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 Lichterfelde Süd — Teil 12

ALL
    Stand:  25.4.2015   (60. Ed.)  –  File: PLS/ALL/ALL_Mitteilungen_12.html



ALL-Umweltpreiso Diese Seite ist Teil des Bürger-Portals zur Stadt(ver)planung in Lichterfelde-Süd. Giesensdorf – wie Lichterfelde-Süd früher hieß – ist seit jeher das Stiefkind der (Bezirks-) Politiker. Manche von ihnen wissen noch nicht mal, wo „Giesensdorf“ überhaupt liegt — und entscheiden dennoch über gravierende Bauleitplanungen in dieser Gegend. Man schob und schiebt dort gerne etwas hin, was man in den feineren Wohnquartieren des Bezirks nicht so gerne sieht. [Ständig benachteiligt!]

ALL-Logo Hier sind einige Mitteilungen des „Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde Süd“ (ALL) dokumentiert, das für die Texte verantwortlich zeichnet. Das Aktionsbündnis hat sich ab Herbst 2010 zur Abwehr der in Lichterfelde-Süd geplanten Großstil-Naturzerstörung gebildet und ist seit 2012 Träger des „Berliner Umweltpreises“. Eine Selbstdarstellung des Aktionsbündnisses ist im 1. Teil dokumentiert. Sämtliche Links wurden redaktionell hinzugefügt. Hier sind dokumentiert und manches auch in [Ed:...] oder [...] kommentiert:

I n h a l t :      


O F F E N S I V E   T E I L   1

5. Entwurf des Bürgerbegehrens

Der Stand nach dem Plenums-Beschluß vom 12.2.2015.
[
4. Entwurf]

Von: Aktionsbündnis Landschaftspark, 15. Februar 2015 – 15.02 Uhr MEZ. Der fachliche Rat im FORUM wurde bei der Abfassung des Begehrens nicht berücksichtigt. Eine Begründung dafür wurde nicht mitgeteilt. Alle Links wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt]



BÜRGERBEGEHREN

Titel des Bürgerbegehrens


Sind Sie dafür, dass das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf aufgefordert wird, für das Gebiet in Lichterfelde südlich der Thermometersiedlung bis zur Landesgrenze

  1. über Baurecht nur zu entscheiden, wenn durch ein vom Investor unabhängiges Gutachten festgestellt wird, dass das Straßennetz das zusätzliche Verkehrsaufkommen aufnehmen kann,

  2. die Lichterfelder Weide- und Waldlandschaft für naturschonende Formen der Naherholung zu öffnen und Lebensräume gesetzlich geschützter Tier- und Pflanzenarten dauerhaft sichern zu lassen,

  3. durch Erlass von Bebauungsplänen auf einer Fläche von höchstens 160.000 m2 die
    – Errichtung von bis zu 1.500 Wohnungen und
    – in einem Gewerbegebiet am östlichen Landweg vorhandenen und neuen Betrieben eine nachhaltige Entwicklung und Erhaltung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen,

  4. mehrgeschossige Bauten östlich der Bahntrasse nur zuzulassen, wenn die Wohngebiete beiderseits der Bahnanlagen durch aktive Lärmschutzmaßnahmen vor Bahnlärm geschützt werden.

  • [Editor-17.2.2015: Dieser Punkt 5, der u.a. eine für Lichterfelde-Süd (Thermometer-Siedlung) wichtige soziale Komponente ins Bürgerbegehren bringen sollte, wurde vom „BI-Vorsitzenden“ (Morgenpost von heute) Schmidt verhindert].


  • Im FORUM gab’s zum Teil heftige Kritik:
    [
    Links zu früherer Kritik]
    [09.02.2015] [10.02.2015] [17.02.2015] [18.02.2015] [21.02.2015]
    [23.02.2015] [25.02.2015] [07.03.2015] [11.03.2015] [13.03.2015]

    [17.03.2015: Zum 6. Entwurf]  (ALL)



    Bürgerbegehren ist beantragt!

    Das ist das 1. Bürgerbegehren im Bezirk Steglitz-Zehlendorf überhaupt, das jetzt mit BI-Schreiben vom 19.2.2015 angemeldet wurde.

    Von:
    Aktionsbündnis Landschaftspark, 20. Februar 2015 – 22.15 Uhr MEZ. Alle Links sowie [...]-Anmerkungen wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt

    Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter in der Bürgerarbeitsgemeinschaft!

