PLS-Logo |   Dies & Das zur Stadtplanung — Teil 2.3
  (Bauleitplanung 3)

khd
    Stand:  7.2.2015   (116. Ed.)  –  File: PLS/Ex/PLS_Bauleitplanung_03.html



Diese Seite ist Teil des Bürger-Portals zur Stadt(ver)planung in Lichterfelde-Süd. Giesensdorf – wie Lichterfelde-Süd früher hieß – ist seit jeher das Stiefkind der (Bezirks-) Politiker. Manche von ihnen wissen noch nicht mal, wo „Giesensdorf“ überhaupt liegt — und entscheiden dennoch über gravierende Bauleitplanungen in dieser Gegend. Man schob und schiebt dort gerne etwas hin, was man in den feineren Wohnquartieren des Bezirks nicht so gerne sieht. [Ständig benachteiligt!]

  Lichterfelde-Süd / Giesensdorf
Ständig benachteiligt!
Eine Abrechnung
 
Auf den „Dies & Das“-Seiten sind Anfragen, Fakten, Schriftwechsel sowie aufschlußreiche Begebenheiten dokumentiert. Schwerpunkt in diesem Teil ist die Fortsetzung der Bauleitplanung.

Die Texte und Grafiken stammen aus verschiedenen Quellen, die jeweils angegeben sind. Dabei gilt der allgemeine CopyRight-Hinweis. Archivort ist Houston (USA), wo das „fair use“-Prinzip gilt. Sämtliche Links wurden redaktionell hinzugefügt. Hier sind dokumentiert und manches auch in [Ed:...] kommentiert:

I n h a l t :       [1. Teil]   [2. Teil]   [3. Teil]   [4. Teil]  
khd-Page


C H E C K - L I S T E

Planungs-Voraussetzungen für Lichterfelde-Süd

Was muß unbedingt erledigt werden, bevor man einen städtebaulichen Wettbewerb ausschreiben kann oder verantwortungsvoll ein Bebauungsplan-Verfahren starten kann?


   
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LICHTERFELDE-SÜD – Ab 3.10.2013 (pls/khd-research.net). Die seit Anfang August durchgeführte Umfrage hat etliche Anregungen und wichtige Hinweise erbracht. Diese wurden nun redaktionell — ergänzt um Erkenntnisse aus dem Quellen-Studium — aufbereitet und hier in Form einer Check-Liste publiziert. Der Dank geht an alle die, die mitgewirkt haben.

Angesichts der Komplexität sowie des großen öffentlichen Interesses an dem seit den 1980er-Jahren laufenden Planungsprozess für Lichterfelde-Süd müssen sämtliche in diesem Zusammenhang angefertigten und noch anzufertigenden Studien, Untersuchungen oder Gutachten — egal, wer sie bezahlt hat — im Internet für alle zugänglich veröffentlicht werden.


* 1.  Ist die Groth-Gruppe (bzw. eine Tochter-Gesellschaft davon) überhaupt der/die rechtmäßige Eigentümer/in des 100-Hektar-Grundstücks in Lichterfelde-Süd?
Das muß unbedingt zweifelsfrei geklärt werden. Es ist sicher, daß das Grundstück bis in die 1930er-Jahre der jüdischen Kaufmannsfamilie Sabersky gehörte. Es mußte dann wg. der Speerschen Germania-Planungen an die Deutsche Reichsbahn verkauft werden. Unklar ist, ob der Verkauf zu einem angemessenen Preis erfolgte. Es darf aber vermutet werden, daß die Nazis voll die erlassenen Judengesetze anwandten und für das Grundstück kaum etwas zahlten — vielleicht sogar total enteigneten. In diesem Fall würde den Erben bzw. der Jewish Claims Conference (JCC) eine Rückübertragung des Eigentums, zumindest aber eine Entschädigung zustehen.

Bei der JCC in New York ist das Grundstück in Lichterfelde-Süd nicht im Verzeichnis der geklärten Restitutionsfälle enthalten. Da es sein könnte, daß der Bund irgendwann einmal eine pauschale Entschädigung zahlte, wurde beim zuständigen Bundesfinanzministerium um Auskunft gebeten. Leider blieb die E-Mail unbeantwortet. Vermutlich reagieren Schäuble & Co nur, wenn DER SPIEGEL anfragt, was ja noch passieren kann.

* 2.  Solide soziologische Untersuchung der Folgen und Ermittlung der Erfordernisse einer Süderweiterung der Thermometer-Siedlung unter Berücksichtigung der Vorstellungen der Groth-Gruppe.
Die Planungen der Groth-Gruppe sehen den Bau eines neuen Wohnquartiers mit Luxus-Wohnungen (kaum Mietwohnungen) direkt neben einem „sozialen Brennpunkt“ (Thermometer-Siedlung) vor. Damit sind ganz schwere Konflikte vorprogrammiert. Es ist deshalb unabdingbar, daß neutrale Stadtsoziologen ganz konkrete Vorschläge unterbreiten, wie und wodurch dem im Sozialraum Lichterfelde-Süd begegnet werden kann. Bereits beim Bürgerdialog im April 2012 wurde eine solche soziologische Begutachtung (durchs DIFU Berlin) angeregt, aber das Bezirksamt — in seiner unermeßlichen Weisheit — griff das bislang nicht auf.

* 3.  Eine Studie zur künftigen Verkehrssituation, die darauf abzielt, wieviel Wohnungen bzw. wieviel Bewohner mit Autos zusätzlich in Lichterfelde-Süd toleriert werden können.
Senat und Investor Groth weisen ständig auf die vorzügliche Anbindung von Lichterfelde-Süd ans S-Bahnnetz hin, die übrigens auch erst von den Bürgern (gegen Senats-Unsinns- Planungen!) erkämpft werden mußte. Damit wollen sie im Verbund mit dem nachplappernden Bezirk suggerieren, daß die künftigen Bewohner von Lichterfelde-Süd gar kein Auto mehr brauchen — es also gar kein Verkehrsproblem an der Osdorfer Straße geben würde. Das ist schlichtweg naiv oder volksverdummend!

Es ist doch vollkommen klar, diejenigen, die sich einmal in Lichterfelde-Süd von der Groth-Gruppe ein Eigenheim (ab 1/2 Mio. Euro) oder eine teure Eigentumswohnung (vermutlich ab 3.000 Euro/qm) kaufen können, sind keine Armen. Diese Familien haben längst 1 oder 2 Autos, und sie werden diese kaum verkaufen, nur um mit der Chaos-S-Bahn in die Stadt zu fahren.

