PLS-Logo |   Lehrstück Mauerpark Berlin – Teil 6

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    Stand:  13.2.2015   (40. Ed.)  –  File: PLS/Themen/Lehrstueck_Mauerpark_Bln_6.html



Diese Seite ist Teil des Bürger-Portals zur Stadt(ver)planung in Lichterfelde-Süd. Giesensdorf – wie Lichterfelde-Süd früher hieß – ist seit jeher das Stiefkind der (Bezirks-) Politiker. Manche von ihnen wissen noch nicht mal, wo „Giesensdorf“ überhaupt liegt — und entscheiden dennoch über gravierende Bauleitplanungen in dieser Gegend. Man schob und schiebt dort gerne etwas hin, was man in den feineren Wohnquartieren des Bezirks nicht so gerne sieht. [Ständig benachteiligt!]

In Berlin wird seit Sommer 2012 ein ganz besonderes Stück zum Politikversagen gegeben. Nein, nicht der Riesenflop mit der Nicht-Eröffnung des Großflughafens in Schönefeld ist gemeint. Es handelt sich um ein Lehrstück für eine total verfehlte Stadtplanung — um die Planung des „Mauerparks“ im Norden Berlins. Derzeit sind die handelnden Figuren, der geldgierige Immobilien- Investor „CA Immo“ (nunmer die Groth-Gruppe), der Senat von Berlin, der Bezirk Mitte, die SPD, die GRÜNEN (sic!) und die CDU, mächtig dabei, mit ihren unsinnigen Planungen (und verlogenen Argumentationen) jede Menge „Wutbürger“ zu produzieren — und das nur 3 Jahre nach „Stuttgart-21“.

Auf dieser Seite sind wesentliche Stationen und Hinweise zu dieser „Volksverarsche“ (O-Ton von der Bernauer Straße) dokumentiert. Vielleicht kommt es noch zu einem Riesenskandal, da offensichtlich erhebliche von einem Peer Steinbrück (SPD) zu verantwortende Ungereimtheiten beim Verkauf der Grundstücke durch den Bund vermutet werden (Vorkaufsrechte!). Sämtliche Links und Kommentierungen in [Ed:...] sind hier redaktionell hinzugefügt worden.


Im Internet ist dieses Dokument (Web-Seite) zu finden unter: http://pruefstein-lichterfelde-sued.de/Themen/Lehrstueck_Mauerpark_Bln_6.html


I n h a l t :      
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M A U E R P A R K   B E R L I N

Bearbeitungsstand B-Plan 1-64

Aus:
Pankower Allgemeine Zeitung, 10. Januar 2014, 15.04 Uhr MEZ (Aktuell). Alle Links in dieser Doku wurden hier redaktionell hinzugefügt.

BERLIN-MITTE (m/s). Am 13. Januar 2014 treffen sich wieder die Gegner einer Bebauung der Nordfläche des Mauerparks. Gegenstand der neuen Beratungen ist der Bearbeitungsstand zum Bebauungsplan 1-64, der das Ziel einer dichten Wohnbebauung am Nordende des Mauerparks hat. Das Vorhaben steht seit Jahren in der Kritik, in diesem Jahr 2014 fällt auch voraussichtlich die Entscheidung über das Ob und Wie.

In bereits vorangegangenen Beiträgen in der Pankower Allgemeine Zeitung wurden gravierende rechtliche Mängel und Beanstandungsgründe für etwaige Normenkontrollanträge angesprochen. Einige nicht angesprochene Punkte und Aspekte bleiben auch noch weiter ungewiss, weil sie erst bei einer offiziellen Offenlegung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Bürgerbeteiligung wirksam formuliert werden können.

Eine verspätet beantwortete Anfrage in der BVV-Mitte gibt nun den Ausblick auf das weitere geplante Verfahren frei.

Ausstehende BVV-Anfrage verspätet beantwortet

Die Antworten auf die Anfrage Ds. 1158/IV des Bezirksverordneten Bertermann (Bündnis 90/Grüne) vom 19.11.2013 zum „Aktuellen Stand Bebauungsplanverfahren Mauerpark“ wurden mit einiger Verspätung abgegeben. Sie gingen am 4. Dezember 2013 im BVV-Büro des zuständigen Bezirks Berlin-Mitte ein.

Stellvertretend für Baustadtrat Carsten Spallek antwortete der Stadtrat für Jugend, Schule, Sport und Facility Management, Ulrich Davids.

Frage 1. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand des Entwurfs zum Bebauungsplan 1-64?

„Zu 1. Die frühzeitigen Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB sind im August und September 2010 durchgeführt worden. Die Planung ist danach geändert worden und auf dieser Basis erfolgte die formelle Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22. Juli bis zum 13. September 2013. Derzeit läuft die Auswertung der Stellungnahmen. Ein Bezirksamtsbeschluss über das Abwägungsergebnis könnte im Dezember 2013 gefasst werden.“

Hier hat das Bezirksamt Mitte nun weitere gravierende Fehler offenbart, die im Planungseifer völlig übersehen wurden:

Man will einfach Ergebnisse früherer Planungen und Abwägungen übernehmen, obwohl sich zwischenzeitlich die Planung geändert hat. Bei einem künftigen Normenkontrollverfahren wird ein Verwaltungsgericht nun wohl auch über „planungsrechtliche Zeitreisen“ und „abwägende Vorhersehung“ zu verhandeln haben. Denn es muß auch die Gültigkeit von 4 Jahre alten Abwägungen (aus dem Jahr 2010) zu einem veränderten Plan zu klären, der erst im Jahr 2013 vorgelegt wurde.

Immerhin gibt es nun eine neue Behördenbeteiligung und die Beteilung der Träger öffentlicher Belange, die auf neuer Planungsgrundlage ihre Einwände beurteilt und bis Ende September 2013 vorgelegt haben.

