1. Entwurf des Bürgerbegehrens
Der Stand unserer Beratungen vom 3.12.2014.
Von:
Aktionsbündnis Landschaftspark,
5. Dezember 2014 23.07 Uhr MEZ.
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EINWOHNER_INNEN-ANTRAG
Sind Sie dafür, das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf aufzufordern für das Gebiet
südlich der Thermometersiedlung zwischen der Landesgrenze, der Osdorfer Straße,
dem Landweg, der Réaumur-Straße und dem Bahngelände zu veranlassen,
dass
- durch Erlass von Bebauungs- und Landschaftsplänen die Lichterfelder Weide- und
Waldlandschaft für naturschonende Formen der Naherholung geöffnet wird und durch
Festsetzung von Landschafts- und Naturschutzgebieten Lebensräume bedrohter Tier- und
Pflanzenarten dauerhaft gesichert werden,
- durch Erlass von Bebauungs- und Landschaftsplänen innerhalb des genannten
Stadtgebietes auf einer Grundstücksfläche von 160.000 m2 bis zu 270.000 m2 bis
höchstens 1.500 Wohneinheiten ermöglicht werden, der Fehlbedarf an
siedlungsnahen Erholungsflächen der Umgebung, insbesondere der Thermometersiedlung
ausgeglichen und auf einer Gewerbeinsel Betrieben auch des verarbeitenden Gewerbes eine
nachhaltige Entwicklung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ermöglicht
werden,
- über Baurecht nur entschieden wird, wenn zuvor durch ein vom Investor
unabhängiges Gutachten erwartet werden kann, dass die vorhandene
Verkehrsinfrastruktur den zusätzlichen Verkehr verkraften kann, der durch das
Neubaugebiet in Lichterfelde-Süd und das neue Wohngebiet in Heinersdorf, sowie durch
die Inbetriebnahme des Großflughafens Berlin-Brandenburg und durch den Ausbau des
Güterverteilzentrums Großbeeren entsteht,
- Geschosswohnungsbau östlich der Bahntrasse nur zugelassen wird, wenn die
Wohngebiete beidseits der Bahnanlagen durch aktive Lärmschutzmaßnahmen vor
Bahnlärm geschützt werden.
Unklar bleibt wie Thomas Groth (Sohn von Klaus Groth) zu dieser Fehleinschätzung kam. Die
Bürgerinitiative (BI) hat die Durchführung eines Bürgerbegehrens beschlossen, um vor
allem größere Teile der besonders wertvollen Natur (von NATURA-2000- Qualität) zu
retten. Inzwischen suchte die Groth-Gruppe das Gespräch mit der BI, was nun Mitte Januar 2015
stattfinden soll. Dazu erklärte gestern das Aktionsbündnis: Die Forderungen in
unserem Antrag für ein Bürgerbegehren stehen dabei aber nicht zur Disposition.
B-Plan beim Bezirk leichter steuerbar
Von einem befragten Politik-Experten war zu erfahren, daß die Irritation in der
Groth-Gruppe noch andere Gründe haben könne. Denn ein solches Bürgerbegehren
könne dazu führen, daß der Senat das Bebaungsplan-Verfahren an sich zieht, wie er es
gerade im Bezirk Neukölln bei den Buckower Felder
exekutiert habe. Damit
könne es aber für die Groth-Planer wesentlich schwieriger werden, ihre Planziele im
Detail durchzusetzen.
Bei der Senatsverwaltung habe man es mit kompetenterem Personal als im Bezirk zu tun.
Das bislang leichte Spiel mit einem in der Führungsebene ziemlich inkompetent besetzten
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und zudem willfährigen Amtsplanern wäre dahin.
Schließlich hat Groth das
Kirchsteigfeld in seinem Sinn auch nur gebacken bekommen, weil er es damals nach
der Wende mit naivem Personal in Potsdam zu tun hatte, so der Experte aus Potsdam.
Ein Volksbegehren könnte Groths Pläne zunichte machen
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Die Kurzfassung
In einem Portal-Kommentar wird am Beispiel Lichterfelde-Süd aufgezeigt, wie mit
einem am Abgeordnetenhaus vorbei per Volksbegehren und Volksentscheid beschlossenen
Städtebaulichen Entwicklungsgebiet (§ 165 BauGB) eigennützige
Baupläne uneinsichtiger Investoren doch noch in eine soziale Stadtplanung überführt
werden könnten:
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28.12.2014 (khd). Bei der Groth-Gruppe dürfte aber noch eine andere viel
größere Furcht vorherrschen, die sogar den Bestand des kommerziellen
Immo-Entwicklers gefährden könnte: Was ist, wenn es den Bürgern gelingt, angesichts
der in Lichterfelde-Süd beabsichtigten Vernichtung von besonders wertvollen
Naturflächen durch die
aktuellen Pläne der Groth-Gruppe, ein berlinweites Volksbegehren mit
anschließendem Volksentscheid zum Erfolg zu führen?