* 4.  Die Bebaubarkeit des 100-Hektar-Grundstücks muß neutral in einem vorgezogenen Landschaftsplan-Verfahren nach dem Berliner NatSchG überprüft werden.
Die im Frühjahr 2013 in einem nicht-öffentlichen Verfahren („Kungelrunde im Bezirksamt“) vorab auf Drängen des Investors — vor allen gesetzlichen Verfahren — festgelegte Bebaubarkeitsgrenze auf dem Grundstück der Groth-Gruppe in Lichterfelde-Süd ist unrechtmäßig und fehlerhaft zustande gekommen. Wird diese Bebaubarkeits-Festlegung unverändert ins Bebauungsplan-Verfahren übernommen, dann wird der B-Plan im gerichtlichen Normenkontroll- Verfahren scheitern — und es gibt auf absehbare Zeit kein Baurecht in Lichterfelde-Süd.

Insbesondere muß im Rahmen dieser Bebaubarkeits-Überprüfung die unter Punkt 15 geforderte „artenschutzrechtliche Prüfung“ erfolgen, um die Vernichtung von nach der FFH-Richtlinie der EU „streng zu schützenden“ Anhang-IV-Arten zu verhindern. Die vorab vereinbarte Baugrenze gewährleistet das nicht.

* 5.  Überprüfung des „StEP Wohnen“ des Senats: Ist der Bau von bis zu 3.000 Wohnungen in Lichterfelde-Süd überhaupt gerechtfertigt?
Auf der Basis der genannten — noch von neutrale Seite anzufertigenden — Studien zum Sozialraum, der Verkehrsentwicklung sowie der Bebaubarkeit (aufgrund der vorhandenen Natur-Gegebenheiten) muß der StEP-Entwurf durch den Senat korrigiert werden. Dieser interne Hilfsplan für die Weiterentwicklung des Berliner Flächennutzungsplans (FNP) wurde bislang nur am Schreibtisch entwickelt, ohne nach ‚links oder rechts‘ zu schauen. Man wollte möglichst schnell ein hohes Wohnungsbau-Potential auf dem Papier nachweisen.

* 6.  Wieviele Mietwohnungen müssen auf dem Areal im Sozialen Wohnungsbau durch wen kostengünstig gebaut werden?
Die bisher bekanntgewordenen Planungen der Groth-Gruppe sehen keine Mietwohnungen im Sozialen Wohnungsbau vor. Das ist nicht hinnehmbar, denn in Berlin fehlen 500.000 Sozial-Wohnungen.

* 7.  Der Wunsch der BVV (Beschluß Nr. 192/IV vom 17.10.2012), ein gesetzliches Landschaftsplan- Verfahren für Lichterfelde-Süd durchzuführen, muß endlich realisiert werden.
Bereits die bislang bekannten Planungen wie das Groth-Konzept oder der Bezirksamts-Masterplan zeigen, daß es unmöglich sein wird, sämtliche Belange der Natur (und das sind Belange des Gemeinwohls!) nur in einem Bebauungsplan- Verfahren sachgerecht zu behandeln. Im Landschaftsplan- Verfahren (man könnte den XII-L2 reaktivieren) wäre dann auch die endgültige Bebaubarkeit des Areals zu ermitteln.

* 8.  Welche Erkenntnisse müssen/können aus der Entwicklung des „Landschaftsparks Herzberge“ in Berlin-Lichtenberg für die Einrichtung eines Landschaftsparks in Lichterfelde-Süd gewonnen werden?
Im (abgekupferten) „Masterplan“ des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf kommt dieser Landschaftspark nicht vor, obwohl man in vieler Hinsicht aus der im Bezirk Lichtenberg seit 2004 erfolgten Entwicklung lernen kann.

* 9.  Sachliche und politische Klärung, in welcher Größe ein Gewerbegebiet (GE) in Lichterfelde-Süd notwendig ist.
Sämtliche seit den 1970er-Jahren erfolgten staatlichen Planungen sahen für Lichterfelde-Süd immer auch ein Gewerbegebiet (GE) vor — aus sehr gutem Grund. Bis zum Fall der Mauer 1989 stand dabei die Versorgung West-Berlins mit Gewerbeflächen für die Ansiedlung von Betrieben im Vordergrund, aber immer auch verbunden mit der Idee der Schaffung von lokalen Arbeitsplätzen für Anwohner in den (damaligen) Sozial-Wohnungen der Thermometer- und Woltmann-Siedlung.

* 10.  Sachliche und politische Klärung, ob vor Ort ein handwerkliches Ausbildungszentrum für benachteiligte Jugendliche (aus der Thermometer-Siedlung) entstehen soll.
Bereits in den frühen Tagen der Mietergruppe (um 1975) wurde auch die Idee diskutiert, in S-Bahn-Nähe auf dem Gelände südlich der Thermometer-Siedlung eine Lehrlings- Ausbildungsstätte für Handwerks-Berufe einzurichten. Als Träger wurde an die Deutsche Bundesbahn gedacht, die den Vorschlag goutierte, aber noch abwarten wollte, bis die Bebauungsplanung durch den Bezirk Steglitz steht. Wir wissen heute (2013), daß der Bezirk in über 35 Jahren (sic!) keine solide Basis für gewerbliche Ansiedlungen in Lichterfelde-Süd hinbekam.

* 11.  Genaue Kartierung sämtlicher Gehölze in den Bereichen, in denen später gebaut werden soll.
Wenn man sich wirklich dem Erhalt der auf dem Areal in vielen Jahren gewachsenen Natur verpflichtet fühlt, dann ist diese Kartierung eine Selbstverständlichkeit, damit die Architekten-Teams dieses bei ihren Entwürfen berücksichtigen können.

* 12.  Klärung wie und wo genau der Stangenpfuhlgraben auf dem Gelände südlich der Thermometer-Siedlung wieder freigelegt werden kann.
Die Teltower Hochfläche ist auch gekennzeichnet durch ihre Pfuhle und Gräben. Auch das sollten die Architekten-Büros erfahren, denn auf dem Areal ist neben einigen Pfuhlen auch die Quelle des Stangenpfuhlgrabens anzutreffen. Um einen attraktiven öffentlichen Park zu gestalten, wäre die Freilegung dieses derzeit weitgehend verrohrten Fließgewässers anzustreben. An anderer Stelle wurde bereits früher darüber berichtet. Im Groth-Konzept vom August 2013 ist das nicht berücksichtigt, was auf Ignoranz oder Nichtwissen schließen läßt.

* 13.  Installieren einer ehrlichen und fairen Bürgerbeteiligung, die wirklich von Partizipation ausgeht.
In Lichterfelde-Süd geht es jetzt immerhin um ein mehrere Milliarden schweres Projekt, was vielen immer noch nicht so ganz klar ist. Und es sollte im 21. Jahrhundert — im Zeitalter einer Informationsgesellschaft (mit Internet) — selbstverständlich sein, daß Bürger eine übers Baugesetzbuch hinausgehende Mitwirkungsmöglichkeit bei solchen Großprojekten haben. Insofern ist das, was das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und die Investoren CA-Immo und Groth-Gruppe bislang seit 2010 an Bürger-Partizipation boten, eine einzige Katastrophe! Wir leben nicht mehr im Feudal-Zeitalter!