    Unser Bürgerbegehren wurde heute entsprechend der Vorbereitung in der Bürgerarbeitsgemeinschaft und nach den Beschlüssen des Plenums am 12.2.2015 [siehe: 5. Entwurf] beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf beantragt. (...[derzeit Unwichtiges zu Unterschriften-Bögen]...)

    Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird über diesen Antrag bis spätestens 20. April vom Bezirksamt entschieden. In der Zwischenzeit wird der Antrag geprüft, und wir werden uns über möglicherweise nötige formale Änderungen beraten lassen.

    Den Start der Unterschriftensammlung wollen wir gemeinsam weiter vorbereiten. Eine Einladung mit dem bisher erreichten Stand der Vorbereitungen werden Sie in den nächsten Tagen noch erhalten.

    In der Zwischenzeit können Sie ab sofort Vorschläge für einen öffentlichkeitswirksamen Start (Bürgerfest/Parade/Demonstration in Lichterfelde-Süd...) zurückmelden — natürlich ist auch eine Vielfalt von Veranstaltungen nacheinander sinnvoll, mit einem Wort, Ihrer Fantasie und Mitwirkungsmöglichkeiten sind keine Grenzen gesetzt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Helmut Schmidt
    im Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde-Süd


    Die ganz besondere Situation Lichterfelde-Süds erklären

    [Editor/khd-22.2.2015: Empfehle sehr als Auftakt zum Bürgerbegehren einen Vortragsabend mit Diskussion im alten BVV-Saal des Rathauses Steglitz (es ist ja ein Bezirks-Bürgerbegehren!). In 3 bis 4 fachlichen Kurzreferaten sollte von (wirklichen) Experten die ganz besondere Situation aus stadtsoziologischer (schon wg. des benachbarten „sozialen Brennpunkts“ der Thermometer-Siedlung), naturschutzfachlicher (bislang in der Öffentlichkeit vernachlässigte
    FFH-Arten!!!) und stadtplanerischer Sicht beleuctet werden. Unabhängige Experten findet man an den Unis.

    Der für Stadtentwicklung zuständige Bezirksstadtrat Norbert Schmidt könnte erklären, warum gerade in Lichterfelde-Süd auf besonders wertvollem Naturgrund so massiv gebaut werden soll, um Berlins Wohnungsnot (auch mit dem Bau von 600 Häuschen zu Lasten Natura-2000-wertiger Habitate und Biotope) zu beheben, wo es doch in der Stadt noch reichlich Flächen gibt, die ziemlich unproblematisch sind.

    Erfahrungsgemäß erreicht man mit einer solchen informativen Veranstaltung die größte Aufmerksamkeit bei den Medien und kommt vielleicht auch inhaltlich ein gutes Stück weiter].



    L E S E R B R I E F   Z U

    »Leitbild für die kreative Stadt«

    Roland Bergers Strategie für das wachsende Berlin / Tagesspiegel-Artikel vom 26. Februar 2015 auf Seite 15 (Wirtschaft).

    Aus:
    Der Tagesspiegel, Berlin, 8. März 2015, Seite 16 (Lesermeinung) von Prof. HELMUT SCHMIDT (ALL + NETS). Der Text wurde aus der Zeitung abgetippt, da er digital nicht übermittelt wurde.

    Danke für die Vorstellung der Berger-Studie für das wachsende Berlin! Durch diese Studie wird bestätigt, was wir flächendeckend in Berlin erleben: Die politische Führung der Stadt und der Bezirke ist mit der Aufgabe, die wachsende Stadt zu gestalten, völlig überfordert.

    Und das wird nicht besser werden mit Aussagen wie „Bürgerbeteiligung? Ja, aber nur dazu, wie gebaut wird, aber nicht ob oder in welchem Umfang gebaut wird.“ Das ist klar gegen die Berliner Verfassung gerichtet und vor allem gegen die engagierten Bürgerinnen und Bürger, die die Gestaltung ihrer Lebensumstände nicht dem Gutdünken von Grundstücksentwicklern und Investoren überlassen wollen — es sind ihre Lebensumstände, die beeinträchtigt werden.

    Die Fülle von Ideen, die in Bürgerinitiativen zur sozialen Stadtentwicklung auf den Tisch kommen, werden durch Entscheidungen wie zu den Buckower Feldern unter denselben gefegt — das ist keine Vertrauen fördende Maßnahme, die stadtweit zu noch mehr Misstrauen führt und die die befürchtete Dynamik antreibt.

