PLS-Logo |  Aktionsbündnis Landschaftspark
 Lichterfelde Süd — Teil 11

ALL
    Stand:  30.3.2015   (58. Ed.)  –  File: PLS/ALL/ALL_Mitteilungen_11.html



ALL-Umweltpreiso Diese Seite ist Teil des Bürger-Portals zur Stadt(ver)planung in Lichterfelde-Süd. Giesensdorf – wie Lichterfelde-Süd früher hieß – ist seit jeher das Stiefkind der (Bezirks-) Politiker. Manche von ihnen wissen noch nicht mal, wo „Giesensdorf“ überhaupt liegt — und entscheiden dennoch über gravierende Bauleitplanungen in dieser Gegend. Man schob und schiebt dort gerne etwas hin, was man in den feineren Wohnquartieren des Bezirks nicht so gerne sieht. [Ständig benachteiligt!]

ALL-Logo Hier sind einige Mitteilungen des „Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde Süd“ (ALL) dokumentiert, das für die Texte verantwortlich zeichnet. Das Aktionsbündnis hat sich ab Herbst 2010 zur Abwehr der in Lichterfelde-Süd geplanten Großstil-Naturzerstörung gebildet und ist seit 2012 Träger des „Berliner Umweltpreises“. Eine Selbstdarstellung des Aktionsbündnisses ist im 1. Teil dokumentiert. Sämtliche Links wurden redaktionell hinzugefügt. Hier sind dokumentiert und manches auch in [Ed:...] oder [...] kommentiert:

I n h a l t :      


O F F E N S I V E   T E I L   1

1. Entwurf des Bürgerbegehrens

Der Stand unserer Beratungen vom 3.12.2014.

Von:
Aktionsbündnis Landschaftspark, 5. Dezember 2014 – 23.07 Uhr MEZ. Alle Links wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt]



EINWOHNER_INNEN-ANTRAG

Titel des Bürgerbegehrens


Sind Sie dafür, das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf aufzufordern für das Gebiet südlich der Thermometersiedlung zwischen der Landesgrenze, der Osdorfer Straße, dem Landweg, der Réaumur-Straße und dem Bahngelände zu veranlassen, dass

  1. durch Erlass von Bebauungs- und Landschaftsplänen die Lichterfelder Weide- und Waldlandschaft für naturschonende Formen der Naherholung geöffnet wird und durch Festsetzung von Landschafts- und Naturschutzgebieten Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten dauerhaft gesichert werden,

  2. durch Erlass von Bebauungs- und Landschaftsplänen innerhalb des genannten Stadtgebietes auf einer Grundstücksfläche von 160.000 m2 bis zu 270.000 m2 bis höchstens 1.500 Wohneinheiten ermöglicht werden, der Fehlbedarf an siedlungsnahen Erholungsflächen der Umgebung, insbesondere der Thermometersiedlung ausgeglichen und auf einer Gewerbeinsel Betrieben auch des verarbeitenden Gewerbes eine nachhaltige Entwicklung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ermöglicht werden,

  3. über Baurecht nur entschieden wird, wenn zuvor durch ein vom Investor unabhängiges Gutachten erwartet werden kann, dass die vorhandene Verkehrsinfrastruktur den zusätzlichen Verkehr verkraften kann, der durch das Neubaugebiet in Lichterfelde-Süd und das neue Wohngebiet in Heinersdorf, sowie durch die Inbetriebnahme des Großflughafens Berlin-Brandenburg und durch den Ausbau des Güterverteilzentrums Großbeeren entsteht,

  4. Geschosswohnungsbau östlich der Bahntrasse nur zugelassen wird, wenn die Wohngebiete beidseits der Bahnanlagen durch aktive Lärmschutzmaßnahmen vor Bahnlärm geschützt werden.