Nachträge ab 15.10.2013:
* 14.  Abklärung der Auswirkung der geplanten Bebauung in Lichterfelde-Süd auf das Stadtklima in der Innenstadt im Rahmen einer klimatische und hydrologische Untersuchung des derzeit noch unversiegelten 100-Hektar-Areals.
Berlins Innenstadt wird auch über die Trasse der Anhalter Bahn mit Frischluft aus dem südlichen Umland versorgt. Im aufkommenden globalen Klimawandel wird das noch eine größere Bedeutung erlangen. Das große (feuchte) Areal in Lichterfelde-Süd, das am Beginn dieser bodennahen Luftschneise liegt, soll aber nun viel zu stark bebaut, d. h. enorm versiegelt werden. Das hat natürlich negative Folgen, die vorab sorgfältg geklärt werden müssen.

* 15.  Durchführung einer staatlichen artenschutzrechtlichen Prüfung des Planungsgebiets.
Diese Prüfung als Folge der FFH-Richtlinie der EU zum Artenschutz hätte noch vor der Ad-hoc-Festlegung der Bebaubarkeit im „Letter of Intent“ erfolgen müssen, z. B. im Rahmen des von der BVV gewünschten Landschaftsplan-Verfahrens. Die Vorab-Festlegung auf 39 Hektar Bebaubarkeit erfolgte nur aus wirtschaftlichen und politischen Gründen, was zur Nichtigkeit des späteren Bebauungsplans im Normenkontroll-Verfahren führen dürfte. Allen Beteiligten ist seit Jahren bekannt, daß im Planungsgebiet nach Anhang IV der FFH-Richtlinie „streng zu schützende“ Arten anzutreffen sind. Solche Arten dürfen bei Bauvorhaben „nicht beeinträchtigt oder zerstört“ werden.

Angesichts der Größe (110 ha) und Unzerschnittenheit des Planungsgebiets sowie der dort anzutreffenden sehr hohen Artenvielfalt kann es außerdem sachlich geboten sein, eine staatliche „Verträglichkeitsprüfung“ nach § 34 BNatSchG durchzuführen (nicht verwechseln mit einer UVP des Baurechts!).

* 16.  Vorab-Festlegung des maximalen Versiegelungsgrads sowie des Mindest- Durchgrünungsgrads für die bebaubaren Bereiche.
(das folgt).

* (sicher wird noch etwas fehlen).





B E Z I R K   S C H R I E B   A B

Leitbild Masterplan Lichterfelde-Süd

Eckpunkte des Stadtentwiclungsamts Steglitz-Zehlendorf (Entwurf)

Von:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, 23. August 2013 (Stadtplanung). Alle Links und die kritische Bild-Legende wurden in diesem Text-Transskript redaktionell hinzugefügt, sind also im Original nicht enthalten. [Original in PDF]

I n h a l t :


Bezirksamt -- Leitbild für Masterplan Lichterfelde-Süd
^   Das Leitbild des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf vom 22. August 2013 für einen Masterplan Lichterfelde-Süd. Vorgesehen sind 5 Wohnquartiere Q1 – Q5 und eine „Grüne Mitte“ sowie ein Einkaufszentrum (NVZ) am S-Bahnhof. Auf die Idee, daß man Läden auch über die Wohnquartiere verteilen kann, kam man nicht. Ein Gewerbegebiet ist nicht vorgesehen, obwohl viele Erkenntnisse aus dem XII-L2 sowie dem XII-252 weiterhin gültig sind. [Vergrößerung]   (Repro: 27.8.2013 – khd-research)

Legenden (Wdh. wg. der Suchmaschinen):
  • Umgrenzung [Wohn-] Quartier.
  • Halboffene Baustrukturen zur Vernetzung Thermometersiedlung.
  • „Lärmrobuste Baustruktur“.
  • Soz. Infrastruktur Bestand.
  • Grüne Vernetzung.
  • Geschossigkeit.


Vorrede

Bei der Entwicklung von Lichterfelde-Süd besteht die Chance, beispielhaft aufzuzeigen, wie „naturnahes, autoarmes, klimagerechtes Wohnen an der Peripherie“ als städtebauliches Leitbild am Anfang des 21. Jahrhunderts nachhaltig umgesetzt werden kann.

Das Bezirksamt und die Groth-Gruppe haben im April 2013 eine Absichtserklärung (Letter of Intent – LOI) zur Entwicklung von Lichterfelde-Süd abgegeben. Sie sind gemeinsam der Auffassung, dass es sowohl um die Bewahrung und Aufwertung der hochwertigen Freiflächen des Geländes einerseits als auch um die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum andererseits geht.

Zusätzlich muss eine stadtverträgliche Anbindung und Vernetzung dieser Entwicklungsziele mit den angrenzenden Flächen eine Erhöhung von deren Wohnwert und sonstigen städtebaulichen Qualitäten erfolgen. Dies gilt auch hinsichtlich der Schaffung der erforderlichen Wohnfolge- Infrastruktur.

Städtebauliches Ziel der Entwicklung ist es, auf einer Fläche von ca. 57 ha eine zusammenhängende naturnahe Parklandschaft (Landschaftspark) mit vielfältigen, auch landwirtschaftlichen Nutzungen unter gleichzeitiger weitgehender Bewahrung der vorhandenen hochwertigen Biotope und Lebensräume schützenswerter Arten zu sichern und zu entwickeln.

Die übrigen Flächen mit einem Gesamtumfang von ca. 39 ha sind zur Entwicklung von Wohnquartieren einschließlich begleitender Gemeinbedarfsflächen sowie eines Mischgebiets am S-Bahnhof vorgesehen.

Der Bezirk und die Groth-Gruppe gehen davon aus, dass auf der Fläche von ca. 39 ha 2.200 bis 2.700 Wohnungen realisiert werden können. Sie sind sich einig, dass Voraussetzung dafür ist, dass auch eine zeitgleiche Herstellung der erforderlichen Wohnfolge-Einrichtungen, also Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen und der gesamten verkehrlichen, technischen und sonstigen Infrastruktur sichergestellt wird.

Im Zusammenhang mit der Bauflächenentwicklung wird auch zu prüfen sein, ob das vorhandene Gewerbe an seinen Standorten oder auf einer hierfür geeigneten Fläche im Gebiet erhalten werden kann.

Vor Eintritt in ein Diskursives Wettbewerbsverfahren soll ein Leitbild / Masterplan entworfen werden.


A. Siedlungsbereich

A1. Städtebau

Die Vorgaben durch die Festlegung der Parklandschaftsflächen (57 ha) und der bebauten Flächen (39 ha) sowie einer Spanne von zu realisierenden Wohneinheiten ergeben zwangsläufig eine bauliche Entwicklung an den Randbereichen mit nach Süden offener „Grüner Mitte“.

