nach einem Lärmschutzgutachten ist das aufgrund der Nähe zur Bahnstrecke nicht mehr umzusetzen – durch die Lücken würde zu viel Bahnlärm ins Wohngebiet [zu den Eigentums-Wohnungen] gelangen. Stattdessen sollen diese nun durch weitere, siebenstöckige Bauten verschlossen werden. Damit entstände entlang der S-Bahn ein kompakter Wohnriegel.

Trotz dieser zusätzlichen Bauten werde die Gesamtwohnfläche die geplanten 54.000 Quadratmeter nicht überschreiten, erklärte der Stadtrat. Auf weitere Fragen etwa nach der Erschließung oder möglichen Nutzungskonflikten mit der angrenzenden Jugendfarm Moritzhof verwies er auf den Bebauungsplan, der bald ausgelegt werde und detailliert Auskunft gebe.

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan für das Wohngebiet soll im November öffentlich ausgelegt sowie parallel im Internet veröffentlicht werden. Allen Interessierten bietet sich dann die Möglichkeit, sich über die konkreten Planungen zu informieren und gegebenenfalls Einwände dazu zu formulieren. Bis vor den Weihnachtsferien soll das Verfahren abgeschlossen sein. Daraufhin muss das Amt die eingereichten Stellungnahmen bearbeiten. Danach folgt die Verabschiedung des B-Plans durch das Bezirksparlament von Mitte. Die Groth-Gruppe rechnet mit einem Baubeginn in der ersten Jahreshälfte 2015. Das sei möglich, meint auch der Stadtrat.

Der Bebauungsplan für die Fläche südlich des Gleimtunnels, auf der sowohl der Park vergrößert als auch Angebote wie der Flohmarkt oder der Mauersegler langfristig erhalten bleiben sollen, folgt zu einem späteren Zeitpunkt. Es sei eine Herausforderung, rechtlich wasserdicht gewisses Gewerbe zu erlauben, aber etwa den Neubau von Wohnungen auszuschließen. Daran werde derzeit noch gearbeitet, erklärte Spallek. Einen konkreten Termin für die Auslegung mochte er nicht nennen.

Parkmanagement

Der bestehende Mauerpark gehört zum Bezirk Pankow; die geplante Erweitungsfläche liegt in Mitte. Dass der Park dennoch nur von einem der Bezirke bewirtschaftet werden soll, ist schon länger klar. Nun scheint es darauf hinauszulaufen, dass Pankow die Aufgabe übernimmt. Der Bezirk wäre dann für die Pflege der Grünflächen zuständig und müsste sich auch um Ordnungsangelegenheiten kümmern. Für Freunde des Grillen könnten das gute Nachrichten sein: Stadtrat Spallek hatte angekündigt, Mitte sei gegen solche Aktivitäten im Park. In Pankow sieht man das entspannter. Abgeschlossen sind die Verhandlungen dazu aber noch nicht. Wenn es zu einer Einigung kommt, soll sie erst einmal für einen begrenzten Test-Zeitraum gelten.

Groth-Gruppe

Der Projektentwickler startet derzeit eine Charme-Offensive. Aktuell wurden 60.000 Broschüren gedruckt und im Umfeld des neuen Baugebiets verteilt (unter anderem offenbar an den Bezirk Mitte, der diese nun über den Stadtrat weitergibt). „Mauerpark gewinnt“ lautet das Motto des in Park-Grün gehaltenen Papiers. Auch die von der Groth-Gruppe betriebene Website "
Mauerpark im Dialog" wurde überarbeitet.

Bürgerinitiativen

Die engagierten Bürger am Park lehnen die Pläne der Groth-Gruppe generell ab. Aktuell bereiten sie sich auf die Auslegung des Bebauungsplans vor, um möglichst stichhaltige Einwände dagegen einbringen zu können. Zudem erwägen sie die Möglichkeit eines Bürgerentscheids gegen die Bebauung [Ed: was aber leider nur eine Empfehlung ergeben kann].

