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 Lichterfelde Süd — Teil 9

khd
    Stand:  29.10.2014   (23. Ed.)  –  File: PLS/ALL/ALL_Mitteilungen_09.html



ALL-Umweltpreiso Diese Seite ist Teil des Bürger-Portals zur Stadt(ver)planung in Lichterfelde-Süd. Giesensdorf – wie Lichterfelde-Süd früher hieß – ist seit jeher das Stiefkind der (Bezirks-) Politiker. Manche von ihnen wissen noch nicht mal, wo „Giesensdorf“ überhaupt liegt — und entscheiden dennoch über gravierende Bauleitplanungen in dieser Gegend. Man schob und schiebt dort gerne etwas hin, was man in den feineren Wohnquartieren des Bezirks nicht so gerne sieht. [Ständig benachteiligt!]

ALL-Logo Hier sind einige Mitteilungen des „Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde Süd“ (ALL) dokumentiert, das für die Texte verantwortlich zeichnet. Das Aktionsbündnis hat sich ab Herbst 2010 zur Abwehr der in Lichterfelde-Süd geplanten Großstil-Naturzerstörung gebildet und ist seit 2012 Träger des „Berliner Umweltpreises“. Eine Selbstdarstellung des Aktionsbündnisses ist im 1. Teil dokumentiert. Sämtliche Links wurden redaktionell hinzugefügt. Hier sind dokumentiert und manches auch in [Ed:...] oder [...] kommentiert:

I n h a l t :      


Zum 2. Workshop „Grüne Mitte“

Anregung zum Diskurs über den Artenschutz in Lichterfelde-Süd, der dort bislang nicht stattfand.

   
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Aus: Mitteilung „
Aktionsbündnis Landschaftspark“, 25. Juli 2014. Von GERHARD NIEBERGALL. Die Abb. und alle Links sowie alle [...] wurden hier redaktionell hinzugefügt.


Vorbemerkung:

Der hohe naturschutzfachliche Wert der ehemaligen „Parks Range“ und ihres unmittelbaren Umfelds ist spätestens seit etwa 1990 durch eine Vielzahl von Gutachten nachgewiesen. Dennoch ist die naturschutzfachliche Bedeutung dieser halboffenen sehr artenreichen Wiesen-, Weiden und Waldlandschaft wegen ihrer isolierten randstädtischen Lage von den Naturschutzbehörden und den Naturschutzverbänden lange Zeit nicht ausreichend wahr genommen worden. Obwohl die Natur mit weit über 100 Arten aus der Berliner „roten Liste“ aufwartet, die z. T. auch in Brandenburg und selbst gesamtstaatlich als gefährdet gelten, der Große Feuerfalter, eine prioritäre Art aus Anhang II der FFH-Richtlinie der EU und weitere geschützte Arten nach Anhang IV dieser Richtlinie sowie nach der Vogelschutzrichtlinie der EU hier nachgewiesen sind, übersah man diesen Lebensraum bei der Anmeldung der Berliner Natura 2000 Gebiete.

Sowohl bei dem zwischen der Groth-Gruppe und dem Bezirksamt vereinbarten „Letter of Intent“ als auch bei dem Abgeordnetenhausbeschluss vom 20. Februar 2014, die beide den Ausweis eines Baugebiets von 39 Hektar zum Ziel haben, verdrängten die jeweiligen Akteure offenbar die naturschutzfachliche Relevanz der Lichterfelder Weide- und Waldlandschaft. Der Grundstückseigentümer Klaus Groth, der in Lichterfelde-Süd vor allem „gefühlte Natur“ sehen will, wies [am 17. April 2013] den Weg. Der für den Umweltschutz zuständige Staatssekretär Gaebler segnete ihn mit dem ihm bei der Verabschiedung des novellierten Berliner Naturschutzgesetzes im Mai 2013 zugeschriebenen Spruch ab, dass dieses nicht in Lichterfelde-Süd gelte [Quelle].