    Es ist heute schon sehr schwierig, die Stadt aus dieser Dynamik herauszuführen — vor allem, wenn man weiter von „Empörungs-, Wut- oder Protest-Wellen“ spricht. Es sind Bügerinnen und Bürger, die ihre Stadt lieben und sie nicht der Gewinnmaximierung von Immobilienunternehmen überlassen wollen [Ed: die zudem mit ihren Bauten immer mehr die Stadt verschandeln].

    Pösitive Erfahrungen mit Bürgerinitiativen macht man nur, wenn man mit diesen auf Augenhöhe kooperiert — die Kolonie Oeynhausen und die Bückower Felder haben abschreckende Erfahrungen gemacht.

    Helmut Schmidt
    im Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde-Süd und
    im Netzwerk soziale Stadtentwicklung



    O F F E N S I V E   T E I L   1

    6. Entwurf des Bürgerbegehrens

    Der Stand beim 2. Einreichen am 11.3.2015.
    [
    5. Entwurf]

    Von: Aktionsbündnis Landschaftspark, 17. März 2015 – 10.57 Uhr MEZ. Alle Links wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt]



    BÜRGERBEGEHREN

    Titel des Bürgerbegehrens


    Stimmen Sie zu, das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu ersuchen, für das Gebiet in Lichterfelde Süd zwischen Réaumur-Straße, Landweg, Osdorfer Straße, der Landesgrenze und der Bahntrasse im Bebauungsplanverfahren darauf hinzuwirken,

    1. auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Parks Range Lebensräume gesetzlich geschützter Tier- und Pflanzenarten dauerhaft sichern zu lassen und das Gebiet für naturschonende Formen der Naherholung zu öffnen,

    2. dass auf einer Fläche von höchstens 160.000 m2 sowohl die Errichtung von bis zu 1.500 Wohnungen als auch in einem Mischgebiet und einem Gewerbegebiet am Landweg vorhandenen und neuen Betrieben eine nachhaltige Entwicklung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ermöglicht werden,

    3. dass durch ein unabhängiges Gutachten die Folge für die Verkehrssituation vor Ort und im Umfeld geprüft und festgestellt wird, ob das Straßennetz in Lichterfelde Süd das zusätzliche Verkehrsaufkommen aufnehmen kann.

    4. dass die Wohngebiete beiderseits der Bahnanlagen vor Bahnlärm geschützt werden.


    Im FORUM gab’s zum Teil heftige Kritik:
    [
    Links dazu 1] [Links dazu 2]
    [20.03.2015] [22.03.2015] [23.03.2015] [23.03.2015]

    [xx.xx.2015: Zum 7. (endgültiger) Entwurf]  (ALL)



    Fledermäuse in Gefahr!

    Anfrage an den B.U.N.D.

    Von:
    Aktionsbündnis Landschaftspark, 26. März 2015 – 22.01 Uhr MEZ. Alle Links sowie [...]-Anmerkungen wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt],

    Als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Kartierungen durch die PlanWerkStadt Dipl.-Ing. Meermeier (Entwurf) wurden auf dem Grundstück der Groth-Gruppe und in deren Randbereichen (Bahngelände, Kleingärten an der Osdorfer Str.) in der Zeit von Mai bis September 2014 Jagdaktivitäten von Großer Abendsegler, Zwergfledermaus und Breitflügelfledemaus festgestellt, die Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie der EU sind.

    Als Überwinterungsquartier von Fledermäusen ist der sogenannte Fledermauskeller im Osdorfer Wäldchen schon jenseits der Stadtgrenze auf Großbeerener Gemarkung bekannt. Nach Auskunft von Herrn Mohn von der UI Teltower Platte, die dieses Quartier pflegt, überwintern dort "nur" die Fransenfledermaus und Braunes Langohr [Ed: also andere Arten!].

    Die Überwinterungquartiere von Großer Abendsegler, Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus sind offenbar nicht bekannt. In einer naturschutzfachlichen Studie aus 2010 sind allerdings 4 Sommerquartiere/Wochenstuben auf dem Groth-Grundstück vermutet worden, davon 2 im derzeit angestrebten Baugebiet.