Mehr zu diesem Thema:
[16.10.2014:
B-Plan reif für die Ablage! — #1]  (Pankower Allg. Zeitung)
[17.10.2014: Mehr Wohnungen, (...) und ein Vorgeschmack aufs Abbügeln]  (Prenzlberger Stimme)
[17.10.2014: Neues Wohnviertel: Bürgerbegehren am Mauerpark]  (Berliner Zeitung)
[24.10.2014: B-Plan reif für die Ablage! — #2]  (Pankower Allg. Zeitung)



M A U E R P A R K   B E R L I N

B-Plan reif für die Ablage! — #2


[Ed: Ordentliches Baurecht oder Grothsches Landrecht?]

Aus:
Pankower Allgemeine Zeitung, 24. Oktober 2014, 11.00 Uhr MESZ (Aktuell). Alle Links in dieser Doku wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Original]

BERLIN-MITTE (m/s). Das Planverfahren zur geplanten Nordbebauung am Mauerpark soll im November 2014 einen entscheidenden Schritt weiter gehen: Mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sollen nun endlich alle Pläne auf den Tisch kommen, die bisher nur als Stückwerk und Vorinformationen vom Investor veröffentlicht wurden.

Am 17. Oktober 2014 eröffnete Carsten Spallek (CDU), Stadtrat für Stadtentwicklung in Berlin-Mitte in einem Pressegespräch die neuesten Pläne des Investors. Mehrere Fakten sind von diesem Termin besonders festzuhalten:
  • Der Investor plant nun statt bisher geplanter 530 Wohnungen insgesamt 630 Wohnungen.
  • Die bauliche Verdichtung wird durch eine neu geplanten durchgehende "Hochhaus-Scheibe" am Nordrand hergestellt.
  • Der Baustadtrat präsentierte auf dem Pressetermin Prospekte des Investors Groth, die er an Journalisten verteilte.
  • Die landeseigene Wohnungsgesellschaft HOWOGE scheint nun beim Wohnungsbau mitbeteiligt zu werden.
Stadtrat Spallek hat der Weitergabe der Investoren-Broschüre einen weiteren Beweis geliefert, dass er es mit der Neutralität seines Amtes nicht ernst nimmt, und im Prinzip eine "Gefälligkeitsplanung" umsetzen will. Den Beweis liefert Spallek selbst in einem Videointerwiew, das sicher in einem späteren Normenkontrollverfahren eine Rolle spielen kann. Es liefert eine Einsicht, wie salopp in Berlin-Mitte Planungsrecht gehandhabt werden soll, wie "Baupolitik" Abwägungsgebote einfach übergeht – und damit die Neutralität des Amtes des Baustadtrates in Frage steht.

Stand des Planverfahrens und geplante Auslegung des B-Plans im November 2014

Schon im Juli 2014 hatte die Abgeordnete Katrin Lompscher (MdA – DIE LINKE) eine Kleine Anfrage zum "Stand der Dinge beim Mauerpark: Planung, Erschließung, Wohnungskonzept" gestellt (Drucksache 17/14 222 vom 15./16.Juli 2014). Die von Spallek am 17.10. verkündete Absicht zur Planauslegung im November war daher schon im Vorfeld bekannt.

Aus der Antwort wird auch deutlich, das Bezirksamt Mitte plant parallel zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch eine neue Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Damit werden auch die neuen Einzelheiten des B-Plan-Entwurfs von allen Behörden und Trägern öffentlicher Belange geprüft werden müssen.

Damit ist ein erheblicher Zeitaufwand verbunden – und bis zu einem Aufstellungsbeschluß für den neuen B-Plan-Entwurf werden noch einige Wochen, vielleicht und Monate vergehen.

Juristischer Verfahrensweg vorgezeichnet

Ein Bebauungsplan kann juristisch nur angegriffen werden, wenn er als Satzung beschlossen und der Beschluss öffentlich bekannt gemacht worden ist (§ 10 Abs. 3 BauGB). Erst nach einem Aufstellungsbeschluß können auch gerichtliche Schritte und ein Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO in Gang gesetzt werden.

Im Fall der Nordbebauung sind inzwischen so viele Erfordernisse im Planverfahren verletzt worden, dass nicht nur ein, sondern mehrere Antragssteller eigene Normenkontrollverfahren in Gang setzen können.

Der Vorteil der Normenkontrollverfahren: Jede Rechtsperson, die vorträgt "durch die Rechtsvorschriften oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden" (§47 Abs. 2 Satz 1
VwGO), ist berechtigt, ein Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO in Gang zu setzen.