Schon im derzeit laufenden noch informellen städtebaulichen Verfahren ist das Risiko nicht auszuschließen, dass Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung, externe Gutachter und sonstige Experten angehalten werden, konstruktive Wege aufzuzeigen, um gesetzliche Schutzrechte von Natur und Landschaft und wohl auch Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern im Sinne des Grundstückseigentümers und von politischen Verantwortungsträgern zu schmälern.

Artenschutz im Workshop-Verfahren

Im derzeit laufenden Workshop-Verfahren befassen sich vor allem die beiden folgenden Arbeitspapiere mit den im Planungsgebiet vorgefundenen und nach der FFH-Richtinie und der Vogelschutz-Richtlinie der EU zu schützenden Arten:

1. Im Verfahren „Grüne Mitte“ „Verfahrensstand (Raumwiderstand: Arten)“, Blätter 9 und 11, ohne Datum [Ed: created am 2.7.2014], Verf.: Fugmann/Janotta (im folgenden 1) [PDF-Dokument],

2. im Verfahren Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts „Zwischenbewertung, Arbeitsstand, Amphibien, Reptilien, Brutvögel“, vom 4. Juli 2014, Verf.: PlanWerk.Umwelt (im folgenden 2) [Ed: liegt derzeit nicht als PDF vor].


Arten im Verfahren

Eine Anhang II Art der FFH-Richtlinie der EU

Der Große Feuerfalter [Lycaena dispar] ist nach 1 nahezu im gesamten Planungsgebiet verbreitet. Als prioritäre Art entsprechend Anhang II der FFH-Richtlinie gilt er als „Schirmart“ für viele weitere im gleichen Lebensraum vorhandenen Arten. Deshalb ist sein Lebensraum prädestiniert, als Natura 2000 Gebiet geschützt zu werden. Die Zwischenbewertung (vgl. vorstehend 2) berücksichtigt den Großen Feuerfalter nicht.

   
Eine Habitat-Störung
Abriß der Sosta-Halle -- April 2014
^   April 2014 — Der Abriß der ehemaligen Fabrikhalle der Firma Sosta hat begonnen. Besondere Rücksicht auf die umgebende Natur wurde dabei nicht genommen. Und so wurden hier lebende Zauneidechsen erheblich gestört. [Weitere Fotos]   (Foto: 13.4.2014 – nn)
Maßnahmen, die Erhaltungsziele von Natura 2000 Gebieten erheblich beeinträchtigen können, sind an die Voraussetzungen von Artikel 6 Abs. 3 und 4 der FFH- Richtlinie der EU gebunden. Ob der materielle Schutzzweck dieser Vorschrift dadurch unterlaufen werden kann, dass ein eigentlich gebotenes Schutzgebiet nicht eingerichtet wurde, darf man wohl bezweifeln. Bei entsprechend sinngemäßer Anwendung von Art. 6 Abs. 3 und 4 dürfte man in Anbetracht des Umfanges des in Lichterfelde- Süd geplanten Bauvorhabens kaum um eine „Verträglichkeits- Prüfung“ herumkommen. Zwar kann auch ein negatives Ergebnis einer Verträglichkeits- Prüfung übergangen werden, wenn „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art“ gegeben sind. Ein wirtschaftliches Interesse eines privaten Investors wird kaum ein öffentliches Interesse an einem Schutz von Natur und Landschaft priorisieren können.

Ein „zwingender Grund“ könnte hingegen ein öffentliches Interesse an einem Neubau von Wohnungen für den Bedarf der Berliner Bevölkerung sein. Allerdings sollte eine entsprechende Inanspruchnahme des Planungsgebiets durch eine gesamtstädtisch strukturierte Wohnraumentwicklungsplanung unterlegt sein. Der „Stadtentwicklungsplan Wohnen“ als ausschließlich quantitatives Sammelsurium möglicher Wohnungsbaustandorte erfüllt diese Anforderungen nicht. Im Übrigen erscheint zweifelhalft, ob das in Lichterfelde-Süd mit einer Wohneigentumsquote von ca. 65 v. H. der Wohnraumversorgung einer Mehrheit der Berliner Bevölkerung dienlich ist.