Wann und wie geht es weiter?

Frage 2: Wann sollen die nächsten Verfahrensschritte (öffentliche Auslegung. Bürgerbeteiligung) eingeleitet werden, erfolgt die Auslegung für das gesamte bisherige Planungsgebiet nördlich und südlich der Gleimstraße und wenn nein, welche Bebauungsplanteilungen sollen erfolgen und in welchen Zeiträumen bearbeitet werden?

„Zu 2. Nach derzeitiger Planung soll die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im März/April 2014 für das Plangebiet eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nördlich des Gleimtunnels erfolgen und während dieses Zeitraumes auch eine lnformationsveranstaltung für Bürger durchgeführt werden. Die Auswertung der öffentlichen Auslegung schließt sich unmittelbar an. Die Abwägung erfolgt zeitgleich mit dem Festsetzungsbeschluss durch die BVV zwischen Juni und September 2014.“

Hier will das Bezirksamt Mitte nun auf einen vereinfachten Bebauungsplan (vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach §13 BauGB) übergehen. Doch ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren ist an die Voraussetzungen des §13 BauGB gebunden. Ob es anwendbar ist, ist fraglich, denn schon in Satz 1 heißt es:
“§ 13 — Vereinfachtes Verfahren. (1) Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt ...“
Hier begibt sich Baustadtrat Carsten Spallek auf dünnstes Eis, denn auch die weiteren Bestimmungen sind eng gefaßt, weil z. B. die Grundsätze für die Umweltverträglichkeitsprüfung beachtet werden müssen. Zu den Grundsätzen der Planung gehört aber bis heute der unverändert geltende Flächennutzungsplan und seine damit vereinbarten Planungsziele.

Da es sich bei dem 2013 vorgelegten Bebauungsplanentwurf der Groth-Gruppe um einen völlig neuartigen Plan handelt, der ganz anders aussieht, als der 2010 vorgelegte Entwurf, steht ein vereinfachtes, vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren juristisch auf der Kippe und kann beanstandet werden.

Weitere Beanstandungspunkte aufgrund Wechsel des Vorhabenträgers

Interessant ist der Wechsel des Vorhabenträgers, denn die Groth-Gruppe ist in den städtebaulichen Vertrag der CA Immo AG eingetreten. Zwar wurde der städtebauliche Vertrag vom 16.8.2012 so abgeschlossen, dass ein Dritter in den Vertrag eintreten kann.

Aber dieser Wechsel bedarf nach §12 BauGB ausdrücklich der Zustimmung der Gemeinde! Hierzu gibt es aber bis dato überhaupt keinen förmlichen öffentlichen Beschluß!

Spalleks Dilemma

Für Baustadtrat Carsten Spallek wird die schlampige Abwicklung des geplanten Bauvorhabens nun vollends zum Dilemma: Ein Vorhabenträgerwechsel wurde de facto vollzogen, dessen ausdrückliche Zustimmung der Gemeinde nicht vorliegt.

Dieser Vorhabenträger legte einen neuen B-Plan-Entwurf zur Abstimmung vor, für den es eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gibt. Die Frage ist dabei: Darf ein Träger einen Plan vorlegen, wenn noch gar keine Zustimmung der Gemeinde zum Wechsel des Vorhabenträgers vorliegt? Auch dieser Punkt ist ungewiß, und kann im Wege einer Normenkontrolle angefochten werden.

Es ist ein gravierender Verstoß gegen die Rechte der BVV-Abgeordneten, weil nur sie, die Zustimmung der Gemeinde nach §12 BauGB herstellen können!

Verzögerung und Fristablauf

Es tritt nun insgesamt eine Verzögerung ein, die geplanten Fristen aus dem städtebaulichen Vertrag mit der CA Immo AG sind am 31.12.2013 abgelaufen. In Fällen von Fristablauf ist die Kommune jedoch gehalten, die Fortführung eines Verfahrens grundsätzlich zu prüfen:

Hier formuliert das §12 BauGB sogar die Soll-Vorschrift in Absatz 6:
„(6) Wird der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 durchgeführt, soll die Gemeinde den Bebauungsplan aufheben. Aus der Aufhebung können Ansprüche des Vorhabenträgers gegen die Gemeinde nicht geltend gemacht werden.“

Auch hier hat der Gesetzgeber aus guten Gründen eine Vorschrift ins Gesetz gefasst, damit politisch gewählte Abgeordnete ihre Zuständigkeiten wahrnehmen können.

Carsten Spalleks neues Dilemma besteht nun darin:

  • Soll auf Grundlage eines rechtlich völlig vermurksten Verfahrens eine Bürgerbeteiligung gestartet werden?

  • Oder ist eine förmliche Aufhebung des Verfahrens mit völligen Neuanfang auf einer planungsrechtlich gesicherten Basis erforderlich?

Plangebiet südlich des Gleimtunnels (Mauerparkerweiterung)

Für die Flächen von Flohmarkt und die Erweiterungsflächen plant das Bezirksamt eine gesonderte Fortführung: „Für das Plangebiet südlich des Gleimtunnels wird die öffentliche Auslegung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, wenn die Abstimmungen mit den potentiellen drei Pächtern der Flächen an der Bernauer Straße und mit Ansprüchen, die von der Bürgerwerkstatt Mauerpark, durch die Grünplanung des Prof. Lange und durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz formuliert werden, zu einem umsetzbaren Ergebnis geführt haben.“

Frage 3. Ist das Bezirksamt der Auflassung. dass der, im „Mauerpark-Vertrag“ vereinbarte Zeitablauf für die Ziele und Verfahren der Bauleitplanung (§ 3, Abs. 3, Ziffern 2-5) einzuhalten ist?