[10.12.2014: Ergänzungsvorschlag dazu]  (FORUM)
[10.12.2014: Presse-Mitteilung]  (ALL)
[13.01.2015: Zum 2. Entwurf]  (ALL)

Echo: [RBB] [Berliner Morgenpost] [Berliner Abendblatt] [Stadtrand-Nachrichten]



Der Portal-Kommentar:

Groth-Gruppe verstört


22.12.2014 (pls). Das vom Aktionsbündnis beschlossene Bürgerbegehren gegen die unvernünftigen Baupläne der Groth-Gruppe stört offensichtlich deren Vorbereitung der Finanzierung des Ganzen. Denn das Bürgerbegehren würde mit anschließendem Bürgerentscheid bis weit ins Jahr 2016 laufen. Die Berliner Morgenpost (Ausgabe vom 8.11.2014)
berichtete: „Thomas Groth kennt die Pläne des Aktionsbündnisses, ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen. Nach der Veranstaltung am Donnerstagabend [6.11.2014] habe er aber nicht den Eindruck, dass es dazu kommen werde, so der Geschäftsführer.“ Das hört sich nach Pfeifen im Wald an.

    Bürgerbeteiligung?
^   Uns im FORUM als Kommentar zugeflogen. *   (Animation: 8.11.2014 – Nelly)
Unklar bleibt wie Thomas Groth (Sohn von Klaus Groth) zu dieser Fehleinschätzung kam. Die Bürgerinitiative (BI) hat die Durchführung eines Bürgerbegehrens beschlossen, um vor allem größere Teile der besonders wertvollen Natur (von NATURA-2000- Qualität) zu retten. Inzwischen suchte die Groth-Gruppe das Gespräch mit der BI, was nun Mitte Januar 2015 stattfinden soll. Dazu erklärte gestern das Aktionsbündnis: „Die Forderungen in unserem Antrag für ein Bürgerbegehren stehen dabei aber nicht zur Disposition.“

B-Plan beim Bezirk leichter steuerbar

Von einem befragten Politik-Experten war zu erfahren, daß die Irritation in der Groth-Gruppe noch andere Gründe haben könne. Denn ein solches Bürgerbegehren könne dazu führen, daß der Senat das Bebaungsplan-Verfahren an sich zieht, wie er es gerade im Bezirk Neukölln bei den „Buckower Felder“
exekutiert habe. Damit könne es aber für die Groth-Planer wesentlich schwieriger werden, ihre Planziele im Detail durchzusetzen.

Bei der Senatsverwaltung habe man es mit „kompetenterem Personal als im Bezirk“ zu tun. Das bislang leichte Spiel mit einem in der Führungsebene ziemlich inkompetent besetzten Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und zudem willfährigen Amtsplanern wäre dahin. „Schließlich hat Groth das Kirchsteigfeld in seinem Sinn auch nur gebacken bekommen, weil er es damals nach der Wende mit naivem Personal in Potsdam zu tun hatte“, so der Experte aus Potsdam.

Ein Volksbegehren könnte Groths Pläne zunichte machen

 
Die Kurzfassung

In einem Portal-Kommentar wird am Beispiel Lichterfelde-Süd aufgezeigt, wie mit einem am Abgeordnetenhaus vorbei per Volksbegehren und Volksentscheid beschlossenen „Städtebaulichen Entwicklungsgebiet“ (§ 165 BauGB) eigennützige Baupläne uneinsichtiger Investoren doch noch in eine soziale Stadtplanung überführt werden könnten:

 
28.12.2014 (khd). Bei der Groth-Gruppe dürfte aber noch eine andere — viel größere — Furcht vorherrschen, die sogar den Bestand des kommerziellen Immo-Entwicklers gefährden könnte: Was ist, wenn es den Bürgern gelingt, angesichts der in Lichterfelde-Süd beabsichtigten Vernichtung von besonders wertvollen Naturflächen durch die
aktuellen Pläne der Groth-Gruppe, ein berlinweites Volksbegehren mit anschließendem Volksentscheid zum Erfolg zu führen?

Vor einem Jahr hätte niemand gedacht, daß es realistisch ist, die vom Wowereit-Senat geplante Großstil-Bebauung des Tempelhofer Felds durch ein vom Volk verabschiedetes Gesetz in andere Bahnen lenken zu können. Seit dem 25. Mai 2014 wissen wir alle, daß es mit solidem Bürgereinsatz dennoch gelang. Warum sollte das nicht für ein 120-Hektar-Areal im Berliner Außenbereich wiederholbar sein, zumal dort die Natur noch sehr viel artenreicher ist sowie auch Wowereits Nachfolger Müller aufs Großstil-Bebauen von Freiflächen setzt und dabei die besonderen Belange des Gemeinwohls hintanstehen läßt (um Investoren wie der Groth-Gruppe zu gefallen).