    Im derzeit noch gewerblich genutzen Bereich des Groth-Grundstücks gibt es einiges an älterer Bausubstanz, in denen Überwinterungsquartiere möglich erscheinen [Ed: hm, das ist doch ganz leicht durch Augenschein feststellbar...]. Nach Auskunft von Gewerbetreibenden hat die Groth-Gruppe inzwischen damit begonnen, bestehende Mietverträge zu kündigen. Nach allen bisherigen Erfahrungen werden die vorhandenen Baulichkeiten in solchen Fällen sodann relativ zügig abgeräumt.

    Wie wollen wir uns als BUND mit dieser Problemlage umgehen?

    Freundliche Grüße
    Gerhard Niebergall



    O F F E N S I V E   T E I L   4

    Entwicklung von Natur- und Artenschutz
    und Naherholung in Lichterfelde-Süd

    Brief an die Umwelt-Stadträtin Markl-Vieto (GRÜNE) vom 31. März 2015.

    Von:
    Aktionsbündnis Landschaftspark, 31. März 2015 – 19.40 Uhr MEZ durch G. Niebergall (ALL). Dieses Schreiben erhielten auch alle BVV-Fraktionen. Alle Links sowie [...]-Anmerkungen wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt],

    Frau Bezirksstadträtin
    Christa Markl-Vieto
    Kirchstr. 1 – 3
    14163 Berlin

    Berlin, den 31. März 2015

    Sehr geehrte Frau Bezirksstadträtin,

    zu den folgenden Fragen bitte ich Sie um Aufklärung:

    1. Wie wollen Sie die FFH-Arten Moorfrosch, Knoblauchkröte und Wechselkröte in Lichterfelde-Süd schützen?

    Herr Dr. Ruck hatte mit Schreiben vom 15. Januar 2015 angekündigt, es würden Maßnahmen geprüft und vorbereitet, um insbesondere die Populationen der Wechselkröte und des Moorfroschs zu stützen und zu entwickeln. Vor der ersten Umsetzung dieser Maßnahmen sei eine Information der Öffentlichkeit geplant. Inzwischen steht die Laichperiode von Wechselkröte, Knoblauchkröte, Moorfrosch und anderer Amphibienarten bevor. Die angekündigte Information der Öffentlichkeit scheint noch nicht erfolgt.

    Die Teiche an der Bahntrasse auf Eisenbahnbetriebsgelände sind offenkundig ein wichtiges Laichgewässer für den Moorfrosch und andere Amphibienarten. Die Teiche wurden beim Wiederaufbau der Anhalter Bahn als ökologische Ausgleichsmaßnahme angelegt. Zugleich nehmen sie meines Wissens das auf dem S-Bahnhof Lichterfelde-Süd anfallende Niederschlagswasser auf. Die Funktionsfähigkeit dieser Laichgewässer leidet an einem fortschreitenden Gehölzbewuchs. Herr Dr. Ruck hatte wohl deshalb mit Schreiben vom 15. Januar 2015 Gespräche mit der Deutschen Bahn angekündigt.

    Von Frau Loba hörten wir nun, aus einigen Teichen werde das dort anfallende Niederschlagswasser samt Laich immer wieder abgepumpt. Solche Handlungen, wenn sie denn zutreffen, erscheinen nicht nur unlogisch, vielmehr können sie auch den Tatbestand von § 330, Abs. 1, Nr. 3 („einen Bestand von Tieren und Pflanzen einer streng geschützten Art nachhaltig schädigt“) erfüllen.

    Der am Ostrand der ehemaligen Geisterstadt liegende trichterförmige Pfuhl, neuerdings als Südpfuhl bezeichnet, kann als ursprüngliches Laichgewässer der Knoblauchkröte angesehen werden. Durch starken Gehölzaufwuchs erscheint seine Funktionsfähigkeit erheblich gefährdet. Offenbar befindet sich die Population der Knoblauchkröte in Lichterfelde-Süd inzwischen nahe der Nachweisbarkeitsgrenze.

    Bitte teilen Sie mir mit, welche Maßnahmen Sie veranlasst haben bzw., welche noch vorgesehen sind, um zu verhindern, damit die Knoblauchkröte, der Moorfrosch und die Wechselkröte das Schicksal der Kreuzkröte teilen, die nach fehlender Pflege ihres Habitats in Lichterfelde-Süd nicht mehr nachweisbar ist.