Das Verwaltungsgericht kann auch eine einstweilige Anordnung verfügen, und damit ein Verfahren bis zur Rechtsentscheidung stoppen, wenn schwerwiegende Belange verletzt sind.

Städtebauliche Verdichtung und Hochhausscheibe

Der neue städtebauliche Entwurf des Investors mit der langgestreckten Hochhaus-Scheibe wird mit einer Verbesserung des Schallschutzes entlang der Berliner Ringbahn begründet. Dazu waren Gutachten zu erstellen, die noch offengelegt werden müssen. Interessant ist die Frage des Schallschutzes, weil die Lage des Grundstücks zum Bahngelände die Frage aufwirf, ob beim Schallschutz überhaupt ein Erfordernis besteht. Die betreffenden stark befahrenen Gleise der Stettiner Bahn liegen tiefer als das Baugrundstück. Bei einer Einebnnung würde sogar eine vom Grundstück abgewandet Böschung entstehen, die höher als die Waggons über die Gleise aufragt.

Die geplante Hochhausscheibe sorgt zudem dafür, dass künftig auch ein Echo durch das Nordkreuz hallen kann – bisher schluckt das vorhandene Grün und die unbebaute Fläche den Schienenlärm. Damit werden auch die anderen Anlieger am Nordkreuz, etwa an der Behmstraße zu Planungsbetroffenen.

Das Maß der baulichen Nutzung ist nach Baunutzungsverordnung (BauNV) für besondere Wohngebiete bei einer Geschoßflächenzahl von 1,6 begrenzt. Ob dieser Wert eingehalten wird, kann erst bei Planauslegung beurteilt werden.

Teilung des Bebauungsplans 1-64 und Rechtsfolgen

Die Abgeordnete Lompscher hatte im Sommer in ihrer Kleinen Anfrage auch nach dem Vorgehen bei der Planaufstellung gefragt:
"Treffen Aussagen zu, dass eine Teilung des Bebauungsplans 1-64 beabsichtigt ist, welche Gründe werden dafür angeführt, teilt der Senat diese und welche Auswirkungen hätte dies auf den Vertrag zu den Flächen im Gebiet des Entwurfs zum Bebauungsplan 1-64 (Mauerpark-Vertrag)?"

Interessant war die Antwort, weil sie indirekt die im Mauerpart-Vertrag vereinbarte "verbotswidrige Koppelung" von Vertrag und Baurecht mit Hilfe eines Dritten eingesteht und nun zu umgehen versucht:
"Antwort zu 2: Ja, diese Aussagen treffen zu. Der im 'Mauerpark-Vertrag' genannte Vertragspartner des Landes Berlin (CA Immo) hat zwischenzeitlich den nördlichen Teil des Plangebiets verkauft. Der Erwerber hat einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB für denjenigen Teil des Plangebietes gestellt, der sich nördlich der Gleimstraße befindet.

Nach Aussage des Bezirks Mitte gibt es keine Gründe, die zu einer Ablehnung des Antrags führen könnten. Das Plangebiet soll daher in einen Bereich nördlich der Gleimstraße (Bebauungsplan 1-64a VE) und in einen Bereich südlich der Gleimstraße (1-64b) geteilt werden."

Bebauungsplan 1-64a VE — Eigentümer oder Erfüllungsgehilfe des Verkäufer?

Bei dem zur Auslegung angekündigten Bebauungsplan 1-64a VE handelt es sich um einen "Vorhabenbezogenen Bebauungsplan". Dieser ist eine Sonderform des Bebauungsplanes und wird aufgestellt, wenn ein bereits präzise umrissenes Projekt von einem Vorhabenträger (Investor) realisiert werden soll.

Für den weiteren Fortgang des Planverfahrens und eine spätere Normenkontrolle wird es ausschlaggebend sein, ob der Investor Groth zum Zeitpunkt der Auslegung und Beschlußfassung auch tatsächlich im Grundbuch eingetragener und handelnder Eigentümer ist. Da der Kaufvertrag zwischen der CA Immo AG und der Groth-Gruppe geheim ist, kann derzeit nicht nachgeprüft werden, ob etwa auch Rücktritts- und Bindungsklauseln vereinbart wurden, die bei einer Nichterteilung des Baurechtes greifen.