Städtebauliche Leitidee für diesen mit dem S-Bhf. Lichterfelde-Süd hervorragend an den ÖPNV angebundenen neuen Stadtteil ist die Bildung von 5 Wohn-Quartieren mit differenzierten Dichten und Geschossigkeiten am nördlichen, östlichen und westlichen Rand der „Grünen Mitte“. Die Quartiere werden durch Grünzäsuren mit hier angesiedelten Freizeit-, Spiel- und Kitaflächen deutlich voneinander abgegrenzt. Die Grünzäsuren vernetzen die umliegenden Bereiche mit der „Grünen Mitte“. Im Quartier 4 besteht die Überlegung, ein Mischgebiet für Gewerbetreibende vorzusehen. Am S-Bahnhof soll das Nahversorgungszentrum entstehen. Gerasterte, monotone, teppichartige Baustrukturen sind grundsätzlich zu vermeiden. Die Bebauung entlang der Bahn und der Osdorfer Straße ist hinsichtlich des Lärmschutzes ortsbildverträglich zu gestalten, meterhohe Lärmschutzwände und monotone Hochhauszeilen als Entrée nach Berlin sind abzulehnen.

Besonderes Augenmerk sollte auch auf den baulich-räumlichen Anschluss zur 1968–1974 errichteten Thermometersiedlung mit 2.150 WE gerichtet sein. Die in der Regel 8-geschossigen Gebäudebänder sind von den umgebenden Straßen abgerückt und auf einen mittig verlaufenden Grünzug ausgerichtet. Die 18- und 22-geschossigen Punkthochhäuser erzielen eine aus der Entfernung sichtbare räumliche Wirkung. In den 2.150 WE wohnten 1974 ca. 7.500 Menschen, Ende 2011 waren es 4.654 Einwohner. Die Siedlung gilt als eine der „kleineren“ Großsiedlungen, die in Berlin (West) am Stadtrand entstanden. Sie ist heute ein sozialer Brennpunkt im ansonsten bürgerlichen Lichterfelde.

Der Masterplan muss im Sinne einer städtebaulichen Tragfähigkeitsuntersuchung zu den Themen Flächenabgrenzung, Anschluss an bestehendes Straßennetz, Lärm, Entwicklungsziel des Innenbereichs, Größenordnung der zu erwartenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Infrastrukturbedarf, Energiekonzept und zeitliche Entwicklungsstufen erste Aussagen treffen.

A2. Die Quartiere im Einzelnen

Nahversorgungszentrum [NVZ] am S-Bhf. Lichterfelde-Süd
Quartier Q1: Östlich NVZ, Südlich Réaumurstraße
Quartier Q2: Südlich NVZ, entlang der Bahn
Quartier Q3: Südlich Q2, entlang der Bahn
  • Wohnquartier mit unterschiedlichen Dichten.
  • „Lärmrobuste Baustrukturen“ zur Bahntrasse (Geschosswohnungsbau bis zu Z=IV entlang der Bahn), zur „Grünen Mitte“ hin abnehmend, bis Z=II.
  • Standort Kita.
Quartier Q4: Östlich Q1, Südlich Landweg, Osdorfer Straße
  • Wohnen (und Arbeiten?) in unterschiedlichen Dichten.
  • Baulich-räumliche Gestaltung hinsichtlich der Sportnachbarschaft nördlich des Landwegs (Lärmschutz), zur Osdorfer Str.
  • Ggf. Erhalt Gewerbebetriebe „Gewerbeinsel“ (MI?).
  • Höhere Dichte an Landweg und Osdorfer Straße (bis zu Z=IV), nach Süden zur „Grünen Mitte“ offener und abnehmend bis Z=II.
Quartier Q5: Südlich Q4, Westlich Osdorfer Straße
  • Wohnquartier mit unterschiedlichen Dichten.
  • „Lärmrobuste Baustrukturen“ zur Osdorfer Str. (Geschosswohnungsbau bis zu Z=IV), nach Süden zur „Grünen Mitte“ offener und abnehmend bis Z=II.
  • Ausbau Osdorfer Straße? Gestaltung Straßenquerschnitt.
  • Eingangssituation nach Berlin (Gestaltung „Stadtkante“ oder „Grüne Kante“).
  • Standort Kita.
Bei den angegebenen Geschossigkeiten handelt es sich um Richtzahlen, die in städtebaulich begründeten Situationen punktuell überschritten werden können.

Erschließungsqualität der Quartiere:
In welcher Form die Quartiere über Haupterschließungen, Nebenerschließungen und/ oder „Grüne Wege“ miteinander und untereinander verbunden werden, ist entwurflich in Varianten zu prüfen. Ziel ist eine hohe Aufenthaltsqualität im „öffentlichen“ Raum.

A3. Soziale Infrastruktur

Das Schul- und Sportamt prognostiziert folgenden Bedarf:
Für den Sportfreizeitbedarf muss von einer Fläche ausgegangen werden, die der eines Großspielfeldes entspricht. Standort? Diese Fläche könnte zur Kompensation auch mit der für den Oberschulstandort notwendigen ungedeckten Sportfläche kombiniert und so angelegt werden, dass eine Nutzung am Nachmittag durch Sportvereine ermöglicht werden kann.

Das Jugendamt geht von einem Bedarf von 350 Kindertagesstättenplätzen aus. Die mögliche Verteilung der Kindertagesstättenplätze (z. B. 5 Kitas à 70 Pl. oder 3 Kitas à 120 Pl. oder Themenbezogene Kitas – z. B. Waldkita) wird entwurflich in Varianten zu prüfen sein.

A4. Grüne Infrastruktur

Die vom Landschaftsprogramm Berlin (LaPro) vorgegebenen Richtwerte für wohnungsnahe Grünflächen für siedlungsnahe Grünflächen müssen verortet und nachgewiesen werden. [Ed: auch das seit 1974 bestehende Defizit bei der Thermometer-Siedlung]

A5. Verkehr

Das Gutachten der PST GmbH, Werder/Havel (Feb. 2013) ergab, dass „durch die prog. Verkehrsbelastung einzelne Straßenquerschnitte überbelastet werden. Réaumurstraße und Landweg sind den zusätzlichen Belastungen nicht gewachsen. Die Leistungsfähigkeit der Osdorfer Straße nördlich des Knotens Réaumurstraße/ Scheelestraße wird durch die zusätzliche Belastung von derzeit 1.165 Kfz/h um 462 Kfz/h auf 1.627 Kfz/h ausgereizt“. Der Gutachter empfiehlt „einen 4-streifigen Ausbau der Osdorfer Str. bis Landesgrenze, Querschnitt 30 m (Lage? Erforderlichkeit?) und die ‚Ertüchtigung‘ auf Großbeerener Gebiet durch Verbreiterung der beiden Fahrbahnen“ (Fußweg? Radweg?). [mehr]

Aus verkehrsplanerischer Sicht muss eine großräumliche Betrachtung hinsichtlich der Knoten Osdorfer Straße/ Ostpreußendamm und Osdorfer Straße/ Blanckertzweg und eine Untersuchung des zu erwartenden Verkehrs von und nach Brandenburg erfolgen.