    2. Was ist aus der Endfassung der Meermeier-Studie geworden?

    Die von der Groth-Gruppe bei der Planwerkstadt Dipl.-Ing. Dieter Meermeier in Auftrag gegebene Studie „Artenschutzbeitrag Lichterfelde-Süd – Ergebnisse und Kartierungen“ sollte bis Mitte Januar 2015 vorliegen. Die vorangehende naturschutzfachliche Bestandsaufnahme war meines Wissens spätestens Ende Oktober 2014 abgeschlossen. Insofern verwundert es, dass die Endfassung der Studie noch immer nicht vorliegen soll, zumal — wie wir aus relativ sicherer Quelle wissen — der Umweltbericht entsprechend § 2 Abs. 4 bereits fertig gestellt sei. Für Ihre Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar.

    3. Die Rolle des Stangenpfuhlgrabens beim Wassermanagement der sogenannten „grünen Mitte“?

    Lichterfelde-Süd wurde früher über ein Grabensystem über die Lanke zur Bäke hin entwässert. Ein letztes Relikt dieses Systems ist der Stangenpfuhlgraben, der aus einem gemauerten Kanal Celsiustraße/Ecke Réaumurstraße entspringt und in ein Regenwassersammelbecken an der Osdorfer Straße führt. Nach Regenfällen tritt aus dem gemauerten Kanal sichtbar Niederschlagswasser aus. Wahrscheinlich ist der Kanal zur Vorbereitung erster Bauarbeiten für die seinerzeit im Rahmen des Projekts „Welthauptstadt Germania“ in Lichterfelde-Süd geplante „Reichslokomotiven-Schmiede“ angelegt worden. Bisher spielt dieser Kanal offenbar bei der anstehenden Planung in Lichterfelde-Süd solange keine Rolle, bis man bei Tiefbauarbeiten auf ihn stoßen wird [Ed: zumal es bislang noch immer kein hydrologisches Fachgutachten für das Bauvorhaben der Groth-Gruppe gibt]. Bedenkenswert könnte es immer noch sein, den Kanal in seinem Verlauf nach Süden zu öffnen und in die Planung der „grünen Finger“ einzubeziehen. Für Ihre Stellungnahme würde ich Ihnen dankbar sein.

    4. Gibt es ein Gesamtkonzept einer Grünflächenplanung für Lichterfelde-Süd?

    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist derzeit dabei, das Landschaftsprogramm für Berlin neu zu fassen. Eine Aktualisierung dieses Programms ist auch Voraussetzung dafür, damit im Hinblick auf das in Lichterfelde-Süd geplante städtebauliche Vorhaben der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan erlassen werden kann. Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt waren Sie meines Wissens aufgefordert, bis zum 20. Oktober 2014 zur geplanten Neufassung des Landschaftsprogramms Stellung zu nehmen.

    Noch das damalige Bezirksamt Steglitz hatte „vor allem (für) die sogenannte Thermometersiedlung“ eine Unterversorgung mit öffentlichen Grünflächen festgestellt und deshalb die Aufstellung des Landschaftsplans XII-2 [XII-L2] „Lichterfelde-Süd“ beschlossen, der meines Wissens bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt noch immer als im Verfahren befindlich geführt wird (vgl. Vorlagen des Bezirksamts [Steglitz] an die BVV zur Kenntnisnahme vom 29. November 1983/
    Drucksache 774, 5. Dezember 1988/ Drucksachen 1092 und 1093).

    Bitte teilen Sie mir mit, wie die seinerzeitigen Feststellungen des Bezirksamtes in Ihre Stellungnahme an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Neufassung des Landschaftsprogramms eingeflossen sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gerhard Niebergall
    Im Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde-Süd



    E N D G Ü L T I G E   F A S S U N G

    Finaler Text (7. Entwurf) des Bürgerbegehrens

    Der Stand beim Einreichen der endgültigen Fassung am 27.3.2015.
    [
    6. Entwurf]

    Von: Aktionsbündnis Landschaftspark, 31. März 2015 – 23.28 Uhr MEZ durch Prof. H. Schmidt. Alle Links wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt]



    BÜRGERBEGEHREN

    Titel des Bürgerbegehrens


    Stimmen Sie zu, das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu ersuchen darauf hinzuwirken, für das Gebiet in Lichterfelde Süd zwischen Réaumurstraße, Landweg, Osdorfer Straße, der Landesgrenze und der Bahntrasse im Bebauungsplanverfahren (mit ehemaligem Truppenübungsplatz Parks Range),