FFH-Richtlinie Anhang IV Arten

Die Zauneidechse [ Lacerta agilis] ist nach 1 im gesamten Planungsgebiet zu finden. Bei den Eimerfängen ist die Zauneidechse nach 2 vor allem am südlichen und östlichen Rand der entlang der Bahntrasse von der Groth-Gruppe eigenmächtig abgemarkten künftigen Baufläche gefunden worden. Dieser Befund bedarf der Erklärung, die hiermit versucht wird:

1. In der Zeit der Eimerfänge befand sich die Zauneidechse im Lebenszyklus der Paarung und Eiablage. Insofern wanderte diese Population aus ihrem Winterquartier — etwa im Bereich der ehemaligen Geisterstadt — in Bereiche entlang der Bahntrasse ab, die nach ihrer Bodenbeschaffenheit (Sand, Geröll) und aufgrund einer geringen Verschattung für eine Eiablage besonders geeignet scheinen.

2. Die fast fehlenden Fänge weiter in Norden können damit zusammenhängen, dass durch den zeitgleichen Abriss der beiden großen Fabrikationshallen der ehemaligen Sosta Edelstahlröhrenfabrikation dort ein Durchzug von Zauneidechsen stark behindert worden ist.

Die in 2 vorgeschlagene
CEF-Maßnahme zum Abfangen von Zauneidechsen im Bereich des entlang der Bahntrasse von der Groth-Gruppe geplanten Baugebiets ist sicherlich nach dem Schlüpfen der jungen Eidechsen sinnvoll. Zuvor wäre aber ein für alle Lebenszyklen von Zauneidechsen unbesetztes und entsprechend vorbereitetes neues Habitat nachzuweisen. Ein entsprechendes Monitoring müsste zudem ergeben, dass die Umsiedlung erfolgreich war, bevor in dem geräumten Gebiet mit Bauarbeiten begonnen werden kann. Offen bliebe nach diesem Verfahren, wie mit den in einem künftigen Baugebiet entlang Réaumurstraße/Landweg/Osdorfer Straße behausten Zauneidechsen umgegangen werden soll. Auch diese unterliegen grundsätzlich einem Tötungsverbot wie es die FFH-Richtlinie der EU vorsieht.

Die Wechselkröte [Bufo viridis] ist ebenfalls fast im gesamten Planungsgebiet nachgewiesen (1). Wesentliches Laichgewässer soll der sogenannte Reiterpfuhl im Bereich des Holderhofs sein. Ein weiteres potentielles Laichgewässer war mindestens bisher eine dauerfeuchte Stelle im Südwesten des Planungsgebiets, die aber im Bereich der von der Groth-Gruppe angestrebten Bebauung liegt. Nachdem die Beweidung mit Pferden auf Weisung der Groth- Gruppe im Umfeld der Feuchtstelle eingestellt wurde, ist diese zu einer Wildschweinsuhle verkommen und fällt damit als Laichgewässer aus. Offen ist auch der Status eines in einem Gehölz am Ostrand der ehemaligen Geisterstadt versteckten und meines Wissens ganzjährig wasserführenden Pfuhls. Ein Winterquartier der Wechselkröte befindet sich nach Anne Loba unterhalb eines Gebäudes im Bereich des Holderhofs. Weitere Winterquartiere sind meines Wissens nicht bekannt. Eine Verdachtsfläche könnte auf dem Betriebsgrundstück der R + Ralf Kykillus liegen. Das Unternehmen befasst sich bekanntlich mit Kompostierungsarbeiten.