Spätestens ein Verwaltungsgericht muß bei einer Normenkontrolle Einsicht nehmen, ob das "normenwidrige Koppelungsverbot" aus dem städtebaulichen Vertrag (Mauerpark-Vertrag) nun durch ein "privates Rechtsgeschäft" umgangen werden soll, ob es weiter wirksam, oder ob es außer Kraft ist.

An dieser Frage entscheidet sich, ob die planende und genehmigende Behörde tatsächlich in ihren Abwägungsentscheidungen frei ist, oder ab sie sich durch "fiktive Rechtsfortbildung" und "ungeschriebene politische Absprachen" über Abwägungsgebote im Planungsrecht hinwegsetzen will.

Bisher deutet alles darauf hin, dass die Behörde der rechtswidrigen Koppelung von "Bodengeschäft und Erteilung des Baurechts" ohne ausreichende Abwägungen folgen will.

Wenn die Groth-Gruppe uneingeschränkter Eigentümer der Fläche ist, wäre der neue Vorhabenplan 1-64a VE frei abwägbar.

Anders, wenn die Groth-Gruppe nur ein vertragsrechtlicher "Erfüllungsgehilfe" der CA-Immo ist. Dann wäre die verbotene Koppelung von Grundstücksgeschäft und Baurecht trotz rechtsgeschäftlicher Veränderungen weiter wirksam und in Kraft.

Ein Verwaltungsgericht hätte es dann einfach, die Unwirksamkeit der Planaufstellung festzustellen – und dies mit "Abwägungswegfall" zu begründen.

Pikant wird diese Frage, weil der damaligen Leitende Mitarbeiter der CA Immo AG, Hendrik Thomsen nunmehr Leitender Mitarbeiter der Groth-Gruppe ist.

Vorhabenplan und Vorhabenerschließungsplan

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus einem Erschließungsplan und einem Durchführungsvertrag, in dem die Baupflichten des Vorhabenträgers vertraglich geregelt #werden. In der Antwort auf die Kleine Anfrage von Frau Lompscher hat sich Staatsekretär Gaebler (SPD) von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auch ausführlich zur Erschließung und zum Durchführungsvertrag geäußert:

"Die Erschließung des Wohngebiets ist weiterhin mit einer Rampe von der Gleimstraße aus vorgesehen." — "Die Inhalte des Durchführungsvertrags werden zwischen dem zuständigen Bezirk und dem Investor vereinbart. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass in den Durchführungsvertrag eine wohnungspolitische Verpflichtung für das Wohngebiet aufgenommen werden soll. Für das Baufeld E des Vorhabens ist nunmehr eine Förderung des neu zu errichtenden Wohnraums beabsichtigt. Für die betreffenden Wohnungen gälten die in den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2014 festgelegten Regelungen zu Mietpreisund Belegungsbindungen. Demnach dürfen diese Wohneinheiten an Wohnungssuchende nur gegen Übergabe eines gemäß § 27 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) ausgestellten und zum betreffenden Zeitpunkt im Land Berlin gültigen Wohnberechtigungsscheins (WBS) überlassen werden (zur Mietpreisbindung s. Antwort zu 10). Das Wohnbauvorhaben verursacht ferner einen zusätzlichen Bedarf von 43 Kinderbetreuungsplätzen, zu dessen Deckung die Errichtung einer freistehenden Kindertagesstätte mit Freispielflächen am Westrand des Gebietes und die Betreibung durch einen bewährten Träger vertraglich vereinbart werden."

Veröffentlichung des Durchführungsvertrages?

Auf die Frage nach der Veröffentlichung des Vertrages reagierte Gaebler zurückhaltend. "Ein erster Entwurf des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt dem Bezirksamt Mitte von Berlin ebenfalls vor und unterliegt derzeit einer ersten rechtlichen Prüfung. Über eine mögliche Veröffentlichung dieses Entwurfs bestehen auf Seiten des Senats keine Kenntnisse. Die wesentlichen Inhalte des Vertrags werden sich jedoch auch in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wiederfinden und somit der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB zugänglich sein."