    1. Lebensräume gesetzlich geschützter Tier- und Pflanzenarten dauerhaft sichern zu lassen und das Gebiet für naturschonende Formen der Naherholung zu öffnen,

    2. dass auf einer Fläche von höchstens 160.000 m2 sowohl die Errichtung von bis zu 1.500 Wohnungen als auch in einem Mischgebiet und einem Gewerbegebiet am Landweg vorhandenen und neuen Betrieben eine nachhaltige Entwicklung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ermöglicht werden,

    3. dass durch ein unabhängiges Gutachten die Folge für die Verkehrssituation vor Ort und im Umfeld geprüft und festgestellt wird, ob das Straßennetz in Lichterfelde Süd das zusätzliche Verkehrsaufkommen aufnehmen kann,

    4. dass die Wohngebiete beiderseits der Bahnanlagen vor Bahnlärm geschützt werden.


    Hinweise auf Kritik im FORUM:
    [
    Links dazu 1] [Links dazu 2] [Links dazu 3]
    [23.03.2015] [03.04.2015]

    [Unterschriften-Liste in PDF zum Download]



    Einige Gedanken zur
    aktualisierten Groth-Planung

    Wie bereits anderenorts berichtet, gibt es seit dem 10. März 2015 ein weiterentwickeltes Städtbauliches Konzept für Lichterfelde-Süd.

    Von: Aktionsbündnis Landschaftspark, 7. April 2015 – 21.56 Uhr MESZ durch G. Niebergall (ALL). Alle Links sowie [...]-Anmerkungen wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt],

    Im Ergebnis wird nun die Vorgabe durch das "letter of intent", nach der das Baugebiet bis zu 39 Hektar (390.000 Quadratmeter) betragen soll, wohl eingehalten. Fraglich ist aber, wo die Flächen für die siedlungsnahe Naherholung des geplanten neuen Stadtteils (Hybrid-City), die bisher in der "Grünen Mitte" verortet waren, sich nun in den im wesentlichen unveränderten "Grünen Fingern" im Baugebiet befinden sollen. Zudem ist die sogenannte "Promende", die das künftige Baugebiet zur "Grünen Mitte" hin abschließen soll, entweder sehr verschlankt oder nun zur "Grünen Mitte" hin verschoben worden.

    Der Zahlenvergleich ergibt, dass auf nun planerisch verkleinerter Baufläche gleichwohl mehr Wohnungen entstehen sollen, weil die Zahl der Reihenhäuser und Doppelhaushälften steigen soll. Diese Eigenheime sollen auf Grundstücken errichtet werden, die im Mittel 140 Quadratmeter umfassen werden.

    Die durch das verkleinerte Baugebiet und die wachsende Zahl der Eigenheime notwendigen Flächeneinsparungen werden zu Lasten der Grün- und Freiflächen und der sozialen Infrastruktur vorgenommen. Die Flächenvorsorge für den Bau von Kitas wird um mehr als die Hälfte reduziert, im Zeitalter des Rechtsanspruchs auf Kitaplätze mindestens fragwürdig. Der zunächst geplante Sportplatz für Vereinsnutzung ist ganz gestrichen.

    Die Flächenvorsorge für eine geplante Grundschule wird deutlich vermindert. Ein Flächenbedarf für ein Nachbarschafts- und Begegnungszentrum, für kulturelle und bildende Veranstaltungen oder etwa eine Sporthalle für alle ist nicht eingeplant. Selbstverständlich fehlt auch eine Flächenvorsorge für bisher fehlende Naherholungs- und Sportflächen für die umliegenden Wohngebiete. Das Beispiel bei der seinerzeitigen städtebaulichen Sanierung der Woltmann-Siedlung findet keine Nachahmer. Immerhin ist seinerzeit die Schumann-Sporthalle mit angrenzenden Ballsportflächen [Ed: mit intensiver Bürgerbeteiligung im Sanierungsbeirat!] geplant und geschaffen worden.

    Die Zahl der Geschosswohnungen wird nun etwas reduziert. Nur noch am Stadtplatz, der künftigen "urbanen Mitte von Lichterfelde-Süd" soll es noch einen 12-Geschosser geben. An der Osdorfer Straße werden nun die Bauhöhen auf weitgehend dreigeschossige Bauweise zurückgenommen. Ist das dem Respekt vor den benachbarten Kleingärtnern geschuldet, deren Widerstandskraft man noch immer in der Kolonie Oeynhausen in Wilmersdorf erlebt? Entlang der Bahntrasse entstehen nun zum teilweisen Ausgleich auf zuvor eingeplanten Sportflächen weitere Sechsgeschosser.