Statt Investor-Diktat soziale Stadtentwicklung durch Entwicklungs-Bereich Lichterfelde-Süd

Zwar kann derzeit auf die Frage des Volksbegehrens niemand seriös eine Antwort geben — aber es ist grundsätzlich möglich, den Mächtigen mit Volks(auf)begehren Nachhilfe zu erteilen, wenn die Bürger die Möglichkeiten des Baugesetzbuches nutzen. So bietet dieses insbesondere für Dissensfälle im § 165f die Option, eine am Allgemeinwohl orientierten Stadtplanung per Ausweisung von „
Entwicklungs-Maßnahmen bzw. Entwicklungs-Bereichen“ durchzuführen. Das muß die Gemeinde beschließen — in Berlin das Abgeordnetenhaus. Die Parteien dort waren bislang an einem solchen Weg nicht interessiert (nicht mal DIE LINKE, wie eine Anfrage ergab). In diese Lücke könnte das Volk mit einem eigenen Gesetz stoßen, um für Lichterfelde-Süd doch noch eine akzeptable Stadtplanung in Gang zu setzen.

Der Text des Bürgerbegehrens gibt bereits die Anforderungen an die Bürger-Stadtplanung für Lichterfelde-Süd vor: An der Réaumurstraße können auf etwa 15 ha bis zu 1.500 für Normalos bezahlbare Wohnungen im Geschoßwohnungsbau sowie dessen soziale „Folgeeinrichtungen“ gebaut werden, wobei einiges aus dem Casanova-Konzept übernommen werden kann. Am Landweg und an der Bahn sind mit etwa 6 ha Flächen für umweltfreundliche Gewerbebetriebe (GE mit Text-Auflagen oder MI) vorgesehen. Zwischen dem künftigen Landschaftspark (LSG) und dem neuen Siedlungsbereich entstehen die bislang fehlenden fußläufig erreichbaren Naherholungsflächen (etwa 6 ha). Reihenhäuser werden nicht gebaut, um die Habitat-Flächen vorhandener FFH-Arten zu erhalten sowie um jegliche negativen Auswirkungen durch Privatgärten auf die wertvolle Flora und Fauna zu vermeiden.

Sämtliche Einrichtugen des Gemeinbedarfs wie Schule, Kitas, Kulturhaus, Jugendfreizeit, Sportplatz, Liegewiese, Bolzplätze, Straßen und Wege usw. werden bei dieser Art der Planung aus den Erlösen der Grundstücke finanziert. Außerdem hat ein solcher Entwicklungs-Bereich Lichterfelde-Süd einen besonders demokratischen Charme. Denn die Betroffenen sind während der gesamten Planungs- und Bau-Phase an dem Projekt zu beteiligen. Ein Diktat eines Investors gibt es nicht. Aber um diese soziale Stadtplanung des Wohnens & Arbeitens & Erholens Wirklichkeit werden zu lassen, muß zunächst ein erfolgreiches Volksbegehren her. Wir werden sehen, ob das überhaupt nowendig wird.

[Städtebauliche Entwicklungs-Bereiche]



O F F E N S I V E   T E I L   2

Natur- und Artenschutz in Lichterfelde-Süd

Erinnerung der Naturschutzbehörden an ihre gesetzlichen Pflichten.