3a. Wenn nein, welcher geänderter Zeitablauf wurde zwischen den Vertragsparteien vereinbart bzw. sollte/soll vereinbart werden?

„Zu 3. Der im „Mauerpark-Vertrag“ vereinbarte Zeitablauf ist wegen des erfolgten Investorenwechsels nicht einzuhalten. Die Vertragspartner sind sich einig. dass in einem Ergänzungsvertrag ein neuer Zeitablauf für das Plangebiet nördlich des Gleimtunnels zu vereinbaren ist.

Vorgesehen war bisher ein Zeitablauf, wie er aus der Antwort zu Frage 2 hervorgeht. Im Ergänzungsvertrag sind allerdings auch noch weitere Angelegenheiten zu regeln, auf die sich die Vertragsparteien jedoch noch nicht abschließend geeinigt haben, sodass der Abschluss des Vertrages aussteht.“

Wie aber sollen sich zwei Vertragsparteien auf völlig unsicherer Rechtsgrundlage und bei unsicheren Verfahrenausgang einigen können?



Rodungen am Mauerpark

[MERKE: Wenn Groth baut, wird gelogen].

Aus:
Pankower Allgemeine Zeitung, 3. Februar 2014, 13.39 Uhr MEZ (Aktuell). Alle Links in dieser Doku wurden hier redaktionell hinzugefügt.

BERLIN-MITTE (m/s). Am nördlichen Ende des Mauerparks fuhren heute morgen ein Bagger und verschiedene Baufahrzeuge auf, es wurde begonnen die Grünfläche neben dem Spielplatz an der Kletteranlage zu roden. Wild gewachsene Bäume und Sträucher wurden mit dem Greifer „ausgerupft“ und auf einen Haufen gelagert. Aus umliegenden Wohngebieten erreichten erste Fotos die Redaktion.

Neben dem Bagger arbeiten einzelne Arbeiter und zerkleinern dickere Gehölzstämme mit der Kettensäge. Der Verlauf der Arbeiten zeigt, es sind planvolle Rodungsarbeiten, die vor dem Beginn der Schutzfristen im Frühjahr durchgeführt werden. Daneben werden auch Mauerreste und Einfriedungen abgeräumt und für die Entsorgung bereit gestellt.

Mieter und Anwohner sind alarmiert

Aus dem angrenzenden Wohnblock der DEGEWO erreichte heute um 10 Uhr ein Anruf einer besorgten Mieterin die Redaktion, und informierte über die früh am Morgen begonnenen Arbeiten. Ein Foto vom Balkon eines Nachbarn brachte erste Hinweise über die Art der Arbeiten. Auch Heiner Funken von der Stiftung Weltbürgerpark e.V. war alarmiert worden, und sandte weitere Fotos zu.

Die zugehörige Fläche gehört zum Bezirk Berlin-Mitte und liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Kletterfelsens und des Spielplatzes nördlich der Jugendfarm Moritzhof.

Senatsbaustelle?

Die erste Frage, die sich stellte: „Wer hat die Arbeiten beauftragt?“ – Ralf Engelke von der Mauerpark-Allianz war vor Ort und geriet fast in Streit, weil die Bauarbeiter zuerst Auskunft verweigerten und ihn der Baustelle verwiesen. Auf hartnäckiges Nachfragen gab einer der Arbeiter die Sprachregelung bekannt: „Die Arbeiten erfolgen im Auftrag des Senats!“.

Auch ein Anruf der Redaktion bei der beauftragten Firma Kanellos GmbH erbrachte auch auf mehrmaliges Nachfragen die Gleiche Sprachregelung: „Die Baustelle wurde durch den Senat beauftragt“.

Eine telefonische Anfrage im zuständigen Bezirksamt Berlin-Mitte verlief bislang ergebnislos. Der zuständige Sachbearbeiter des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes ist nur per Anrufbeantworter erreichbar.

Über die tatsächlichen Auftraggeber der Rodungsaktion kann derzeit nur spekuliert werden. Üblicherweise beauftragt in derartigen Fällen der Grundstückseigentümer Rodungsarbeiten. Konkret wäre dies die Groth-Gruppe, bzw. die als Besitzer ausgewiesene Tochtergesellschaft, die hier vor einer angekündigten Planauslegung und vor einer Baugenehmigung Tatsachen schafft.

Politik mit dem Bagger?

Die unangemeldete Aktion ist ein erneutes Zeichen, wie Interessenträger auf einer noch immer als überregionale Grünachse gesicherten Fläche „Politik mit dem Bagger“ machen, um Bebauungsinteressen durchzusetzen.

Wenn sich herausstellt, dass die Groth-Gruppe hinter der Rodungsaktion steckt [Ed: was sehr wahrscheinlich ist], und der Senat nur vorgeschoben wird, gibt es einen Riesen-Protest der Freunde des Mauerparks. [
mehr]



Groth rodet – Aufregung am Mauerpark

[Ed: und keiner soll vorher hingeschaut haben, ob es da nach EU-Recht streng geschützte FFH-Arten gab...].

Aus: Prenzlberger Stimme, Berlin, 4. Februar 2014, 00.32 Uhr MEZ (Bauen&Wohnen). [Original]

WEDDING (ODK). Heute (3.2.) Vormittag am Rande des Mauerparks. Anwohner sowohl von der Weddinger, als auch von der Prenzlauer Berger Seite beobachten, wie auf dem Gelände, das nach dem Willen von Senat und der Bezirksverwaltung Mitte dereinst bebaut werden soll, schweres Gerät anrücken: Bagger, LKWs, Kettensägen...

Die Arbeiter machen sich alsbald ans Werk, dem über die Jahre entstandenen Wildwuchs zu Leibe zu rücken: Sträucher werden gerodet, kleinere Bäume aus dem Erdreich gezogen und sorgsam zerkleinert.