Die Angaben zum Moorfrosch [Rana arvalis] weichen in 1 und 2 deutlich voneinander ab. Nach 1 ist der Moorfrosch weiträumig im gesamten Planungsbiet anzutreffen. Sein Laichgewässer soll der nördliche der beiden an der Bahntrasse vorhandenen Teiche sein. In welchem Umfange wegen des bereits genannten Hallenabrisses in diesem Jahr überhaupt Moorfrösche dieses Laichgewässer erreichten, muss offen bleiben. Nach 2 soll der Moorfrosch hingegen allein in der licht bewaldeten Fläche im Südwesten des Plangebietes zu finden sein. Sein Laichgewässer soll der südliche der beiden Teiche an der Bahntrasse sein. Die in 2 empfohlene CEF-Maßnahme für Amphibien (welche, wohin) beschränkt sich auf ein eventuelles Baugebiet entlang der Bahntrasse. Wegen der ganz erheblichen Differenzen zwischen 1 und 2 sollten die sicherlich vorhandenen Protokolle über die Fangaktion (wo wurde gesucht und was wurde wann und wo gefangen) offen gelegt werden. Zum Winterquartier des Moorfroschs ist nichts Näheres bekannt.

Die Knoblauchkröte [Pelobates fuscus] ist nachtaktiv und gräbt in der Regel tagsüber ein. Insoweit ist sie möglicher Weise nicht leicht nachweisbar. Nach 1 soll die Knoblauchkröte in zwei getrennten im Nordwesten und Südwesten des Planungsgebietes vorkommen. Diese Flächen sind weitgehend von der Groth-Gruppe für eine Bebauung vorgesehen. Nach 2 befindet sich der Lebensraum dieser Amphibienart mittig im Süden des Planungsraums und damit in einer künftigen „Grünen Mitte“. Angaben über Laichgewässer und Überwinterungsquartiere gibt es nicht. Ob Befunde aus der Eimerfangaktion vorliegen, ist nicht bekannt. Die Knoblauchkröte ist damit in Lichterfelde-Süd vom Verschwinden bedroht, bevor sichere Daten über ihren Lebensraum vorliegen und Maßnahmen zur Bestandssicherung eingeleitet werden können.

Die Fledermausarten Großer Abendsegler [Nyctalus noctula], Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus] und Breitflügelfledermaus [Eptesicus serotinus] sind nach der naturschutzfachlich-landschaftsplanerischen Untersuchung von Becker und anderen von 2010 im Planungsraum nachgewiesen. Die Art Braunes Langohr [Plecotus auritus] wird ebenfalls hier vermutet. Diese Fledermausarten nutzen das Planungsgebiet als Jagdrevier [Ed: was damit zum Habitat dieser Säugetiere gehört, also ebenfalls „besonders streng geschützt“ ist]. Becker und andere hatten auch eine Reihe von Altbäumen festgestellt, die eine Eignung als Sommerquartiere und Wochenstuben aufwiesen. Die Altbäume stehen zum Teil in dem von der Groth-Gruppe beanspruchten Baugebiet. Ein Winterquartier befindet sich in einem sogenannten Fledermauskeller im nahen Osdorfer Wäldchen. Ob es weitere Winterquartiere im Umfeld gibt, ist nicht bekannt.

Für einzelne Fledermausarten wie die Zwergfledermaus und die vermutete Braunes Langohr bildet das Untersuchungsgebiet „einen wichtigen Teil ihrer Fortpflanzungs- und Zufluchtsstätte“ (vgl. Naturschutz- und Landschaftsentwicklungsstudie von Fugmann/Janotta vom Dezember 2012, Kapitel Säugetiere, Blatt 25). Veranlasst durch die Groth-Gruppe sind 2013/2014 mehrere leerstehende Gebäude im Planungsgebiet abgetragen worden. Vorherige Untersuchungen, ob diese Baulichkeiten etwa Fortpflanzungs- und Zufluchtsstätten von Fledermäusen waren, sind nicht bekannt. Die im Workshop-Verfahren vorgelegten Materialien enthalten keine Angaben über Fledermausarten. Im Planungsgebiet liegende Fortpflanzungs- und Zufluchtsstätten von Fledermäusen müssen erhalten bleiben und geschützt werden.