A6. Lärmemissionen

Die Ergebnisse der noch von der CA Immo beauftragten Lärmtechnischen Untersuchung (Büro ALB Akustik Labor Berlin, 2012) rechtfertigen lt. Gutachter „aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnstrecken und der Osdorfer Straße (neue Wohnnutzungen könnten dann erheblich näher an die Verkehrsschallquellen heranrücken). Empfohlene Höhen: 5 m über Schienenoberkante östlichstes Gleis bzw. 4 m über Gradiente Osdorfer Str. (genauere Aussagen erst bei konkreter Planung möglich: Flächenverfügbarkeit, Leitungsbestand, Erschließung usw.). Lage: möglichst nahe an den Gleisen/der Straße.“

Ziel ist es, keine Wände/ Wälle an der Osdorfer Straße zu errichten, das soll der Städtebau lösen (Stichwort „Lärmrobuste Stadtstrukturen“). Es müssen ebenfalls die Schallreflexionen Richtung Westen (Westfalenring) geprüft werden. Notwendige Erschließungen sollten an die Bahn gelegt werden („Lärm zu Lärm“).

A7. Nahversorgung

Versorgungsstandort am S-Bhf. mit ca. 3.000 m2 VKF gemäß beschlossenem Zentrenkonzept (2. Fortschreibung 2011). Bei Konkretisierung der Planung ist ein vom Bezirk zu beauftragendes, unabhängiges Verträglichkeitsgutachten anzufertigen! [
Anmerkung]

A8. Gewerbe

Im Gewerbegebiet Li-Süd sind derzeit 21 Gewerbebetriebe (mit ca. 200 Arbeitsplätzen) ansässig: Dachdecker, Fuhrbetriebe, Hoch- und Tiefbau, Kfz-Werkstätten, Kfz- Lackiererei, Holzverarbeitung, Winterdienst. Baugenehmigungen wurden unter Hinweis auf das B-Plan-Verfahren XII-252 größtenteils unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Die Verträge sind größtenteils 3 Monate zum Quartalsende kündbar.

Es soll ein Konzept erstellt werden, das akzeptable Lösungen für die Gewerbebetriebe enthält. Hierbei ist die bezirkliche Wirtschaftsförderung einzubeziehen. [Wichtige Anmerkung dazu]

A9. Ver- und Entsorgung / Klimaschutz / Energiekonzepte

Es sind zeitgemäße, ökologisch orientierte, in die Zukunft gerichtete Energieversorgungskonzepte zu erarbeiten.

Nutzung alternativer bzw. regenerativer Energiequellen (Nutzung Solarenergie, Blockheizkraftwerke) unter Berücksichtigung der Landschafts- und Siedlungsverträglichkeit.

Erhalt der offenen Kaltluftentstehungsflächen.


B. Grüne Mitte

Für folgende Themenschwerpunkte in der Grünen Mitte müssen entsprechende Flächenanforderungen definiert werden:
  • Biotopvernetzung2
  • Arten-/ Biotopschutz
  • Landschaftspark
  • Weidewirtschaft
  • Öffentliche Durchwegung
Bei der Erarbeitung von Lösungen für die Grüne Mitte geht es um die Abwägung und den Ausgleich der verschiedenen Belange in einem integrierten Konzept, das am Ende auch mit dem Städtebau harmonieren muss.

Ziel ist vorrangig die dauerhafte Pflege der Fläche sicherzustellen, dazu eine geeignete Trägerschaft zu installieren und ein Finanzierungsmodell zu finden. Die Ergebnisse sollten im Austausch mit dem parallel laufenden kooperativen städtebaulichen Wettbewerbsverfahren stehen.

Fragestellungen/Aufgaben für Konzeptfindung Grüne Mitte
(nicht abschließend)

[Ed: Diese noch sehr nebulöse und inkonsistente Tabelle wird hier vorerst nicht wiedergegeben. Sie kann im
PDF-Doc nachgelesen werden].

Thesen der Groth-Gruppe hinsichtlich der Verbindung Grüne Mitte / Wohnen


A + B. Umweltbelange

Alle baulichen und freiräumlichen Konzepte müssen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingehen. Die mögliche Inanspruchnahme von Flächen und die Freihaltung von Flächen werden über eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung geregelt werden. Dazu sind entsprechende Gutachten zu erarbeiten.




Editor-Anmerkungen / Gesammeltes Bürgerwissen (Bürgerkritik):     [
Translation-Service]

HINWEIS; Mit einem Klick auf die kleinen roten Dreiecke (Backlinks) hinter der Nummer finden Sie heraus, wo dieser Kritik-Punkt im Bezirksamts- Leitbild anknüpft — was so nur im Internet möglich ist.

0) ^  Entwicklung von Lichterfelde-Süd: Diese muß städtebaulich ganz klar als sehr behutsame Süderweiterng der Thermometer-Siedlung erfolgen. Die vom Investor Groth propagierte autonome Garten-„Vorstadt Lichterfelde-Süd“ mag zwar aus Investorensicht verständlich sein, ist aber für die Allgemeinheit nicht akzeptierbar. Ein willfähriges Übernehmen der Investor-Pläne durch die amtlichen Stadtplaner wäre fatal, und es würde im Normenkontrollverfahren auch wg. der vielen uneingelösten Belange der Thermometer-Siedlung zum Desaster führen. Die Thermometer-Siedlung braucht dringend eine Erweiterung mit — vor allem für Otto Normal bezahlbaren — Mietwohnungen, um sozial stabilisiert zu werden.

Es wird auch auf eine gewisse Kultur-Infrastruktur ankommen. Dazu macht dieses Bezirksamtspapier aber keine Aussage — ein Abschnitt „A10. Kulturelle Infrastruktur“ fehlt. Man befindet sich also hierbei noch immer auf dem Planungsniveau der 1960er-Jahre, als die Thermometer-Siedlung auf den Reißbrettern entstand.

1) ^  Autoarmes Wohnen: Das hat die Groth-Gruppe mit ihrem bereits Mitte August 2013 vorgelegten „Städtebaulichen Konzept für Lichterfelde-Süd“ konterkariert. Dieser Groth-Plan sieht ganz viele innere Straßen vor, aber z. B. eine Wendekehre für eine BVG-Buslinie kommt darin nicht vor. Das bedeutet, die späteren Bewohner sollen lieber das eigene Auto nutzen.