Nachbarn sind entsetzt, machen Fotos und versuchen, von den Roderichen Grund und Auftraggeber ihres Tuns zu erfahren. „Der Senat“ heißt es schließlich nach einigem Hin und Her.

Einigen reicht diese Auskunft nicht, sie wollen genaueres wissen, wenden sich an die Medien. Auch die Prenzlberger Stimme erhielt einige Anrufe und E-Mails.

Wer hat wann was und wenn ja, warum nicht...?

Nachfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Pressesprecherin Daniela Augenstein hebt die Hände: „Wir wissen von nichts. Wir sind unschuldig.“ Zuständig seien in solchen Fällen die Bezirke.

Doch auch im Büro von Carsten Spallek, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung in Berlin-Mitte ist man ahnungslos: „Von uns wurde nichts derartiges veranlasst.“

Aber einer muss doch... — also Anruf bei der Kanellos GmbH, jener Firma, deren Mitarbeiter sich auf dem heiß umstrittenen Gelände zu schaffen machen.

„Der Auftrag kommt vom Bezirksamt Mitte.“

„Äh,.. also eben hatte ich...“

„Mitte, Bezirksamt Mitte.“

“So, ja..., und wer da genau?“

„Keine Ahnung. Der Bauleiter, der die Details kennt, hat schon Feierabend.“

Des Rätsels Lösung

Nach kurzem Grübeln über die Frage „Was weiß der Bauleiter, was das Bezirksamt nicht weiß?“, fällt einem das Naheliegendste ein.

Der Eigentümer!

Anette Mischler ist seit September Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit bei der Groth-Gruppe. Zuvor leitete sie 13 Jahre lang die Kommunikation beim Liegenschaftsfonds des Landes Berlin [sic!!!]. Eine erfahrene Fachfrau also.

Dennoch ist sie erstaunt.

Nicht darüber, was sich auf dem Grundstück ihres Unternehmens tut, sondern über das Aufheben, das darüber gemacht wird: „Was ist daran Besonderes, wenn ein Eigentümer eine Fläche, die einmal bebaut werden soll, beräumt?“

Also: „Ja, die Arbeiten finden im Auftrag der Groth-Gruppe statt. Sie umfassen das Herunterschneiden und Roden von Gehölzen, nicht aber das Fällen von Bäumen. Darüber hinaus werden auf dem Gelände befindliche Schuppen und Hallen zurückgebaut [abgerissen].

Bereits im Januar fand eine Begehung des Geländes mit einem Biologen statt. Das Ergebnis seiner Einschätzung liegt dem Bezirksamt Mitte vor. Das Bezirksamt hatte gegen die nun in Angriff genommenen Maßnahmen nichts einzuwenden.

Die Arbeiten werden – so das Wetter mitspielt – bis Ende Februar andauern.“



Planverfahren abgeknickt durch Technik

[Ed: Und das soll noch gemeinwohlverantwortliche Stadtplanung sein, was hier Groth mit Senat/Bezirk veranstalten? Wo bleibt die Presse, die hier endlich volles Licht ins Dunkel bringt?].

Aus:
Pankower Allgemeine Zeitung, 5. März 2014, 9.08 Uhr MEZ (Baugeschehen). Alle Links in dieser Doku wurden hier redaktionell hinzugefügt.

BERLIN-MITTE (m/s). Das störende Gewerbe und bauliche Einrichtungen auf der Nordfläche des Mauerparks sind zum Teil abgeräumt, auch die zum Teil dichte Vegetation wurde gerodet. Die Fläche liegt übersichtlich vor dem Betrachter, die landschaftliche Gliederung und die Aufschüttung ehemaliger Gleisdämme werden deutlich sichtbar.

Der weite Blick zur Swinemünder Brücke erlaubt einen Überblick bis zum Bahnhof Gesundbrunnen und in die Kaltluftsenke des Nordkreuz, die für den innerstädtischen Luft- und Klimaausgleich bedeutsam ist. Dicht vor der Swinemünder Brücke grasen Pferde, eine Pferdekoppel und Stallgebäude vermitteln eine ländliche Atmosphäre.

Die von Schuttresten, Ziegelbruch übersähte breite Freifläche reicht bis zum Kletterfelsen und dem Spielplatz am Schwedter Steg.

Unterhalb der ehemaligen Bahndammaufschüttung ist sogar natürlicher Boden sichtbar, die ehemalige Bahnfläche war von Ruderalvegetation bewachsen, die sich zwischen Schutt und Aufschüttungsmaterial ihren Wurzelraum erobert hatten. Noch vor einem Jahr war hier dichtes Grün zu sehen, auch heranwachsende Bäume, die allerdings zu jung waren, um den Schutzstatus nach Baumschutzverordnung zu erreichen. Die mit der Rodung beauftragte Firma hatte Ende Februar ganze Arbeit geleistet – nur einige wenige Bäume blieben stehen.

Bebauungsplanverfahren für März-April geplant

Aufgrund bereits eingetretener Verzögerungen im Planverfahren wurde im Dezember 2013 eine Anpassung des städtebaulichen Vertrages zwischen dem Land Berlin/BA Mitte und der CA Immo AG als Eigentümer der Gesamtfläche vorgenommen. Beide Seiten verständigten sich auf eine Fristverlängerung, innerhalb der das Baurecht auf der Nordfläche des Mauerparks geregelt werden soll. Nun soll das Planungsverfahren bis zum Dezember 2014 geschaffen werden.

Der städtebauliche Vertrag blieb sonst unverändert, die Vertragsparteien sind unverändert das Land Berlin und die CA Immo AG. Obwohl die Groth-Gruppe bereits nach außen als Investor auftritt, und die Rodungsarbeiten veranlaßt hat, ist diese nicht offiziell in den städtebaulichen Vertrag eingetreten.