Veränderter Wohnungs-Mix im neuen Planentwurf

Der neuste Planentwurf sieht nun auch geförderten Wohnraum vor. Als einziger Wohnungsbauträger wurde inzwischenn die landeseigene HOWOGE als "Verhandlungspartner" benannt. Inwieweit die ursprüngliche Aussage der Groth-Gruppe vom Frühjahr 2013 nocht gilt, dass auch Genossenschaften und Baugruppen Teilflächen erwerben können, ist offen geblieben.

In jedem Fall sieht der neue Planentwurf und das Konzept für das Projekt eine Mischung aus Eigentumswohnungen und Mietwohnungen vor. Auf Baufeld D sollen voraussichtlich durch den privaten Investor Studentenwohnungen geplant und errichtet werden. Auf Baufeld E sollen nach Vorstellungen des Senats öffentlich geförderte Mietwohnungen entstehen. Der Anteil mietpreisgünstiger Wohnungen soll mehr als 20 % betragen.

"Bezahlbare" — statt "soziale Mieten"

Die Kauf- und Mietpreise der geplanten frei finanzierten Wohnungen sollen sich an "marktüblichen Bedingungen" orientieren. Die Angaben wurden nicht beziffert und unterliegen der Kalkulation des privaten Investors.

Der öffentlich geförderte Wohnraum soll im Rahmen der Mietpreisbindung gemäß der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2014 anfangs bei durchschnittlich 6,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegen. Die Mietpreise sollen in einer Spanne zwischen 6,00 Euro und 7,50 Euro pro Quadratmeter festgelegt werden.

Baurechtliche Prüfung, fehlende Äbwägungen und planungsrelevante Tatbestände

Das Stadtplanungsamt Berlin-Mitte muß den nun neu für die Auslegung vorbereiteten Bebauungsplanentwurf baurechtlich prüfen, und auch alle Merkmale des B-Plans nach den Kriterien des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Baugesetzbuches prüfen und abwägen.

Erschließung

Die Zentrale Frage, ob für das Grundstück eine gesicherte Erschließung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorliegt, ist bisher nicht ausreichend beantwortet worden. Das Baurecht fordert hier in seinen Vorschriften über die Regelung der baulichen Nutzung die Sicherung der Erschließung als Voraussetzung für die Zulässigkeit baulicher Anlagen. So soll einmal gewährleistet werden, dass die Grundstücke für Kraftfahrzeuge besonders der Nutzer als auch solche der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung erreichbar sind.

Zum anderen muß dabei geprüft werden, ob der Kommune nicht als Folge der Genehmigung von Vorhaben unangemessene Erschließungsaufgaben aufgedrängt werden. So könnte zum Beispiel das Wegerecht für Feuerwehr und Rettungswagen über die Grünfläche am Moritzhof zur notwendigen Anforderung für eine "gesicherte Erschließung" werden.

Die Erschließung eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich ist nur dann durch eine vorhandene Straße gesichert, wenn diese den durch das Vorhaben ausgelösten Verkehr im Regelfall bewältigen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996 – BVerwG 4 B 253/95, NVwZ 1997, 389, juris Ls.2; Beschluss vom 2. September 1999 – BVerwG 4 B 47/99, BRS 62 Nr. 103, juris Rn. 5).

Genau diese Frage ist jedoch ungeklärt, zumal es in den Berufsverkehrszeiten zum Rückstau im Gleimtunnel kommen kann, und später eine Tunnelbelüftungsanlage erforderlich macht. Die Verwaltung und der Investor haben sich hier bisher einen "schlanken Fuß" gemacht.

Lärmschutz, Umweltschutz und Nachbarschaft

Ein weiterer großer Streitpunkt wird sich um die Frage der Anwendbarkeit des § 13 BauGB ergeben, der eine leicht übersehene Ausschlußbedingung enthält, die sowohl dem Investor als auch der Genehmigungsbehörde noch einiges Kopfzerbrechen bereiten wird:
"§ 13 Vereinfachtes Verfahren: (1) Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert oder enthält er lediglich Festsetzungen nach § 9 Absatz 2a oder Absatz 2b, kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren anwenden, ..."
Der Berliner Flächenutzungsplan weist hier noch immer eine Grünfläche von übergeordneter Bedeutung aus – und deren Bedeutung wird im Lichte neuer Planungen noch mehr Bedeutung gewinnen.