2) ^  Letter of Intent (LoI): Diese dem Bezirksamt von der Groth-Gruppe (+ Senat) aufgezwungene Absichtserklärung zur Entwicklung von Lichterfelde-Süd beinhaltet eine Vorab-Abwägung öffentlicher und privater Belange, ohne dafür eine rationale Basis in Form von Studien/Gutachten (z. B. aktuelle Sozialraum-Studie des DIFU oder eine fundierte FFH-Arten- Verträglichkeitsprüfung) zu haben. Allein dieses extrem unvernünftige Vorgehen kann den noch aufzustellenden Bebauungsplan im Normenkontrollverfahren zu Fall bringen. Dennoch arbeitet das Steglitz-Zehlendorfer Stadtentwicklungsamt in diesem Papier mit dieser Fremd-Vorprägung — wider besseres Fachwissen... [Ed: übrigens, einem Steglitzer Stadtbaudirektor Behnke und dem einstigen Chef des Steglitzer Stadtplanungsamts Grosse wäre das nicht passiert].

3) ^  Dringend benötigter Wohnraum: Klar, Berlin braucht reichlich neue Wohnungen. Aber doch kaum so viele vom Luxus-Typ, die Otto Normal nicht bezahlen kann. Aber auch in Lichterfelde-Süd sollen von der Groth-Gruppe nur solche gebaut werden. Das renommierte Pestel-Institut (Hannover) hat jetzt festgestellt, daß in Berlin zusätzlich 500.000 Sozial-Wohnungen benötigt werden. Da verbietet es sich von selbst, auch in Lichterfelde-Süd nur Luxus-Kaufwohnungen und viele Eigenheime zu bauen.

4) ^  Erhöhung des Wohnwerts: Gemeint ist der Wohnwert in der Thermometer-Siedlung. Es hat sich gezeigt, daß die seit 2004 durch einen SPD-LINKE-Senat (sic!) privatisierte GSW (Hauptvermieter in der Siedlung) ihre Stadtrandsiedlung vernachlässigt, um für ihre Aktionäre einen höheren Profit zu erzielen. So hat die GSW AG das Einkaufszentrum der Siedlung an der Celsiusstraße mit zu hohen Gewerbemieten systematisch in den Ruin getrieben. Die meisten Läden stehen heute leer bzw.werden zweckentfremdet genutzt. Damit hat sich die tägliche Daseinssorge für die Mieter enorm verschlechtert — vor allem für die Älteren, die nicht mehr weit laufen können. Dokumentiert ist dieses Desaster anderenorts im Internet (dort den weiteren Seiten folgen). Insofern wird der Bau eines neuen Nahversorgungszentrums durch andere am S-Bahnhof Lichterfelde-Süd sehr begrüßt, aber eine Wohnwert-Erhöhung kann darin nicht gesehen werden, eher die Hoffnung auf Rückkehr zur Normalität.

In der Thermometer-Siedlung leben viel Arme, die mit den Hartz-IV-Zahlungen des Staats ihr Leben fristen müssen, da es für sie keine Arbeitsplätze gibt. Besonders betroffen sind davon viele Jugendliche. Auch dadurch gilt heute die Thermometer-Siedlung als ein „sozialer Brennpunkt“ im Bezirk. Dem Investor fürs Areal südlich der Siedlung gefällt das gar nicht, denn wer will dann noch seine geplanten feinen Häuschen und Luxus-Kaufwohnungen kaufen, wenn Randale und Einbrüche drohen. Aus einem anonymen Posting wissen wir inzwischen, daß das Problem durch Verdrängung des ‚Plebs‘ erfolgen soll.

„Das soll vor allem durch kräftige Steigerung der Mieten erfolgen. Dazu sollen alle gesetzlichen Möglichkeiten bis hin zu (Schein-) Modernisierungen ausgenutzt werden. Dazu gehört auch, daß Lichterfelde-Süd im Berliner Mietspiegel von bisher "einfache Wohnlage" auf "mittlere Wohnlage" hochgestuft werden soll, wozu die mit dem Bezirksamt bereits vorabgestimmte B-Planung (Letter of Intent) die Grundlage liefert, der die BVV nicht widersprochen hat“, heißt es. —— Und voilà, bereits Ende August 2013 erhielten dann Mieter von der GSW Immobilien AG eine saftige Mieterhöhung zum 1. November. Die Nettokalt-Miete soll gleich um 11 % steigen. Das heißt, die Verdrängung hat für viele begonnen... Und nach der sich abzeichnenden Übenahme der GSW durch die Deutsche Wohnen AG wird dieser Prozess ganz sicher beschleunigt werden.

5) ^  Landschaftspark: Das Bezirksamt vermeidet in seinem „Leitbild“ konsequent und durchgehend den Gebrauch der Begriffe „Landschaftsschutzgebiet“ bzw. „LSG“ aus dem Berliner Naturschutzgesetz. Das hat natürlich etwas zu bedeuten. Es ist bekannt, daß Investor Klaus Groth ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) auf seine Grund und Boden nicht dulden will. Auch spricht Klaus Groth von „sehr viel gefühltem Grün“, das dort auf dem ehemaligen „Parks Range“ vorkomme. Daraus wird klar, daß die Amtsplaner dem Ansinnen des Investors folgen wollen. Sollten aber nicht doch noch die eindeutigen Feststellunge des Landesbeauftragten für Naturschutz vom 27.7.2012 ernst genommen und in die Planungen einfließen, dann wird es Sache der Gerichte sein, abschließend zu klären, was nun richtig/wahr ist.

Ganz anders im Berliner Bezirk Lichtenberg, wo es noch Kommunalpolitiker mit Verantwortung für die Natur gibt. Hier wurde seit 2004 eine 100-Hektar-Brache zum viel beachteten „Landshaftspark Herzberge“ entwickelt — ein Vorbild für Lichterfelde-Süd!

6) ^  39 Hektar Bauland: Im Fugmann-Janotta- Gutachten vom Dezember 2012 wurde eine Bebaubarkeit von 16 ha des Areals südlich der Thermometer-Siedlung ermittelt. Weitere 11 ha wurden für „bedingt bebaubar“ befunden. Dennoch vereinbarte das Bezirksamt Anfang April 2013 mit der Groth-Gruppe voreilig eine Bebaubarkeit von 39 ha. Auf jeden Fall müssen davon die 4 ha für die öffentlichen Naherholungsflächen für die Thermometer-Siedlung abgezogen werden (siehe dazu: Punkt 18)

Nach dem Auftauchen des Groth-Planes von Anfang August ist jetzt durch Vergleich mit der LSG-Skizze ungefähr klar, welche eigentlich zu schützenden Flächen zusätzlich überbaut werden sollen.