Die vertraglichen Regelungen zwischen CA Immo AG und der Groth Gruppe sind vertraulich, offiziell kennt nicht einmal das Bezirksamt Mitte die Inhalte des Kauf-Vertrags.

Die beabsichtigte Bauentwicklung auf der Nordfläche des Mauerparks soll in einem Durchführungsvertrag geregelt werden, der für diese Teilfläche einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen will, was baurechtlich fragwürdig ist, da hier eigentlich zuerst eine Flächennutzungsplanänderung vorausgehen muss.

Bevorstehender „Knick“ im Planverfahren

Das Bezirksamt Mitte will nun im Frühjahr 2014 das Bebauungsplan-Verfahren fortführen und bereitet eine öffentliche Auslegung für die Bürgerbeteiligung vor.

Mit der Aufteilung des Bebauungsplans 1-64 (für den gesamten Mauerpark) mit einen vorhabenbezogenen B-Plan (für die Bebauung Nordfläche) schafft sich die Verwaltung jedoch neue juristische Grundsatzprobleme und Angriffspunkte für eine Beanstandung des gesamten Planverfahrens.

Zum Hauptteil des B-Plans 1-64 gibt es einen städtebaulichen Wettbewerb, eine seit langen Jahren laufende Beteiligung und eine entsprechende öffentliche und bei den Trägern öffentlicher Belange vorgenommene Abwägung. Diese betrifft die südliche Mauerparkerweiterung, Flohmarkt-Nutzung und Erschließung im westlichen Teil des Mauerparks zwischen Bernauer Strasse, Parkgrenze zu Prenzlauer Berg und Gleimstrasse.

Mit dem vorhabenbezogenen B-Plan für die Groth-Gruppe wird jedoch die bisherige langjährige „Abwägungskette“ abgeknickt, denn die bisherigen Groth-Bauentwürfe haben nichts mit dem Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zu tun, der eine lockere Baukörperverteilung auf der Nordfläche vorsah.

Eine sorgfältige juristische Überprüfung der Abwägungsbelange wird nun unweigerlich zu dem Schluß kommen, dass eine Neuabwägung des „vorhabenbezogenen B-Plans“ erforderlich ist.

Damit wird aber die Nichtigkeit des im städtebaulichen Vertrag zwischen Land Berlin und CA-Immo AG formulierten Junktims zur „Schaffung von Baurecht“ auf der Nordfläche offenbar werden:
  • War schon das bisherige Koppelungsverbot im städtebaulichen Vertrag umgangen und öffentlich beanstandet worden,
  • so wird es nun juristisch kaum möglich sein, eine Koppelungswirkung „verfahrensübergreifend“ zu formulieren, ohne die Rechte der Bürgerbeteiligung auszuhebeln.

Mit der Abtrennung eines „vorhabenbezogenen B-Plans“ wird daher das Planverfahren noch fragiler und riskanter für den Vorhabenträger [Groth-Gruppe], denn eine Neuabwägung wirft unweigerlich die Frage auf, warum man von den Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbes abgekommen ist, der noch eine lockere Bebauung vorsah.

Juristisches Dilemma

Bevor die Planauslegung erfolgen kann, muß auch das Bezirksamt Mitte (mindestens in vertraulicher Sitzung) Kenntnis erlangen, ob der „Vorhabenträger“ überhaupt berechtigt ist, juristisch als „Vorhabenträger“ bezeichnet zu werden. Dazu muß der Kaufvertrag zwischen CA-Immo AG und der Groth-Gruppe für den BVV-Ausschuß einsehbar werden.

Wenn sich nun herausstellt, dass die Groth-Gruppe im Kaufvertrag „Rücktrittsbedingungen“ formuliert hat, liegen auch schwerwiegende Gründe vor, die eine Abwägung zugunsten einer Bebauung erschweren.

Da die Groth-Gruppe immobilienwirtschaftlich zu den „meistbegünstigten Unternehmen“ im Land Berlin gehört (das Unternehmen hat in den letzten 3 Jahren rund 300 Hektar Flächen aus Landesbesitz gekauft), wird die Groth-Gruppe es auch schwer haben, ausgerechnet auf dem Nordteil des Mauerparks besondere wirtschaftliche Vorrangrechte wahrnehmen zu wollen. Intern ist man ohnehin durch die Vielzahl der Neuakquistionen überlastet – und stellt sich auch längst auf langwierige Auseinandersetzungen am Mauerpark ein.

Einladung an Baugruppen

Um den „vorhabenbezogenen B-Plan“ wirtschaftlich besser zu motivieren, lädt die Groth-Gruppe nun Baugruppen ein, in das umstrittene Vorhaben einzutreten. Für 600 Euro Kaufpreis pro Quadratmeter Grundstücksfläche sollen „bauliche Hinterlieger“ gefunden werden, die zuerst eine Schallschutz- und Randbebauung am Rande des Nordkreuzes schaffen, und dabei Bauschutt und mögliche hundertjährige Aufschüttungen als „Baugrund“ entdecken. [Ed: Und in Lichterfelde-Süd plant die Groth-Gruppe ähnliches für die Flächen an der Anhalter Bahn].

Wegen der schwierigen Zufahrt, muß die Bebauung zuerst am Nordrand der Nordfläche des Mauerparks erfolgen.

Die Mauerpark-Allianz appelliert in einem
Offenen Brief vom 2.3.2014 an das „Netzwerk Berliner Baugruppen Architekten Berlin“, „... sich nicht an diesem Vorhaben zu beteiligen, sich nicht als Feigenblatt für eine gegen die Interessen des Gemeinwesen gerichtete spekulative Bodenverwertung durch die Groth-Gruppe herzugeben.“

Die Angst der Mauerpark-Allianz ist verständlich, aber eigentlich übertrieben: Keine Baugruppe hat soviel Zeit, Geld und Geduld, um den vorhersehbaren Streit um die Nordbebauung wirtschaftlich durchzustehen [Ed: und das heißt, die Grothsche Baugruppen-Einladung ist nur ein Ablenkmanöver!].