Von:
Aktionsbündnis Landschaftspark, 28. Dezember 2014 – 21.39 Uhr MEZ. Alle Links sowie [...]-Anmerkungen wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt]



Sehr geehrter Herr Dr. Ruck,
[Amtsleiter des Naturschutz- und Umwelt-Amts Steglitz-Zehlendorf]

vermutlich aus dem Umfeld der Groth-Gruppe erhielten wir einen Hinweis, dass diese insbesondere im Nordwesten ihres Grundstückes in Lichterfelde-Süd demnächst beabsichtige, großflächig ruderale Vegetation zu roden. Ein solcher Eingriff in Natur und Landschaft wäre unseres Erachtens selbst dann rechtswidrig, wenn die Naturschutzbehörden dies tolerierten. Durch ein solches Vorhaben würde u. a. die Winterruhe von Zauneidechsen und Amphibien gestört und damit der Bestand dieser Arten gefährdet. Die Pflichten der Naturschutzbehörden aus Art. 11 der FFH-Richtlinie i. V. m. dem bundeseinheitlich abgestimmten „Konzept zum Monitoring des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland“ sind sicherlich bekannt.

Nach dem Protokoll (Entwurf) zum 4. Workshop „Grüne Mitte“ vom 24. November 2014 wies Herr Meermeier [von der Firma PlanWerkStadt] auf Risiken für den Bestand der Moorfrosch-Population in Lichterfelde-Süd hin. Sie sagten daraufhin zu, mit der Deutschen Bahn wegen der Pflege der von der Bahn beim Wiederaufbau der Anhalter Bahn als ökologische Ausgleichsmaßnahme angelegten Teiche Kontakt aufzunehmen. Weitere Laichgewässer, kündigten Sie an, sollen durch Sofortmaßnahmen ertüchtigt werden.

Auch an Ihnen liegt es nun, dass Moorfrosch, Knoblauchkröte und andere Amphibienarten in Lichterfelde-Süd nicht das Schicksal der Kreuzkröte teilen. Die Kreuzkröte war früher im Nordosten des Grundstücks der Groth-Gruppe in Lichterfelde-Süd mit einer stabilen Population vertreten, und zwar im Bereich des „flächenhaften Bodendenkmals" [Nr. 13 in der Skizze] des bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung noch immer als „eingeleitet“ geführten Landschaftsplans XII-L2 „Lichterfelde-Süd“. Aufgrund fehlender Pflege der Laichgewässer ist die Kreuzkröte heute in Lichterfelde-Süd nicht mehr nachweisbar, Folge eines Versagens der Naturschutzbehörden, wie auch die unterlassene Anmeldung der ehemaligen Parks Range als „Natura 2000“-Gebiet. Der hohe naturschutzfachliche Wert der Parks Range und ihres Umfeldes war spätestens 1990 durch verschiedene Gutachten im Zusammenhang mit dem Landschaftsplan XII-L2 „Lichterfelde-Süd“ aktenkundig.

Ihre Bemühungen, sehr geehrter Herr Dr. Ruck, Natur, Landschaft und Artenvielfalt in Lichterfelde-Süd zu erhalten und zu pflegen und vor planungsrechtlich nicht gedeckten Eingriffen des Investors zu schützen, wollen wir als Aktionsbündnis gern positiv begleiten. In diesem Zusammenhang würden wir gern erfahren, welche Maßnahmen ergriffen wurden und welche weiteren vorgesehen sind, um die bestehenden Laichgewässer zu ertüchtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Niebergall, Helmut Schmidt
für das Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde Süd


Antwort des Bezirksamts vom 15.1.2015:

Gehölzbeseitigung und
Entwicklungsmaßnahmen für Amphibien


Gesendet: Donnerstag, 15. Januar 2015 um 11:11 Uhr
Von: "Irmela Wübbe" <irmela.wuebbe@ba-sz.berlin.de>
An: gerhard_niebergall@web.de
Cc: "Andreas Ruck, Dr." <Andreas.Ruck@ba-sz.berlin.de>,
"C Markl-Vieto" <c.markl@ba-sz.berlin.de>,
"Nina Sawatzki" <Nina.Sawatzki@ba-sz.berlin.de>,
"Oliver Schruoffeneger" <Oliver.Schruoffeneger@ba-sz.berlin.de>,
"petra margraf" <petra.margraf@ba-sz.berlin.de>
Betreff: Gehölzbeseitigung und Entwicklungsmaßnahmen für Amphibien;
Ihre mail vom 28.12.2014.
Bearbeitung: Frau Wübbe, Umwelt- und Naturschutzamt, Nat 2, Tel.: (030) 90 299-5950

Sehr geehrter Herr Niebergall,

bezugnehmend auf Ihre
mail vom 28.12.2014 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

1. Es ist derzeit m.W. nicht vorgesehen, im Nordwesten des Grundstücks der Groth Gruppe großflächig Vegetation zu beseitigen.