Von unabhängigen Natur-Experten ist daher möglichst schnell zu klären, was diese Vergrößerung der Baulandfläche um 12 ha (bzw. um 23 ha) an konkreten Folgen für die Entwicklung der dort angetroffenen Populationen (besonders) schützenswerter Arten haben wird. Welche Arten werden dann dort aussterben? [Erster Versuch der Klärung] [FFH-Arten in Lichterfelde-Süd]

      Gewerbegebiet am Landweg
^   Vorschlag der Unternehmen vom Mai 2013.   (Repro: 2013 – khd)
7)
^  Gewerbegebiet: Bereits die große Petition mit den Bürger- Forderungen von 1982 zeigt (aktenkundig im Abgeordnetenhaus von Berlin), daß die Bürger von Lichterfelde-Süd eine Stadtplanung nach dem Prinzip „Wohnen und Arbeiten und Erholen“ woll(t)en. Und das Bezirksamt Steglitz trug dem in seinen (nicht abgeschlossenen) Planverfahren XII-252 und noch intensiver im XII-L2 in gewisser Weise Rechnung. Ein Blick der heutigen Planer in die Planungs-Akten, Gutachten und Bürgereingaben sollte genügen, um zu erkennen, ein kleines Gewerbegebiet (GE) südlich der Thermometer-Siedlung ist soziologisch unabdingbar — egal, was ein Investor Groth fordert.

Im Bürgerdialog vom April 2012 wurden die Bürger- Forderungen von 1982 eindrucksvoll bestätigt. Ein Gewerbegebiet ist auch rechtlich durchsetzbar, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist. Die derzeit im Planungsgebiet ansässigen Unternehmen haben im Mai 2013 einen Kompromiss-Vorschlag öffentlich vorgelegt, der auf der Fläche des geplanten Wohnquartiers Q4 eine durchgrünte „Gewerbe-Insel“ in Nähe des vorhandenen Sportplatzes bewahrt. [Ein Gewerbegebiet muß sein!]

8) ^  Größe des Planungsgebiets: Es ist wohl selbstverständlich, daß bei der anstehenden Bauleitplanng für Lichterfelde-Süd das gesamte Areal zwischen Réaumurstraße — Landweg — Osdorfer Straße — Stadtgrenze zu Brandenburg — Eisenbahntrasse der Anhalter Bahn berücksichtigt wird. Denn auch die Flächen des früheren Grenzweges, des Wäldchens am Japaneck und der früheren Teltow-Osdorfer Landstraße sollten abschließend planungsrechtlich bewertet werden. Das sind dann insgesamt mit dem Grothschen Grundstück rund 110 ha. In diesem Bezirksamtspapier ist aber nur von 57 ha („Grüne Mitte“) + 39 ha (Bauland) = rund 96 ha die Rede — das reicht nicht.

9) ^  2.200 bis 2.700 Wohnungen: Diese Spanne wurde dem Bezirk von der Groth-Gruppe plus Senat oktroyiert. Das Bezirksamt sprach immer und noch bis Anfang 2013 davon, daß „alllenfallls 2.000 Wohnngen“ in Lichterfelde-Süd dazu gebaut werden sollten. Und wenn der Groth-Investor nicht auf der Bebaubarkeit von 39 ha (mit entsprechender Zerstörng von wertvoller Natur) — statt nur etwa 25 ha — bestanden hätte, dann reicht das auch für den Bau von etwa 2.000 Wohnungen völlig aus.

Es gibt noch eine andere Überlegung dazu: Wieviel zusätzliche Bewohner braucht Lichterfelde-Süd mindestens, um bezüglich der Nahversorgung (Einkaufsmöglichkeiten) stabilisiert zu werden? An anderer Stelle wurde bereits eine Abschätzng aufgrund von Experten-Wissen gegeben: Etwa 2.400–2.800 Bewohner, was rund 1.100 Wohnungen entsprechen wird. Als eine vernünftige Spanne sollte deshalb 1.100–2.000 Wohnngen angesehen werden — nicht mehr.

10) ^  Zeitgleiche Herstellung der erforderlichen Wohnfolge-Einrichtungen: Das ist eine unabdingbare Forderung, denn die Alt-Bewohner der Thermometer-Siedlung können sich noch zu gut ans von Behörden produzierte Chaos Anfang der 1970er-Jahre erinnern. Aber auch sogenannte „Investoren“ sind meist nicht in der Lage, rechtzeitig für die komplette Infrastruktur zu sorgen, wie das aktuelle Beispiel „Schweizer Viertel“ in Lichterfelde-West zeigt. Im Schulentwicklungsplan 2014–2019 des Bezirks kommen neue Schulen für Lichterfelde-Süd nicht vor.

11) ^  Wohnquartiere: Nach dem Bezirksplan sind 1 Mischgebiet mit einem NVZ am S-Bahnhof Lichterfelde- Süd sowie 5 Wohnquartiere verteilt über die Ränder des Planungsgebiets vorgesehen. Derzeit ist es noch nicht möglich, alle Quartiere kritisch zu beurteilen. Das Quartier Q4 wurde bereits unter „Gewerbegebiet“ kritisch beleuchtet.

Vorgesehene Wohnquartiere
Stand: August 2013
M? NVZ mit Stadtplatz am S-Bhf. ??? 1) 
Q1 Réaumurstr. östlich des NVZ II–VI  
Q2 An der Bahn südlich des NVZ II–V  
Q3 An der Bahn südlich Q2 II–IV  
Q4 Am Landweg östlich Q1 II–IV 2) 
Q5 Osdorfer Str. südlich Q4 II–IV  
1) NVZ = Nahversorgungszentrum (Einkaufszentrum).
2) Sollte zugunsten eines Gewerbegebiets (GE) aufgegeben werden.
Zum Mischgebiet M mit NVZ und dem Q1 kann hingegen festgestellt werden, daß deren Bauleitplanung relativ unkritisch ist. Es wäre daher schlau, für diese beiden Flächen ein gesondertes B-Planverfahren vorzuziehen, so daß die Groth- Gruppe bereits Ende 2014 dort mit dem Bauen beginnen könnte. Auch um vor allen zu zeigen, was sie tatsächlich leisten kann, um ein Stadtviertel wirklich urban in den Griff zu bekommen. Im M wäre es sogar nicht verkehrt, wenn dort ein höheres Gebäude am Stadtplatz entstünde (Vorbild vielleicht der Entwurf des Stararchitekten Libeskind von 1997/98). Auch sollte im Q1 in der 2. Reihe (und vielleicht auch in der 3. Reihe) noch Geschosswohnungsbau mit Z = IV–VI vorgesehen werden.

12) ^  Nördlich der Réaumurstraße: Hier befinden sich im Bereich der Thermometer-Siedlung einige Freiflächen (Wiesen), die dem Land Berlin und der GSW Immobilien AG gehören. Es sollte kein Problem sein, hier ein Mehr an Urbanität durch den Bau einger Wohngebäude (Z=III) mit kleinen Läden im Erdgeschoss zu realisieren. Außerdem ließe sich damit mit Sicherheit auch das dahinterliegende Einkaufszentrum Celsiusstraße revitalisieren, was eine wünschenswerte Diversifikation des Einzelhandelsangebots bewirken könnte.