Kuriose Situation

Die Rodungs- und Aufräum-Aktion wurde als bauvorbereitende Maßnahme durch die Groth-Gruppe noch vor einer Planauslegung und Bürgerbeteiligung durchgeführt. Dabei ist die Bezirksverwaltung noch nicht einmal in Kenntnis des Kaufvertrages für das betreffende Grundstück.

Offensichtlich gibt es hier „informelle Kanäle“, die schon im Vorfeld der Planauslegung die Öffentlichkeitsbeteiligung „untertunneln“ und „Abwägungsgebote“ unterlaufen wollen.

Der zuständige Stadtrat Carsten Spallek (CDU) ist übrigens als Amtsträger noch immer öffentlich-rechtlich und verwaltungsrechtlich gebunden, die Ziele des unveränderten Berliner Flächennutzungsplans umzusetzen, der hier nach wie vor ein Grünfläche von übergeordneter Bedeutung ausweist. Er muß nun erklären, wie er einen Vorhabenplan auslegen will, dessen Eigentümer ihm eigentlich noch gar nicht schriftlich als Eigentümer erkennbar ist.

Indem die Groth-Gruppe nun die langjährige Gewerbenutzung und Ruderalvegetation abgeräumt hat, ist die Fläche auch reif für eine Begrünung und Freiflächennutzung. Mit aufsteigender Sonne, Regen und Wärme begrünt sich die Fläche auch schnell wieder selbst – und behebt das gravierende Grünflächendefizit in Berlin-Mitte. [Ed: und die Berliner werden es im Sommer 2014 zu nutzen wissen, es sei denn Klaus Groth läßt seine Schwarzen Sheriffs ausrücken...].



M A U E R P A R K

Vorfahrt für Investor

Pünktlich zu den Osterferien Mitte April will der Bezirk Mitte den Bebauungsplan für das Wohnviertel am Mauerpark auslegen. Der Bebauungsplan für die Erweiterung des Parks wird davon getrennt und vertagt.

Aus:
Prenzlauer Berg Nachrichten, Berlin, 25. März 2014, xx.xx Uhr MEZ (Politik). [Original]

BERLIN-MITTE (jw). Dem Bezirk Mitte scheint es bei der Bebauung der Fläche am Mauerpark nördlich des Gleimtunnels nicht schnell genug gehen zu können: In der zweiten Aprilhälfte soll der Bebauungsplan für dieses Areal laut der Leiterin des Stadtentwicklungsamtes Tanja Lier so weit gediehen sein, dass er öffentlich ausgelegt werden kann. Die Auslegung fällt damit mitten in die Osterferien, die am 14. April beginnen. Für das Areal südlich des Gleimtunnels, das ebenfalls einen Bebauungsplan erfordert, gibt es hingegen noch keinen Zeitplan.

Interessant ist das, weil die Fläche bislang immer als Einheit aufgefasst wurde, die einen gemeinsamen Bebauungsplan erfordert. Das macht Sinn, da die Entwicklung der beiden Grundstücke aneinander gekoppelt ist: Im Süden möchte der Bezirk die bisherige Brache zum Park umgestalten. Das dafür benötigte Grundstück überlässt ihm der jetzigen Eigentümer, wenn der Bezirk im Gegenzug die Bebauung des nördlichen Areals ermöglicht (was da geplant ist, steht hier).

Bebauung hat Priorität

Bisher lautete die Argumentation der Politik, dass die Bebauung zugunsten der Parkerweiterung akzeptiert werden müsse. Nun hat sich die Priorität verschoben: Erstmal die Bebauung sichern; der Park kommt später. Tanja Lier begründet diese Aufteilung damit, dass man zunächst die Verhandlungen mit dem Flohmarkt und dem Mauersegler abschließen müsse, die für ihr Gewerbe 2 der insgesamt 7 Hektar der zukünftigen Parkfläche pachten wollen.

Offenbar ist das komplizierter als die Abstimmung mit der Groth-Gruppe, die auf dem nördlichen Areal ein ganzes Stadtviertel mit über 500 Wohnungen bauen will.

Die engagierten Bürger am Park machen derweil mobil gegen jegliche Bebauung. Um doch noch die Errichtung des neuen Viertels zu verhindern, haben die verschiedenen Initiativen sogar das Kriegsbeil begraben. In der Vergangenheit waren diese oft in Streitigkeiten untereinander verwickelt, weil die einen jegliche Bebauung ablehnten und die anderen sich ein paar neue, aber bezahlbare Wohnungen durchaus vorstellen konnten.

„100 Prozent Mauerpark“

Im Sinne der Sache haben sie sich nun zur „Mauerpark-Allianz“ zusammengeschlossen, die für „100 Prozent Mauerpark“ eintritt. Der gemeinsame Nenner lautet also: Park erweitern, gar nicht bauen. „Gerade bereiten wir uns auf die Auslegung des Bebauungsplans vor, gegen den wir möglichst viele Einwände einreichen wollen“, sagt Heiner Funken vom Allianz-Mitglied
Stiftung Weltbürgerpark. Im Park vor Ort und über Facebook versuchen sie, möglichst viele Unterstützer zu gewinnen.