2. Wegen des mangelhaften Pflegezustandes der Teiche, die die Deutsche Bahn als Ersatzmaßnahmen anlegte, tritt das Naturschutzamt in den nächsten Wochen mit der Bahn in Kontakt, um die naturschutzgerechte Pflege abzusichern.

3. Gegenwärtig werden vom Umwelt- und Naturschutzamt Maßnahmen geprüft und vorbereitet, die kurzfristig umgesetzt werden können, um insbesondere die Populationen der Wechselkröte und des Moorfrosches zu stützen und zu entwickeln. Die vorgesehenen Sofortmaßnahmen wurden bereits beim 3. Workshop Grüne Mitte am 22.08.2014 vorgestellt. Sie werden mit den Fachgutachtern, den zuständigen Vertretern der Naturschutzbehörden (Bezirk und Senat), dem Landesbeauftragen für Naturschutz und Landschaftspflege und den Naturschutzverbänden eng abgestimmt. Bevor die ersten Maßnahmen umgesetzt werden, wird die Öffentlichkeit über die Vorhaben informiert.

Ich hoffe, dass diese Informationen zur Klärung Ihrer Fragen beitragen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Ruck
Amtsleiter
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Umwelt- und Naturschutzamt – Nat 2



O F F E N S I V E   T E I L   3

Wie weiter mit Lichterfelde-Süd?

Anstoß zu einer öffentlichen Diskussion der Natur-Fragen.

Von:
Aktionsbündnis Landschaftspark, 1. Januar 2015 – 15.48 Uhr MEZ. Alle Links sowie [...]-Anmerkungen wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt]


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

im Frühjahr 2015 ist ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Aufstellung eines Bebauungsplans für Lichterfelde-Süd zu erwarten. In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird an einer parallelen Änderung des Flächennutzungsplans für Lichterfelde-Süd gearbeitet. Die Groth-Gruppe steuert die Erstellung eines Umweltberichts. Der laufende Planungsprozess verfestigt sich damit immer mehr.

Gleichwohl findet bisher eine öffentliche Diskussion über die Folgen des geplanten Bauvorhabens der Groth-Gruppe für Natur, Landschaft und Artenvielfalt in Lichterfelde-Süd nicht statt. Stattdessen werden Einzelinteressen und Wunschdenken gepflegt.

Die beigefügte Datei möchte einen Anstoß zu einer öffentlichen Diskussion geben, wie weit ein privawirtschaftliches Wohnungsbauprojekt eine eigentlich gesetzlich streng geschützte und in Berlin sowie im unmittelbaren Umland einmalige Naturlandschaft verbrauchen darf.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Niebergall im Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde-Süd

[Endlich die Natur-Fragen diskutieren]



O F F E N S I V E   T E I L   1

2. Entwurf des Bürgerbegehrens

Der Stand unserer Beratungen vom 7.1.2015 und danach.
[
1. Entwurf]

Von: Aktionsbündnis Landschaftspark, 13. Januar 2015 – 23.52 Uhr MEZ. Es ist zu erwarten, daß sich weitere Änderungen des Antragstextes ergeben. Alle Links wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt]



BÜRGERBEGEHREN

Titel des Bürgerbegehrens


Sind Sie dafür, das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf aufzufordern für das Gebiet in Lichterfelde südlich der Thermometersiedlung bis zur Landesgrenze

  1. durch Erlass von Bebauungsplänen die Lichterfelder Weide- und Waldlandschaft für naturschonende Formen der Naherholung zu öffnen und durch Festsetzung von Landschafts- und Naturschutzgebieten Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten dauerhaft zu sichern,

  2. durch Erlass von Bebauungsplänen innerhalb des genannten Stadtgebietes auf einer Grundstücksfläche von 16 ha (bis zu 27 ha) bis höchstens 1.500 Wohnungen und auf einer Gewerbeinsel Betrieben auch des verarbeitenden Gewerbes eine nachhaltige Entwicklung und Erhaltung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen,