    Die aktualisierten Zahlen der Groth-Gruppe werden wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit in die zu erwartende Vorlage des Bezirksamtes zur Aufstellung eines Bebauungsplans an die BVV einfließen. Nach dem offenbaren Willen der bezirklichen Zählgemeinschaft aus CDU und GRÜNEN soll der Geltungsbereich des zu erwartenden Bebauungsplans sich auf das Baugebiet beschränken, die "Grüne Mitte" somit nicht einbeziehen.

    Das hat zunächst einmal den scheinbaren Vorteil, dass der Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch wohl die "Grüne Mitte" nicht mitbetrachten muss. Eine solche Denkweise dürfte aber in wesentlichen Teilen eine Illusion sein, weil z. B. die Habitate der nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union besonders streng geschützen Lebensarten Moorfrosch, Wechselkröte, Zauneidechse und Großer Feuerfalter sich zu einem erheblichen Teil noch im künftigen Baugebiet befinden.

    Mit Interesse wird es u. a. deshalb zu verfolgen sein, wie der BUND und der NABU sich zu derzeitigen Versuchen verhalten, Lebensräume solcher Arten im Wege vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen aus dem Baugebiet in die "Grüne Mitte" zu verlagern.



    O F F E N S I V E   T E I L   5

    Biotop- und Artenschutz in Lichterfelde-Süd

    Brief an Berliner Naturschützer von BUND, NABU und BLN vom 17. April 2015.

    Von:
    Aktionsbündnis Landschaftspark, 17. April 2015 – 22.52 Uhr MESZ durch G. Niebergall (ALL). Alle Links sowie [...]-Anmerkungen wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt],


    Sehr geehrte Frau Kielhorn [NABU],
    sehr geehrter Herr Schubert [BLN],
    lieber Andreas Faensen-Thiebes [BUND],

    ein wünschenswerter Biotop- und Artenschutz in Lichterfelde-Süd im Rahmen des derzeit in der Planung befindlichen städtebaulichen Vorhabens wird m. E. dadurch erheblich erschwert, dass im Jahr 2000 bei der Anmeldung von FFH-Schutzgebieten durch die Berliner Naturschutzverbände die ehemalige Parks Range und ihr Umfeld in Lichterfelde-Süd keinerlei Beachtung gefunden haben (vgl. PDF-Datei von 2000).

    Der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege führte zwar erst in seiner Stellungnahme [PDF-Datei] vom 27. 7. 2012 aus, innerhalb des Berliner Autobahnrings gibt es "keine vergleichbare Fläche ähnlicher Größe mit einem ähnlich bemerkenswerten Biotop- und Artenspektrum." Dabei bezieht sich der Landesbeauftragte offenbar auch auf gutachterliche Stellungnahmen, die in die Zeit vor 2000 zurückreichen. [Gutachten-Liste aus dieser Zeit]

    Aus einer früheren Bürgerinitiativzugehörigkeit sind mir ebenfalls solche Gutachten im Zusammenhang mit der seinerzeit eingeleiteten Aufstellung eines Landschaftsplans für das Gebiet zwischen Parks Range einerseits sowie der Bahntrasse und dem Straßenzug Réaumurstraße/Landweg andererseits in Erinnerung.

    Nach dieser Sachlage drängt sich mir die Frage auf, ob die naturschutzfachliche Wertigkeit der ehemaligen Parks Range und ihres Umfelds in Lichterfelde-Süd den Berliner Naturschutzverbänden einfach nicht ausreichend bekannt war oder, ob von einer Anmeldung etwa aus Rücksicht auf das dann alsbald nicht realisierbare Haberent-Projekt abgesehen wurde, das vorsah, in Lichterfelde-Süd Wohnraum für zuziehende Bonner Beamte zu errrichten.

    Für Ihre Stellungnahme würde ich Ihnen dankbar sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gerhard Niebergall



    Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde Süd:
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      Zum Teil 13

    © 2015-2015  – Karl-Heinz Dittberner (khd) – Berlin   --   Last Update: 26.04.2015 10:35 Uhr