Einen Monat lang wird der Bebauungsplan im Stadtentwicklungsamt im Rathaus Wedding in der Müllerstraße ausliegen. Zudem können die Unterlagen auf der Internetseite des Bezirksamtes eingesehen werden. Danach werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Falls sich daraus keine wesentlichen Planänderungen ergäben, könnte der Bezirk den Bebauungsplan für das nördliche Areal bis Ende des Jahres festsetzen, meint die Leiterin des Stadtentwicklungsamts von Mitte.



M A N A G E R - I N Z U C H T

Zurück im Mauerpark

Ex-CA Immo-Manager Henrik Thomsen jetzt Geschäftsführer der Groth-Gruppe.
[Interview von 2001] [2011 zu Lichterfelde-Süd]

Aus: Berliner Woche (Ausgabe Mitte) – Nr. 16/2014, 16. April 2014, Seite xx (Berlin). [Zum Artikel]




A U F R U F

Zum Start der Kampagne
"100% Mauerpark!"

Mauerpark-Allianz bittet um Unterstützung für die Kampagnenzeitung.

Aus: Mitteilung der
Mauerpark-Allianz, 16. Juli 2014, 16.31 Uhr MESZ (E-Mail).

Liebe Initiativen,

(Anwohner-Initiative Ernst-Thälmann-Park, Bürgerinitiative Schmargendorf braucht Oeynhausen e.V., Kotti & Co | Die Mietergemeinschaft am Kottbusser Tor, Lichterfelde-Süd, Wem gehört Moabit, Pankower Mieterprotest)

wir — von der Mauerpark-Allianz — bitten um Eure Unterstützung. Wie Ihr vielleicht schon gehört oder (unten) gelesen habt, planen wir eine Kampagnenzeitung zur geplanten Luxusbebauung am bzw. im Mauerpark:

Nun unsere Bitte: Könntet Ihr den unten stehenden Spendenaufruf über Eure Mailverteiler weiterleiten und/oder den Aufruf auf Euren Seiten verlinken?

Zu weiteren Fragen und der Möglichkeit einen Beitrag in der Kampagnenzeitung zu schreiben gern über:

koordinierung@mauerpark-allianz.de (Betreff: Kampagnenzeitung bzw. Spendenaufruf).

VIELEN DANK


Hier nun die Mail die wir verschickt haben:

Betreff: Spendenkampagne: Kein Luxusviertel am Mauerpark Unterstützt 100% Mauerpark!
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Liebe Aktive und Freunde der Mauerpark Allianz, liebe Neu-Interessierte!

Der Mauerpark ist einer der bekanntesten Parks im dichtbesiedelten Berlin. An seinem Rand sollen bis zu 600 Luxuswohnungen gebaut werden. Das wird die Nutzung des Parks verändern und u.a. die alteingesessenen Mieter wegen Mietensteigerung aus dem Kiez verdrängen.

Wir planen, eine Kampagnenzeitung in hoher Auflage zu drucken. Wir wollen so die notwendigen Informationen und Hintergründe zur Situation im und am Mauerpark verbreiten und Möglichkeiten der Gegenwehr aufzuzeigen.

Um die Zeitung finanzieren zu können, benötigen wir finanzielle Unterstützung. Gespendet werden kann wie folgt:

  • Wir haben eine Spendenkampagne auf betterplace.org eingerichtet und rufen Euch dort auf, für unsere Kampagnenzeitung "100% Mauerpark! Keine Luxussiedlung im Gesundbrunnen-Kiez!" zu spenden. Alles weitere unter:

    https://www.betterplace.org/de/projects/20165-100-mauerpark-keine-luxussiedlung-im-gesundbrunnenviertel-berlin

  • Spendet über das Konto unseres Partners "Welt-Bürger-Park e.V.":

    - Kontoinhaber:  Welt-Bürger-Park e.V.
    - (Spenden) Kontonummer:  1109582600
    - BLZ:  430 609 67
    - Betreff:  Kampagnenzeitung

  • Unterstützt uns auch mit 5 Euro per SMS:

    - an die Telefonnummer:  81190
    - Text:  MAUERPARK

    Leitet diese Mail auch gerne an alle, die uns unterstützen könnten, weiter. Klein- und Kleinstbeträge sind willkommen!

    Mit herzlichen Grüßen und Dank für Eure Unterstützung

    Eure Mauerpark Allianz


    Hier noch einige Informationen zum aktuellen Stand der Dinge:

    Um die seit Jahren verbindlich versprochene Erweiterung des Mauerparks endlich durchzuführen, hat der Berliner Senat einen Deal mit einem privaten Großinvestor gemacht. Um 5 Hektar angeblich fast geschenkt zu bekommen, hat er dem Investor Baufläche für eine Siedlung mit bis zu 600 Luxuswohnungen versprochen, direkt am Mauerpark. Das wird nicht nur die Nutzung des Mauerparks verändern, sondern Wohnen und Mieten im Viertel — das schon in den letzten Jahren durch Mietsteigerungen für viele der Bewohner unbezahlbar wurde — extrem verteuern. Für viele Bewohner heißt das: Wegziehen. Aus der Innenstadt, aus ihrem langjährigen Lebensumfeld.

    Zudem geht der Deal auf unsere Kosten. Für die angeblich kostenlose Überlassung der Flächen wird dem Privatinvestor in dem — geheim gehaltenen — Vertrag die Übernahme von Kosten in Höhe von fast 7 Millionen Euro zugesichert, wird ein im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesener Bereich in profitträchtiges Bauland umgewandelt und werden ihm Entschädigungen in Millionenhöhe aus dem Berliner Haushalt versprochen, sollte er die ohne demokratische Beteiligung geplante Bebauung nicht realisieren können.