Der Bezirk Berlin-Mitte hat ein großes Grünflächen-Defizit und kann gesunde Lebens- und Wohnverhältnisse für seine Einwohner nicht mehr garantieren. Besonders fällt auf: Eine wichtige große Grünfläche, der Humboldthain, ist aufgrund seiner großen Steigungen und steilen Wege für die ältere Bevölkerung nicht ohne Gefahren begehbar – und für Rollstuhlfahrer nicht geeignet.

Die Fläche am Mauerpark wäre als ebenerdige Freifläche eine wichtige grüne Ausgleichs- und Freifläche.

Darüberhinaus gewinnt die Zuwegung zum Fernbahnhof Gesundbrunnen künftig noch mehr an Bedeutung, und steht mit anderen Planungen am Mauerpark im engen Bezug: Die Modernisierung und Umgestaltung des Jahn-Sportparks als inklusiver Sportpark und als Austragungsort für spätere Paralympics macht eine barrierefreie Verbindung zum Fernbahnhof Gesundbrunnen opportun.

Überdies wird der Umbau und Ausbau des Jahn-Stadions für die Anforderungen der Zweiten Bundesliga neue Erschließungsfragen aufwerfen, um jeweils tausende anreisende Fans mit Sonderzügen zu den Spielen zu bringen.

Der geplante B-Plan 1-64a VE ist demnach nicht nur als Einzelbauvorhaben zu beurteilen, sondern muß nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 in einem größeren Zusammenhang aufgestellt, geprüft und [bewertet] werden.



M A U E R P A R K   B E R L I N

B-Plan-Auswertung öffentlich


[Ed: Das Bezirksamt Mitte trickst gewaltig beim 1-64]

Aus:
Pankower Allgemeine Zeitung, 10. November 2014, 12.54 Uhr MEZ (Aktuell). m/s = MICHAEL SPRINGER. Alle Links in dieser Doku wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Original]

BERLIN-MITTE (m/s). Das Bezirksamt Berlin-Mitte hat am letzten Wochenende den "Beschluss über das Auswertungsergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 1-64 (Mauerpark)" öffentlich gemacht. Die Veröffentlichung erfolgte am 7.November 2014.

Die Drucksache – 1721/IV hat das Ursprungsdatum 6.11.2014. Die Vorlage zur Kenntnisnahme trägt das Datum 11.11.2014. Offensichtlich wollte man durch die Vorveröffentlichung am 7.11.2014 die übliche Einladungsfrist für die Abgeordneten einhalten. Die veröffentlichten Unterlagen haben einen erheblichen Umfang und sind in insgesamt 10 Dokumente aufgeteilt.

Planänderungen beschlossen

Das Bezirksamt Mitte hat in seiner Sitzung am 04.11.2014 nach Auswertung der frühzeitigen Behördenbeteiligung mehrere Planänderungen beschlossen, die noch ausführlicher betrachtet werden müssen.

So wird u.a. der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-64 um die Fläche des öffentlichen Spielplatzes hinter dem Grundstück Ramlerstraße 20-22 (Flurstück 173) erweitert.

Zugleich wird der Geltungsbereich um die Fläche des öffentlichen Spielplatzes Wolliner Straße 22/Bernauer Straße 65, 65A (Flurstücke 310, 311 und 312) sowie um die Straßenverkehrsfläche der Gleimstraße einschließlich beidseitiger, jeweils 2,3 m tiefer Geländestreifen (Stützmauern mit Brückenwiderlagern) reduziert.

Zu den Planänderungen gibt es noch bedeutsame Einwände, die aber erst nach einem Aufstellungsbeschluß des vorhabenbezogenen B-Plans 1-64 VE für die Fläche der Nordbebauung in einem Antrag zu einem Normenkontrollverfahren Bedeutung haben.

Aufstellungsverfahren mit zwei Planteilen

Nunmehr wird auch die Absicht öffentlich gemacht, wie man das Verfahren künftig abwickeln will:

"Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 1-64 wird in zwei Aufstellungsverfahren geteilt: Nördlich der Gleimstraße wird es als Bebauungsplanverfahren 1-64a mit dem Titel „Für die hinter den Grundstücken Ramlerstraße 20-24, Graunstraße 17-23/Gleimstraße 62-64 liegenden Flurstücke 350, 173 und 346 (tlw.) im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen“ weiterbetrieben."