Arten aus Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie

Dem Verfasser sind die folgenden Arten aus Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU bekannt: Neuntöter, Heidelerche und Gartenbaumläufer. Von älteren Anwohnern wird von einem großen Bestand an Rebhühnern im Waldgebiet im Nordosten des Planungsgebiets berichtet, der aber offenbar ganz verschwunden ist.

Der Neuntöter [Lanius collurio] ist sehr zahlreich im gesamten Planungsgebiet als Brutvogel aktiv (1). Ob die in 2 vorgeschlagene CEF-Maßnahme, durch Anpflanzen von Dornensträuchern im Bereich einer zukünftigen „Grünen Mitte“ ein sinnvolles Vorhaben ist, um einen nahezu einmalig großen Bestand an Neuntötern zu erhalten, müssen unabhängige Vogelschutzexperten beurteilen.

Die Brutreviere der Heidelerche [Lullula arborea] (1, 2) erscheinen durch Wohnungsbau entlang der Osdorfer Straße gefährdet. Gleiches gilt auch für dort bestehende Landschaftsbilder nach Anhang I der FFH-Richtlinie der EU.

Der Gartenbaumläufer [Certhia brachydactyla] ist wohl in nur sehr geringer Zahl im Südwesten des Planungsgebiets anzutreffen. Ob diese Art durch die geplante Bebauung gefährdet wird, bliebe zu untersuchen. Der Gartenbaumläufer erscheint nicht in den Materialien, die im Workshop- Verfahren bisher vorgelegt wurden.

Schlussbemerkung:

comment! Zweck dieser Stellungnahme soll es sein, im Aktionsbündnis aber auch im Kontakt mit Naturschutzverbänden, Politikern und Behörden einen Diskurs anzustoßen, welche Zukunft im Planungsgebiet vorgefundene europarechtlich streng geschützte Arten haben sollen.

Der Verfasser ist sich des Risikos bewusst, dass es etwa von ihm übersehene Pflanzen- und Insektenarten im Planungsgebiet gibt, die ebenfalls europarechtlich streng geschützt sind. Ein Überblick über Arten, die nach innerstaatlichen Regularien geschützt, würde den Rahmen dieser Stellungnahme bei weitem sprengen. Interessierten bietet aber die sehr verdienstvolle Studie von Fugmann/Janotta vom Dezember 2012 einen sicherlich erschöpfenden Überblick [PDF-Dokument].



P R E S S E - M I T T E I L U N G

Gelenkte Bürgerbeteiligung in Lichterfelde-Süd

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

   
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Von:
Aktionsbündnis Landschaftspark, 25. Juli 2014 – 12.24 Uhr MESZ. V.i.S.d.P.: Eberhard Speckmann. Alle Links wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt]


Die Groth-Gruppe möchte in Lichterfelde-Süd den von der Politik so gesehenen sozialen Brennpunkt Thermometer-Siedlung um einen neuen Stadtteil mit bis zu 2.700 Wohnungen errichten. Dies wird von der Bezirkspolitik unterstützt, obwohl dadurch Lebensräume selbst europarechtlich streng geschützter Arten zerstört und im sozialen Umfeld benötigte Arbeits- und Ausbildungsplätze verdrängt werden. Zudem wird die verkehrliche Erschließung die bereits jetzt bestehenden Stausituationen unerträglich machen.

Die Bürgerinitiative „Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde Süd“ setzt sich bisher vergeblich für eine abgespeckte Randbebauung entlang vorhandener Straßen ein, soweit

Derzeit führt die Groth-Gruppe in Abstimmung mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf ein sogenanntes „diskursives Workshop-Verfahren“ durch, um Grundlagen für einen geänderten Flächennutzungsplan und den Erlass eines Bebauungsplans zu schaffen. Für die Groth-Gruppe ist dabei die „Einbindung von Bürgervertretern (...) die entscheidende Grundlage“. Unsere Erfahrungen stehen dem diametral entgegen, unsere Vorschläge werden missachtet und die Groth-Gruppe greift darüber hinaus lenkend in die Bürgerbeteiligung ein.