    Wir wollen erreichen, dass der Park in seiner Gesamtheit erhalten wird, wie versprochen um mindestens 5 Hektar erweitert wird und auch nördlich des Gleimtunnels unbebaut bleibt. Diese Freifläche dient im dichtbesiedelten Bezirk auch als Teil des "Grünen Bandes" und ist eine wichtige Kaltluftschneise für die Stadt. Sie verhindert zudem, dass durch eine allzu nahe Wohnbebauung Konflikte mit Anrainern, vor allem mit der "Jugendfarm Moritzhof", einem vielgenutzten Kinder- und Jugendbauernhof, entstehen. Wir brauchen keine Luxuswohnungen in Gesundbrunnen, die mittelfristig die Mieten teurer machen und weitere Leute aus der Innenstadt verdrängen.

    Wir wollen keine Geheimverträge hinter unserm Rücken zwischen Politik und Unternehmern. Wir wollen mitentscheiden, was in unserer Stadt passiert. Wir wollen mit unseren Mieten (und Steuergeldern) nicht die Profite von Privatinvestoren sichern.

    Wir fordern bezahlbaren Wohnraum und Grünflächen für alle Berliner und Berlinerinnen!

    Deshalb arbeiten wir an einer Kampagnenzeitung "100% Mauerpark" in hoher Auflage, um die Bewohner des Viertels und der Stadt über die Situation am Mauerpark und Möglichkeiten zur Gegenwehr zu informieren.

    Wir fordern, dass ein auf die Bebauung gerichtetes Bebauungsplanverfahren abgebrochen wird! Wir fordern die Veröffentlichung des städtebaulichen Geheimvertrags. Als BürgerInnen wollen wir über Verträge, deren Folgen wir als Bürger tragen sollen, öffentlich diskutieren und mitentscheiden.



  • [Im Teil 1 beginnt eine kleine Link-Sammlung zu dem Thema Mauerpark,
    die hier fortgesetzt wird.
    ]




    M A U E R P A R K   B E R L I N

    Linksammlung zum städtebaulichen Irrsinn – Teil 5

    [Zum Teil 1]  [Zum Teil 2]  [Zum Teil 3] [Zum Teil 4] [Zum Teil 5]
    [Zum Teil 6]


    [10.01.2014: Bearbeitungsstand B-Plan I-64]  (Pankower Allg. Zeitung)
    [03.02.2014: Rodungen am Mauerpark]  (Pankower Allg. Zeitung)
    [04.02.2014: Groth rodet – Aufregung am Mauerpark]  (Prenzlberger Stimme)
    [13.02.2014: Pankow will den ganzen Mauerpark managen]  (Prenzlberger Stimme)
    [05.03.2014: Planverfahren abgeknickt durch Technik]  (Pankower Allg. Zeitung)

    [25.03.2014: Die Pläne der Groth-Gruppe]  (Prenzlauer Berg Nachrichten)
    [25.03.2014: Mauerpark: Vorfahrt für Investor]  (Prenzlauer Berg Nachrichten)
    [02.04.2014: Will Groth dem Gleimtunnel an den Kragen?]  (Prenzlberger Stimme)
    [03.04.2014: Gutachten geleakt — Groth kreist am Gleimtunnel]  (Pankower Allg. Zeitung)
    [14.04.2014: Mauerpark: Das große Schweigen]  (Prenzlauer Berg Nachrichten)

    [16.04.2014: Thomsen zurück im Mauerpark]  (Berliner Woche)
    [27.04.2014: Mauerpark-Allianz macht mobil]  (Pankower Allg. Zeitung)
    [12.05.2014: B-Plan Mauerpark wird geteilt, Gleimtunnel wird angesägt]  (Prenzlberger Stimme)
    [10.07.2014: Kiezspaziergang "Mauerpark retten"]  (Pankower Allg. Zeitung)
    [16.07.2014: Zum Start der Kampagne "100% Mauerpark!"]  (BI-Aufruf)

    [17.07.2014: Mauerpark: Flohmarkt vor dem Aus]  (Prenzlauer Berg Nachrichten)
    [17.07.2014: Flohmarkt am Mauerpark bekommt neuen Betreiber]  (Der Tagesspiegel)
    [18.07.2014: Neustart mit dem Mauerpark-Flohmarkt]  (Pankower Allg. Zeitung)
    [16.10.2014: B-Plan reif für die Ablage! — #1]  (Pankower Allg. Zeitung)
    [17.10.2014: 120 Wohnungen mehr am Mauerpark]  (Prenzlauer Berg Nachrichten)

    [17.10.2014: Mehr Wohnungen, (...) und ein Vorgeschmack aufs Abbügeln]  (Prenzlberger Stimme)
    [17.10.2014: Neues Wohnviertel: Bürgerbegehren am Mauerpark]  (Berliner Zeitung)
    [24.10.2014: Mauerpark: B-Plan reif für die Ablage! — #2<]  (Pankower Allg. Zeitung)
    [10.11.2014: Mauerpark: B-Plan-Auswertung öffentlich]  (Pankower Allg. Zeitung)
    [14.11.2014: Kommentar: Groth hat ’nen Schatten!]  (Pankower Allg. Zeitung)

    [09.01.2015: Spallek und das Gleim-Cabrio]  (Pankower Allg. Zeitung)
    [14.01.2015: Bürgerbegehren zum Mauerpark]  (Berliner Woche)
    [14.01.2015: Mauerpark-Allianz protestiert gegen Groth-Veranstaltung]  (Pankower Allg. Zeitung)
    [17.01.2015: GROTH-Offensive: Wohnungen am Mauerpark]  (Berliner Morgenpost)
    [19.01.2015: Mauerpark : Investor droht mit Gewerbe]  (Der Tagesspiegel)


    [Fortsetung im 6. Teil]




    Das Lehrstück Berliner Mauerpark:
    [Linksammlung dazu]  [Gültiger FNP]
    [1]  [2]  [3]  [4]  [5]  [6]  [7]  [8]  [9]


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    (Toronto/Houston)





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