  3. über Baurecht nur zu entscheiden, wenn durch ein vom Investor unabhängiges Gutachten erwartet werden kann, dass die vorhandene Verkehrsinfrastruktur den zusätzlichen Verkehr verkraften kann, der durch das Neubaugebiet in Lichterfelde-Süd und das neue Wohngebiet in Heinersdorf, sowie durch die Inbetriebnahme des Großflughafens Berlin-Brandenburg und durch den Ausbau des Güterverteilzentrums Großbeeren entsteht,

  4. Geschosswohnungsbau östlich der Bahntrasse nur zuzulassen, wenn die Wohngebiete beidseits der Bahnanlagen durch aktive Lärmschutzmaßnahmen vor Bahnlärm geschützt werden.


Im FORUM gab’s Kritik dazu:
[
10.12.2014] [15.01.2015] [16.01.2015] [17.01.2015] [18.01.2015]
[20.01.2015]

[28.01.2015: Zum 3. Entwurf]  (ALL)



P R E S S E - M I T T E I L U N G

BI-Gespräch mit der Groth-Gruppe


[Ed: Es deutet vieles auf einen Nötigungsversuch der Groth-Gruppe hin, der BI das anstehende Bürgerbegehren auszureden].

   
  Diesen Artikel
gibt es auch in
  In PDF
Von:
Aktionsbündnis Landschaftspark, 14. Januar 2015 – 18.16 Uhr MEZ. V.i.S.d.P.: Prof. Dr. H. Schmidt. Alle Links und [...] wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt]


Sehr geehrte Damen und Herren der Presse!

Vertreter aus dem Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde-Süd haben das in der öffentlichen Diskussion in der Urania im November 2014 angeregte und vereinbarte Gespräch mit der Geschäftsführung der Groth-Gruppe heute geführt.

Die Zielvorstellungen beider Seiten wurden diskutiert und übereinstimmend festgestellt, dass das rechte Maß für die Bebauung der Parks Range und seiner angrenzenden Flächen von zahlreichen Faktoren bestimmt wird.

Das Aktionsbündnis hat darauf hingewiesen, dass die Zielvorstellungen im Letter of Intent zwischen Groth-Gruppe und Bezirksamt von Steglitz-Zehlendorf mit bis zu 2.700 Wohnungen ohne Kenntnis fast aller zu beachtenden Randbedingungen und auch hinausgehen. Diese Festlegungen können kaum das rechte Maß sein. Da bis heute weder wird im Aktionsbündnis weiter an Höchstzahlen für die bebaubare Fläche und für die der Wohnungen festgehalten [Ed: sorry, diese Formulierung ist extrem mißverständlich].

Der Hinweis aus der Groth-Gruppe auf die Möglichkeit, dass gegebenenfalls [Ed: gemeint ist bei einem Bürgerbegehren] der Senat die Planungshoheit an sich ziehen könnte, ist im Aktionsbündnis bekannt. Diese Möglichkeit wurde jedoch bereits von zahlreichen Bezirkspolitikern als ein schwerwiegender Eingriff in den Verantwortungsbereich des Bezirks gewertet.

Weitere Gespräche werden weder von der Groth-Gruppe noch vom Aktionsbündnis ausgeschlossen. Bis Mitte Februar wird das Plenum des Aktionsbündnisses über ein Bürgerbegehren abstimmen, das Zielzahlen einer von Bürgerinnen und Bürgern mitgetragenen Planung enthalten wird. [Derzeitiger Entwurf des Bürgerbegehrens]

Echo: [Berliner Morgenpost] [Berliner Woche]



H I N W E I S

Schreiben der BI an Bausenator Geisel

Brief vom 18. Januar 2015 wg. der B-Plan-Übernahme durch den Senat.

