Die Groth-Gruppe hat durch eine ihrer Investitionsgesellschaften eine ca. 96 ha große
Fläche in Lichterfelde-Süd südlich der Reaumurstraße und des Landwegs von der
CA Immo erworben. In den letzten Wochen wurde mit dem Bezirksbürgermeister, der
Umweltstadträtin und dem Stadtrat für Stadtentwicklung erörtert, wie eine
verlässliche Grundlage für die vielfältigen Untersuchungen, Verfahren und
Entscheidungen geschaffen werden könnte, die das Bezirksamt und die Groth-Gruppe zur
Entwicklung dieses Gebiets in nächster Zeit treffen müssen.
Bezirksamt und zukünftige Eigentümerin sind gemeinsam der Auffassung, dass es sowohl um
die Bewahrung und Aufwertung der hochwertigen Freiflächen des Geländes einerseits als auch
um die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum andererseits geht. Zusätzlich muss eine
stadtverträgliche Anbindung und Vernetzung dieser Entwicklungsziele mit den angrenzenden
Flächen eine Erhöhung von deren Wohnwert und sonstigen städtebaulichen
Qualitäten erfolgen. Dies gilt auch hinsichtlich der Schaffung der erforderlichen
Wohnfolge-Infrastruktur. Die Entwicklung soll schließlich unter umfassender
Berücksichtigung aller betroffener Belange und Einbeziehung der Bürgerinnen und
Bürger des Bezirks erfolgen.
|
|
|
2-seitiges Original in PDF.
|
Es wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die beiden großen Entwicklungsaufgaben
am besten im formellem Rahmen eines die gesamte 96-ha-Fläche umfassenden
Bebauungsplanverfahrens erfolgen sollte, in das die Landschaftsplanung gleichberechtigt integriert
ist. Für das Gebiet wurde bereits im August 1995 ein Verfahren zur Änderung der
Darstellungen im Flächennutzungsplan (FNP) eingeleitet, das dann im Parallelverfahren neben der
Bebauungsplanung und der Landschaftsplanung weitergeführt wird, so dass die Entwicklung auf
diese Weise sowohl den gesamtstädtischen als auch den bezirklichen Erfordernissen entspricht.
Voraussetzung hierfür ist eine Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt über das weitere Vorgehen hinsichtlich des Stadtentwicklungsplans Wohnen und des
Flächennutzungsplanverfahrens.
Städtebauliches Ziel der Entwicklung ist es, auf einer Fläche von ca. 57 ha eine
zusammenhängende naturnahe Parklandschaft (Landschaftspark) mit vielfältigen, auch
landwirtschaftlichen Nutzungen unter gleichzeitiger weitgehender Bewahrung der vorhandenen
hochwertigen Biotope und Lebensräume schützenswerter Arten zu sichern und zu entwickeln.
Die übrigen Flächen mit einem Gesamtumfang von ca. 39 ha sind zur Entwicklung von
Wohnquartieren einschließlich begleitender Gemeinbedarfsflächen sowie von Mischnutzungen
am S-Bahnhof vorgesehen.
Der Bezirk erwartet, dass qualitativ hochwertiger, ökologisch nachhaltiger, moderner sowie
zugleich kostengünstiger und wirtschaftlicher Wohnungsbau entsteht. Der Bezirk und die
Groth-Gruppe gehen davon aus, dass auf der Fläche von ca. 39 ha 2.200 bis 2.700 Wohnungen mit
einer durchschnittlichen Netto- Wohnfläche von 78 m2 realisiert werden können. Sie sind
sich einig, dass Voraussetzung dafür ist, dass auch eine zeitgleiche Herstellung der
erforderlichen Wohnfolge- Einrichtungen, also Kindertagesstätten, Schulen,
Jugendfreizeiteinrichtungen und der gesamten verkehrlichen, technischen und sonstigen Infrastruktur
sichergestellt wird. Hierzu werden zeitnah die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt und
Konzepte erarbeitet. Im Zusammenhang mit der Bauflächenentwicklung wird auch zu prüfen
sein, ob das vorhandene Gewerbe an seinen Standorten oder auf einer hierfür geeigneten
Fläche im Gebiet erhalten werden kann.
Die Beteiligten werden nach Kenntnisnahme der BVV von diesen Zielsetzungen und der Einleitung des
förmlichen Planungsverfahrens Arbeitsgruppen sowohl für die Landschaftsentwicklung als
auch für die bauliche Entwicklung bilden und in diesen das weitere Verfahren und die
erforderlichen Untersuchungen und Planungen abstimmen und die konkreten Maßnahmen für die
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger festlegen.