Vor einem Jahr hätte niemand gedacht, daß es realistisch ist, die vom Wowereit-Senat
geplante Großstil-Bebauung des Tempelhofer Felds durch ein vom Volk verabschiedetes Gesetz in
andere Bahnen lenken zu können. Seit dem 25. Mai 2014 wissen wir alle, daß es mit
solidem Bürgereinsatz dennoch gelang. Warum sollte das nicht für ein 120-Hektar-Areal im
Berliner Außenbereich wiederholbar sein, zumal dort die Natur noch sehr viel artenreicher ist
sowie auch Wowereits Nachfolger Müller aufs Großstil-Bebauen von Freiflächen setzt
und dabei die besonderen Belange des Gemeinwohls hintanstehen läßt (um Investoren wie der
Groth-Gruppe zu gefallen).
Statt Investor-Diktat soziale Stadtentwicklung durch Entwicklungs-Bereich Lichterfelde-Süd
Zwar kann derzeit auf die Frage des Volksbegehrens niemand seriös eine Antwort geben
aber es ist grundsätzlich möglich, den Mächtigen mit Volks(auf)begehren Nachhilfe zu
erteilen, wenn die Bürger die Möglichkeiten des Baugesetzbuches nutzen. So bietet dieses
insbesondere für Dissensfälle im § 165f die Option, eine am Allgemeinwohl
orientierten Stadtplanung per Ausweisung von Entwicklungs-Maßnahmen bzw. Entwicklungs-Bereichen
durchzuführen. Das muß die Gemeinde beschließen in Berlin das
Abgeordnetenhaus. Die Parteien dort waren bislang an einem solchen Weg nicht interessiert (nicht
mal DIE LINKE, wie eine Anfrage ergab). In diese Lücke könnte das Volk mit einem eigenen
Gesetz stoßen, um für Lichterfelde-Süd doch noch eine akzeptable Stadtplanung in
Gang zu setzen.
Der
Text des Bürgerbegehrens gibt bereits die Anforderungen
an die Bürger-Stadtplanung für Lichterfelde-Süd vor: An der
Réaumurstraße können auf etwa 15 ha bis zu 1.500 für Normalos bezahlbare
Wohnungen im Geschoßwohnungsbau sowie dessen soziale Folgeeinrichtungen gebaut
werden, wobei einiges aus dem Casanova-Konzept übernommen werden kann. Am Landweg und an der
Bahn sind mit etwa 6 ha Flächen für umweltfreundliche Gewerbebetriebe (GE mit
Text-Auflagen oder MI) vorgesehen. Zwischen dem künftigen Landschaftspark (LSG) und dem neuen
Siedlungsbereich entstehen die bislang fehlenden fußläufig erreichbaren
Naherholungsflächen (etwa 6 ha). Reihenhäuser werden nicht gebaut, um die
Habitat-Flächen
vorhandener
FFH-Arten zu erhalten sowie um jegliche negativen Auswirkungen durch Privatgärten auf die
wertvolle Flora und Fauna zu vermeiden.
Sämtliche Einrichtugen des Gemeinbedarfs wie Schule, Kitas, Kulturhaus, Jugendfreizeit,
Sportplatz, Liegewiese, Bolzplätze, Straßen und Wege usw. werden bei dieser Art der
Planung aus den Erlösen der Grundstücke finanziert. Außerdem hat ein solcher
Entwicklungs-Bereich Lichterfelde-Süd einen besonders demokratischen Charme. Denn die
Betroffenen sind während der gesamten Planungs- und Bau-Phase an dem Projekt zu beteiligen.
Ein Diktat eines Investors gibt es nicht. Aber um diese soziale Stadtplanung des Wohnens &
Arbeitens & Erholens Wirklichkeit werden zu lassen, muß zunächst ein erfolgreiches
Volksbegehren her. Wir werden sehen, ob das überhaupt nowendig wird.
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Städtebauliche Entwicklungs-Bereiche]