Von: Aktionsbündnis Landschaftspark, 27. März 2015 – 17.05 Uhr MEZ durch Prof. H. Schmidt (ALL). [Kontakt],


[Antwort des Senators vom 24.2.2015]



O F F E N S I V E   T E I L   1

3. Entwurf des Bürgerbegehrens

Der Stand der Erkenntnisse vom 28.1.2015 .
[
2. Entwurf]

Von: Aktionsbündnis Landschaftspark, 28. Januar 2015 – 16.42 Uhr MEZ. Der Text wurde weiter gekürzt und die Lesbarkeit verbessert. Detail-Infos zu einzelnen Punkten sollen später in Flugblättern behandelt werden. Alle Links wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt]



BÜRGERBEGEHREN

Titel des Bürgerbegehrens


Sind Sie dafür, das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf für das Gebiet in Lichterfelde südlich Thermometersiedlung bis zur Landesgrenze aufzufordern:

  1. Die Lichterfelder Weide- und Waldlandschaft für naturverträgliche Naherholung öffnen und Lebensräume gesetzlich geschützter Tiere und Pflanzen in Landschafts- bzw. Naturschutzgebieten dauerhaft sichern zu lassen,

  2. durch Erlass von Bebauungsplänen auf einer Fläche von höchstens 160.000 m2 Quadratmeter die Errichtung bis zu 1.500 Wohnungen und in einem Gewerbegebiet vorhandenen und neuen Betrieben die Entwicklung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu ermöglichen,

  3. über Baurecht erst zu entscheiden, wenn durch ein vom Investor unabhängiges Gutachten erwartet werden kann, dass das vorhandene Straßennetz ein zusätzliches Verkehrsaufkommen verkraften kann,

  4. Geschossbau an der Bahntrasse nur zuzulassen, wenn die Wohngebiete beiderseits der Bahnanlagen durch aktive Lärmschutzmaßnahmen vor Bahnlärm geschützt werden,

  5. Mit dem Investor zu vereinbaren, dass die durch Umwandlung von Grünland in Bauland entstehende Wertschöpfung zur Finanzierung von Investitionen in Lichterfelde-Süd verwendet wird.


[06.02.2015: Zum 4. Entwurf]  (ALL)



P R E S S E - M I T T E I L U N G

Lichterfelder Weidelandschaft gerettet?


[Ed: Vielleicht, aber ganz sicher nicht die große Artenvielfalt, insbesondere bei den nach Europa-Recht seit 1992 streng geschützten Tier- und Pflanzen-Arten. Um aber das zu gewährleisten, dürfen in Lichterfelde-Süd nur um 16 Hektar am Rand bebaut werden].

Von:
Aktionsbündnis Landschaftspark, 29. Januar 2015 – 10.39 Uhr MEZ. V.i.S.d.P.: Prof. Dr. H. Schmidt. Alle Links und [...] wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt]


Sehr geehrte Damen und Herren der Presse!

Die

Pressemitteilung vom 28.01.2015, 05:56 Uhr
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
PARKS RANGE – LICHTERFELDER WEIDELANDSCHAFT GERETTET!


könnte eine Erfolgsmeldung für die Bestrebungen des Aktionsbündnisses sein, die ehemalige Parks Range für die Naherholung der Bevölkerung und für den Naturschutz zu sichern, wenn nicht zugleich die weitere „Erfolgsmeldung“ für den Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbes durch Bezirksamt und Groth-Gruppe dem im Wege stünde.

Wir fragen uns, wie diese beiden Ergebnisse in Übereinstimmung zu bringen sind — uns gelingt dies nicht. Sie können dies anhand der beigefügten beiden Karten vielleicht selbst versuchen oder nachfragen.

Der „Siegerentwurf“ des städtebaulichen Wettbewerbs ist als PDF-Datei angefügt [Ed: hier nicht, da sie dilettantisch produziert ist und — obwohl 9 MByte groß — kaum Details der Planung erkennbar sind. Auf diesem Portal gibt es stattdessen ein feines JPEG-Bild (auch nur 2 MByte groß!), wo wirklich alle Planungs-Details erkennbar sind. Bilder im JPEG-Format kann jeder Internet-Browser anzeigen].