Die Groth-Gruppe sagt zu, auf der Grundlage der abgestimmten Ziele die Aufwendungen, die allein
für diese Planungs- und Beteiligungsverfahren erforderlich werden, bereitzustellen und das
Bezirksamt auch im Übrigen bei der Durchführung des Planungsverfahrens bestmöglich zu
unterstützen. Gemeinsam wird man sich auch um eine gesicherte nachhaltige Trägerschaft
für die Erhaltung, Pflege, Weiterentwicklung und behutsame Öffnung der naturnahen
Parklandschaft bemühen.
Berlin, den 5.4.2013
für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
von Berlin
gez. Bezirksstadtrat Norbert Schmidt |
|
Berlin, den 3.4.2013
für die Groth Gruppe
gez. Antonia Kinze |
|
DAS BEDEUTET:
|
|
Für Lichterfelde-Süd geplante Flächennutzungen im Vergleich: Links das Ergebnis des
Naturschutz- Gutachtens von Fugmann & Janotta (Dez. 2012) und rechts die aktuelle
Planvorstellung der Groth-Gruppe. Während die Gutachter die Flächen Natur als
Landschaftsschutzgebiet ansehen, ist das bei der Groth-Planung nicht so sicher.
[Kritik der BLN-Naturschützer]
Ein Gewerbegebiet sieht die Groth-Planung nicht vor, obwohl in Lichterfelde-Süd auch dringend
Arbeits- und Ausbildungsplätze benötigt werden. Der Politik ist das seit den
1980er-Jahren bekannt.
(Grafik: 16.4.2013 khd-research)
|
K O M M E N T A R
Von Lichterfelde-Süd nichts verstanden
BERLIN-LICHTERFELDE 30.4.2013 (pls). Diese voreilige
Absichtserklärung ist als planerischer Offenbarungseid des
Steglitz-Zehlendorfer Bezirksamts zu werten. Ohne ausreichende Vorprüfungen wird darin ad hoc
der Bau von bis zu 2.700 Wohneinheiten also auch der Bau von Eigenheimen mit Garten,
womöglich auch in besonders schützenswerten Bereichen (Wohnen im
Landschaftspark) angekündigt. Ob das aber alles in unmittelbarer Nachbarschaft
der arg benachteiligten
Thermometer-Siedlung sozial verträglich ist, wurde bislang nicht untersucht
und bewertet, obwohl dafür genügend Zeit war.
Auch wenn das den Investor nicht sonderlich interessieren mag, müßte eine staatliche
Planung die sozialen Auswirkungen eines Neubauviertels abklären und die Ergebnisse
berücksichtigen. Offensichtlich hat aber bereits diese
Groth-Gruppe die volle
Planungs-Regie übernommen, um möglichst schnell großvolumiges Baurecht zu erhalten.
Und da scheint es u. a. keinen Raum für die Behandlung von drängenden Fragen des
Zusammenlebens im Quartier zu geben. Selbst das sachlich so sehr gebotene und deshalb von der BVV
gewünschte
Landschaftsplanverfahren wußte der Investor zu verhindern.
Will man sich aber am Gemeinwohl orientieren, dann müssen in Lichterfelde-Süd unbedingt
vorhandene
Arbeitsplätze erhalten
und darüberhinaus neue geschaffen werden. Aber davon ist keine Rede mehr. Auch die Idee eines
handwerklichen Ausbildungszentrums für die benachteiligten Jugendlichen kommt nicht mehr vor.
Sozial- und Baustadtrat Schmidt (CDU) machte in der letzten BVV-Sitzung (24.4.2013) deutlich,
daß er noch immer nicht die Situation von Lichterfelde-Süd verstanden hat. Denn er
erklärte nur, man werde bei der Aufstellung des Bebauungsplanes
prüfen, ob
Teilflächen als Gewerbegebiet ausgewiesen werden können. Will der Investor keine
Gewerbebetriebe auf seinem Grundstück?
Stadt und Bezirk müßten eigentlich an einer gesunden Entwicklung von
Lichterfelde-Süd interessiert sein. Und dazu gehören neben dem Erhalt der wertvollen
Naturflächen auch die Sicherung von Gewerbeflächen und die Bereitstellung von bisher
fehlenden Flächen für Freizeitaktivitäten sowie eine behutsame Wohnbebauung in den
Randbereichen des Planungsgebiets.
Um das Siedlungsgebiet allein bezüglich der Einkaufsmöglichkeiten zu stabilisieren,
wäre ein Zuwachs der Einwohner um etwa 2.4002.800 wünschenswert, war unlängst
von einem Experten zu erfahren. Das würde für einen Neubau von etwa 1.100 Wohnungen
sprechen. Und dafür reicht die von Fugmann & Janotta mit 16 Hektar angegebene bebaubare
Fläche in Lichterfelde-Süd allemal aus und es bliebe auch noch Platz für
Gewerbebetriebe und ein Ausbildungszentrum.
[siehe auch khd-Kommentar:
Soziale Stadt?]