Das Aktionsbündnis ist im Ergebnis eines von der Groth-Gruppe gesteuerten Auswahlverfahrens mit Herrn Prof. Dr. Ing. Helmut Schmidt am Workshop-Verfahren beteiligt. Im Verhinderungsfalle wird er durch Frau Veronika Mampel, Stadtteilzentrum Steglitz e.V., vertreten. Am Workshop am 4. Juli 2014 konnten sowohl Herr Schmidt als auch Frau Mampel nicht teilnehmen. Auf Vorschlag von Herrn Schmidt hatte deshalb die Workshop- Moderatorin, Frau Vosskamp, den weiteren Bürgerinitiativ-Sprecher Gerhard Niebergall eingeladen, musste ihn dann auf Weisung der Groth-Gruppe und wohl auch der GRÜNEN-Bezirksstadträtin Markl-Vieto wieder ausladen. Die Ausladung eines Vertreters der Bürgerinitiative halten wir zumindest für undemokratisch.

Die GRÜNEN-Frontfrauen Ramona Pop und Antje Kapek bezeichneten zuletzt im Tagesspiegel die Bürgerbeteiligung in Lichterfelde Süd als beispielhaft. Offenbar waren sie bei dieser Aussage nicht gut beraten.

Die aktuelle städtebauliche und Freiraum-Planung in Lichterfelde Süd wird das Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde Süd im engen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern auch ohne Einladung von Groth-Gruppe und Bezirksamt weiter konstruktiv und kritisch begleiten.



Großen Feuerfalter in Lichterfelde-Süd retten

Ein Plädoyer dafür, ganz genau hinzuschauen und dann zu agieren.

   
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Aus: Mitteilung „
Aktionsbündnis Landschaftspark“, 27. August 2014. Von GERHARD NIEBERGALL. Bildlegende und die Links sowie alle [...] wurden hier redaktionell hinzugefügt.


Der Große Feuerfalter (Lycaema dispar) ist durch das Bauvorhaben der Groth- Gruppe in Lichterfelde-Süd in seinem Bestand bedroht. Als Lebensart in Anhang II [und IV] der FFH-Richtlinie der EU ist er eine Art „von gemeinschaftlichem Interesse“ und verdiente es, seinen Lebensraum in einem Natura-2000-Gebiet zu schützen.

    Großer Feuerfalter (Lycaema dispar)
^   Die große Population des sehr seltenen Großen Feuerfaltes (Lycaema dispar) ist in Lichterfelde-Süd durch das Bauvorhaben der Groth-Gruppe bedroht, obwohl diese Art dem besonderen Schutz durch EU-Recht unterliegt. Durch den Bau werden aber seine Futter- und Wirtspflanzen weitgehend ausgerottet werden.
Nach Fugmann/Janotta ist der Große Feuerfalter im städtebaulichen Planungsgebiet weiträumig nachgewiesen [
F/J-Tabelle des Vorkommens]. Eine kleinere Population soll es in Berlin noch in Buch geben, die ebenfalls durch ein Wohnungsbauvorhaben gefährdet ist. Bei vorgezogenen [CEF-] Ausgleichmaßnahmen in Lichterfelde-Süd wird man nicht darauf verzichten können, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten in den Blick zu nehmen.

Im nördlichen Mitteleuropa erscheint der Große Feuerfalter i. d. R. nur in den Monaten Juni/Juli in seiner Lebensphase als Schmetterling [Wikipedia]. Wegen der anhaltend kühlen Witterung wird er in Lichterfelde-Süd gegenwärtig kaum noch in seiner Flugphase anzutreffen sein. Als Schmetterling soll der Große Feuerfalter an der Rossminze (Mentha longifolia) sowie an Greiskräutern (Senecio spec.) saugen (s. a. o. a. O.). Fugmann/Janotta nennen in ihrer Artenliste Gefäßpflanzen das Jacobs Greiskraut (Senecio jacobaea) und das Frühlings- Greiskraut (Senecio vemalis).