Echo: Bis 6.2.2015 keines.
[Ed: hm, kein Wunder, denn dieser PM mangelt es an einer präzisen Aussage — zum Beispiel zum (wie im Teaser angedeuteten) Knackpunkt des geplanten Naturfrevels bei den FFH-Arten...]. Aber dann kam nach vielen Tagen doch noch was: [
Berliner Abendblatt] [Berliner Morgenpost] [Berliner Woche]



O F F E N S I V E   T E I L   1

4. Entwurf des Bürgerbegehrens

Der Stand der Beratung in der Bürger-Ag am 4.2.2015 .
[
3. Entwurf]

Von: Aktionsbündnis Landschaftspark, 6. Februar 2015 – 00.42 Uhr MEZ. Der Text wurde weiter überarbeitet sowie vielleicht die Lesbarkeit verbessert [Ed: hm, aber sind „Gewerbeinsel“ und „Verkehrsinfrastruktur“ wirklich allgemein verständliche Begriffe?]. Detail-Infos zu einzelnen Punkten sollen später in Flugblättern behandelt werden. Alle Links wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt]



BÜRGERBEGEHREN

Titel des Bürgerbegehrens


Sind Sie dafür, dass das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf aufgefordert wird, für das Gebiet in Lichterfelde südlich der Thermometersiedlung bis zur Landesgrenze

  1. durch Erlass von Bebauungsplänen die Lichterfelder Weide- und Wald-Landschaft für naturschonende Formen der Naherholung zu öffnen und durch Festsetzung von Landschafts- und Naturschutzgebieten Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten dauerhaft sichern zu lassen,

  2. durch Erlass von Bebauungsplänen innerhalb des genannten Stadtgebietes auf einer Grundstücksfläche von 160.000 m2 bis höchstens 1.500 Wohnungen und auf einer Gewerbeinsel Betrieben auch des verarbeitenden Gewerbes eine nachhaltige Entwicklung und Erhaltung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen,

  3. über Baurecht nur zu entscheiden, wenn durch ein vom Investor unabhängiges Gutachten erwartet werden kann, dass die vorhandene Verkehrsinfrastruktur den zusätzlichen Verkehr verkraften kann, der durch das Neubaugebiet in Lichterfelde-Süd und das neue Wohngebiet in Heinersdorf, sowie durch die Inbetriebnahme des Großflughafen Berlin-Brandenburg und durch den Ausbau des Güterverteilzentrums Großbeeren entsteht,

  4. mehrgeschossige Bauten östlich der Bahntrasse nur zuzulassen, wenn die Wohngebiete beidseits der Bahnanlagen durch aktive Lärmschutzmaßnahmen vor Bahnlärm geschützt werden.

  5. [Ed: Über diesen Punkt zur Kostenbeteiligung des Investors an den notwendigen sozialen Einrichtungen soll auf dem Plenum am 12.2.2015 befunden werden, wobei die Senats-Leitlinie von 2014 berücksichtigt werden soll].


[15.02.2015: Zum 5. Entwurf]  (ALL)



Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde Süd:
[Kontakt zur BI]  [1]  [2]  [3]  [4]  [5]  [6]
[7]  [8]  [9]  [10]  [11]  [12]  [13]  [14]


—  Powered by khd-research.net  —
(Toronto/Houston)





Rubriken auf »pruefstein-lichterfelde-sued.de«
  • Startseite | Wegweiser
  • Das Planungsgebiet | Teil 2
  • Landschaftsplan XII-L2
  • Thermometer-Siedlung
  • Panorama Lichterfelde-Süd
  • FORUM – AKTUELL | POSTEN
  • 2012 | 2013 | 2014 | 2015
  • Alle Gutachten
  • Kritik am FNP
  • Prüfsteine (Liste)
  • Dokus: <2010 | 2010 | 2011
  • Dokus: 2012 | 2013 | 2014
  • BI „ALL“ | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6
  • CA Immo | Groth-Gruppe
  • Dies&Das | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7
  • Foto-Galerien
  • Foto-Verzeichnis
  • Karten-Verzeichnis
  • Artikel-Verzeichnis
  • References (Link-Liste)
  • Zur Site-map von »pruefstein-lichterfelde-sued.de«

      Zum Teil 12

    © 2014-2015  – Karl-Heinz Dittberner (khd) – Berlin   --   Last Update: 30.03.2015 3:19 Uhr