"...südlich der Gleimstraße wird es als Bebauungsplanverfahren 1-64b mit dem Titel „Für das Grundstück Bernauerstr. 63, 64 sowie das nördlich angrenzende Flurstück 346 (tlw.) bis zur Gleimstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen“ weiterbetrieben."

Der Entwurf des Bebauungsplans 1-64a-VE (Stand 16.6.2014) wurde von SPAT + NAGEL – Büro für Städtebau und Stadtforschung bearbeitet.

Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Unter Punkt 5 wird dem "Antrag der Groth u-invest Elfte GmbH & Co. Gleimstraße KG auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB vom 18.04.2013, geändert mit Schreiben des Antragstellers vom 02.06.2014" stattgegeben. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung "1-64a VE" geführt.

Erneute Behördenbeteiligung aufgrund der Planänderungen

Aufgrund der beschlossenen Plänänderungen wird die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes 1-64a VE erneut durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan 1-64a VE soll dazu parallel durchgeführt werden.

Interessanter Umgang mit Fragen der Bürgerbeteiligung

In der Beschlußfassung beabsichtigt das Bezirksamt, die "Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung" (Beschluss vom Bezirksamt Mitte von Berlin am 15.02.2011) und die Kenntnisnahme durch die BVV am 17.02.2011 (Drucksache Nr. 1988/III) auszuklammern.

Verfahrenstechnisch ist dies ein bedenklicher Weg, weil die Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung inhaltlich auf eine damals im städtebaulichen Wettbewerb entwickelte andere Form der Bebauung bezog.

Planunterlagen neu vorgelegt

Der Antrag der Groth u-invest Elfte GmbH & Co. Gleimstraße KG auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB vom 18.04.2013 (Anlage 3) und das Schreiben vom 02.06.2014 zur Änderung dieses Antrages wurden der Vorlage (Drucksache – 1721/IV) beigefügt (Anlagen 4 und 5).

Die neue Planzeichnung des Entwurfs zum Bebauungsplan 1-64 vom 19.07.2013 mit den dazugehörigen textlichen Festsetzungen ist ebenfalls beigefügt (Anlagen 6 und 7) und entspricht dem bisherigen Stand der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Ferner ist ein "ein aktuellerer Arbeitsstand des Bebauungsplanentwurfs 1-64a VE" mit textlichen Festsetzungen beigefügt, der dem Zwischenstand vom 16.06.2014 entspricht (Anlagen 8 und 9).

Das Bezirksamt Mitte ist nun vorsichtig gewordent, und behält sich weitere Änderungen ausdrücklich vor.

Wie geht es weiter?

Der bisherige Arbeitsstand des B-Planes ist noch nicht auslegungsreif. Inzwischen hat das Bezirksamt Mitte bemerkt, auf welch dünnen Eis sich das Verfahren bewegt. In der aktuell 100 Seiten umfassenden "Öffentlichen Auswertung" sind noch etliche Konfliktpunkte enthalten, die Gegenstand baurechtlicher Prüfung sein müssen.

Wichtigster Konfliktpunkt scheint der Umgang mit dem Gleimtunnel zu sein, weil hier eine Herauslösung aus dem Bebauungsplan eine Verlagerung von Baulasten zu Lasten der Öffentlichkeit beinhalten kann. Das heißt: Die Schwierigkeiten bei einer baurechtlich zulässigen Erschließung werden auf den Steuerzahler verlagert, der hernach aufwändige Umbauten am Gleimtunnel bewerkstelligen und finanzieren muß.

Zwar hat man die bisherige Bezugnahme auf den städtebaulichen Vertrag zwischen CA-Immo AG und dem Land Berlin nun aktuell aus dem Zusammenhang herausgenommen. Aber die Tatsache, dass man sich jeder Stellungnahme zum Kopplungsverbot enthält, und sich offenbar auf völlig veraltete Unterlagen zur Bürgerbeteiligung 2010–2011 stützen will, spricht Bände.

Die Verfahrensdauer wird sich nun absehbar verlängern. Neue Abwägungen zur Olympia-Planung, planungs- und verwaltungsrechtliche Hürden bei der Veränderung des Plangebietes können das Gesamtvorhaben noch "aus der Zeit fallen lassen!"



Das Lehrstück Berliner Mauerpark:
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(Toronto/Houston)





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