13) ^  Weiterer Einzelhandel: Also da fehlt doch noch so einiges, was auch am Stadtrand gebraucht wird (* = gab's einst im Einkaufszentrum Celsiusstraße): Bäckerei und Konditorei* (Vollsortimenter oder Discounter bieten nur miserablen Industrie-Kuchen an!), Blumenladen* (der auch Weihnachtsbäume verkauft), Fleischer, Friseur*, Haushaltswaren*, Imbiß, Reformhaus, Schreib- und Spielwaren*, Tabakwaren*, Vollsortimenter mit Frischfisch-Theke, Wäscherei und Reinigung*, Zeitungen und Zeitschriften*.

14) ^  Baudichte im Q1: In diesem Wohnquartier am S-Bahnhof Lichterfelde-Süd sollte nur Geschoßwohnungsbau (Z=IV–VI) vorgesehen werden, um möglichst viele Wohnungen in Bahnhofsnähe anbieten zu können. Punktuell sind hier Gebäude auch mit Z=VIII vorstellbar. Außerdem ist daran zu denken, daß in diesem Bereich der nördliche Rand der Réaumurstraße bebaut werden sollte, auch wenn das nicht mehr zum Plangebiet gehört (siehe auch: Punkt 12).

15) ^  Ausbildngszentrum an der Bahntrasse: (das folgt).

16) ^  Kulturelle Infrastruktur: Über die Jahre ist immer wieder aufgefallen, daß es in Lichterfelde-Süd keinen größeren Versammlungsraum gibt. In der Mercator-Schule gibt es nur den Mehrzweckraum mit etwa 120 Plätzen. Im Saal des Ev. Gemeindezentrums Celsiustraße gibt es etwa 200 Plätze. Es spricht daher vieles dafür im Zusammenhang mit den anstehenden Planungen auch eine Art von „Kulturhaus“ vorzusehen, mit einem Saal, der etwa 400 Plätze haben sollte. Es sollte am anvisierten Stadtplatz entstehen und auch sonst als Begegnungstätte für alle genutzt werden können.

17) ^  Standort der Oberschule: Der Schulstandort Ostpreußendamm/ Lippstädter Straße ist doch wohl für den seit Jahren überfälligen Wiederaufbau der Kopernikus-Schule (Mittelstufen-Zentrum) vorgesehen. Dort wird eine reine Oberschule (Gymnasium?) kaum zusätzlich zu realisieren sein, so daß diese Oberschule auch im Planungsgebiet untergebracht werden muß, wie das schon 1999/2000 in der Haberent-Planung vorgesehen war. Sinnvoll kann die neue Oberschule nur in der Nähe des S-Bhf. Lichterfelde-Süd durch Verzicht auf Z=II-Bebauung angesiedelt werden.

18) ^  Naherholungsflächen für die Thermometer-Siedlung: Bereits 1988 hatte das Bezirksamt Steglitz festgestellt, daß zum Abbau des großen Defizits an wohnortnahen Erholungsflächen auf dem Bahn-Areal südlich der Thermometer-Siedlung rund 3,7 ha benötigt werden [Beleg dazu]. Der Bezirk bemühte sich damals um den Ankauf bzw. Anpachtung dieser Fläche, um die Erkenntnisse aus dem XII-L2 umsetzen zu können. Daran hat sich bis heute nichts geändert, so daß für den Bedarf der Thermometer-Siedlung rund 4 Hektar zur öffentlichen, jederzeit zugänglichen Nutzung einzufordern sind. Diese Fläche muß aus den Pool der nur bedingt bebaubaren Flächen genommen werden. Damit reduziert sich die — nach Investorenmeinung — bebaubare Fläche von 39 auf 35 ha.

19) ^  Ausbau der Osdorfer Straße: Dieser Gutachter, der da glaubt, das sich abzeichnende Verkehrsproblem durch den 4-spurigen Ausbau der Osdorfer Straße zwischen Kreuzung Scheelestraße und Großbeeren lösen zu wollen, ist offensichtlich ein Anhänger der Theorie, daß sich die künftigen Bewohner der Grothschen Vorstadt vorwiegend mit ihren Autos in Richtung Brandenbrg bewegen werden. Denn nur unter dieser Annahme wäre sein Vorschlag sinnvoll. Aber diese Theorie ist ganz sicher falsch!

Es verwundert, daß auch nach gut 2 Jahren der Vorplanng noch immer nicht eine solide, belastbare Untersuchung der zu erwartenden Verkehrs-Situation angefertigt wurde. Immerhin würde sich daraus auch eine limitierende Abschätzng der Zahl realisierbarer Wohnungen ergeben. Die bislang bekannten Verkehrsfakten lassen nur 2 Schlüsse zu: Entweder setzt man in Lichterfelde-Süd konsequent auf Vermeidng des Individual-Verkehrs (Autos) oder man verzichtet auf den Bau von mindestens 1.000 Wohneinheiten — vor allem bei den Häuschen mit Garten und Carports (Z=II).

20) ^  Bestand an sozialer Infrastruktur: Auf der Übersichtsskizze des Bezirksamts wird folgendes genannt: Mercator Grundschule in der Thermometer-Siedlung, Kita an der Réaumurstraße, Kita an der Fürstenstraße Ecke Holtheimer Weg, xxx. (Rest folgt).

21) ^  B-Plan-Verfahren XII-252: (das folgt).

22) ^  Energieversorgung: Wünschenswert ist natürlich, daß alle Gebäude mit erneuerbaren Energien (Solar, Wärmepumpe) versorgt werden. Aber die Groth-Gruppe ist bislang noch nirgends damit aufgefallen, hierbei wesentliches geleistet zu haben. Für die öffentlichen Gebäude (Kitas, Schule, Kulturhaus) sollte deshalb auf eine Beheizung durch Fernwärme gesetzt werden. Es darf vermutet werden, daß dafür die Kapazität der vorhandenen Leitung vom Vattenfall-HKW Lichterfelde bis in die Thermometer-Siedlung ausreicht.

23) ^  Blockheizkraftwerke (BHKW): Bei BHKW wird die eingesetzte Primärenergie (Heizöl oder Gas) besonders gut ausgenutzt, denn sie produzieren Wärme und elektrischen Strom. Deshalb sollte der Einsatz dieser Technik sehr sorgfältig geprüft werden, zumal sich diese heute problemlos in den Kellern unterbringen läßt.

24) ^  Kaltluft für die Innenstadt: Die bisher naturbelassene Fläche südlich der Thermometer-Siedlung stellt mit ihren über 100 Hektar ein großes Entstehungsgebiet für frische Kaltluft dar. Diese wird längs der Trasse der Anhalter Bahn in die Innenstadt transportiert. Durch eine Teilbebauung dieser Fläche wird dieser Frischluftstrom reduziert. Die klimatischen Auswirkungen sollten durch Modell-Untersuchungen ermittelt werden.




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(Toronto/Houston)





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