In seinem Lebensstadium als Raupe lebt der Große Feuerfalter nach bekannter hiesiger Auffassung am Krausen Ampfer (Rumex crispus) sowie am Stumpfblättrigen Ampfer (Rumex obtusifolius). Diese beiden Ampfer-Arten sind nach Fugmann/Janotta in Lichterfelde-Süd heimisch [Ed: beide Arten sowie der Rispen-Sauerampfer (Rumex thyrsiflorus) wurden bereits um 1983/84 nachgewiesen], aber offenbar in dem von der Groth-Gruppe reklamierten Baugebiet. Soweit dem Verfasser bekannt ist, soll bei diesen Ampfer-Arten in Lichterfelde-Süd bisher nie ein Befall mit Raupen des Großen Feuerfalters festgestellt worden sein.

Lt. Wikipedia (s. a. o. a. O.) soll im Gegensatz zu hiesiger Auffassung der Teich- Ampfer (Rumex hydrolapathum) Wirtspflanze des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) sein. Krauser und Stumpfblättriger Ampfer seien hingegen neben anderen Ampfer-Arten Wirtspflanzen einer Unterart des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar rutila), die Fugmann/Janotta für Lichterfelde-Süd nicht nennt. Wikipedia beruft sich bei seinen Angaben auf Heiko Bellmann: Der neue Kosmos-Schmetterlingsführer, Schmetterlinge, Raupen und Futterpflanzen. Franckh-Kosmos, Stuttgart 2003, ISBN: 3-440-09330-1, S. 136.

Der Teich-Ampfer (Rumex hydrolapathum) ist bisher nicht in Lichterfelde-Süd nachgewiesen. Ein natürlicher Standort könnten aber die beiden Teiche östlich der Anhalter Bahn etwa auf Höhe des S-Bahnhofs Lichterfelde Süd sein. Diese Teiche wurden seinerzeit beim Wiederaufbau der Anhalter Bahn als ökologische Ausgleichsmaßnahme angelegt. Sie befinden sich auf Eisenbahn- Betriebsgelände und sind bisher möglicher Weise naturschutzfachlich weniger erkundet.


Nachtrag:

Pflanzen-Kartierung vergessen?

30.10.2014 (pls). Inzwischen liegen Aussagen von Experten vor, wonach die in Lichterfelde-Süd vorkommenden Ampfer-Arten Rumex obtusifolius (Stumpfblättriger Ampfer) und Rumex crispus (Krauser Ampfer) in Berlin und Brandenburg vom Großen Feuerfalter sehr wohl als Futter- und Wirtspflanzen in seiner Raupen- und Larven-Phase genutzt werden.

Diese Pflanzen gehören also zum Habitat des Großen Feuerfalters und sind deshalb — wie er selbst — streng geschützt. Deshalb wäre es notwendig gewesen, die Standorte dieser Pflanzen zu kartieren. Davon ist allerdings bislang nichts bekannt. Hier muß noch Klarheit geschaffen werden.

Solten die genannten Futter- und Wirtspflanzen vorwiegend im für die Bebauung vorgesehenen Teil des Grothschen Grundstücks wachsen, dann wäre der Fortbestand des Großen Feuerfalters ernsthaft gefährdet.



P R E S S E - M I T T E I L U N G

Städtebau in Lichterfelde-Süd — so nicht!

Nach 5 Workshops noch kein einziges der Probleme gelöst.

   
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Von:
Aktionsbündnis Landschaftspark, 28. August 2014 – 14.46 Uhr MESZ. V.i.S.d.P.: Prof. Helmut Schmidt. Alle Links wurden hier redaktionell hinzugefügt. [Kontakt]


Im größten aktuellen Wohnungsbauvorhaben in Berlin werden gemeinsam von der Groth-Gruppe und dem Bezirksamt in Workshops Planungsgrundlagen geschaffen, die gegen die dort Wohnenden, gegen die Gewerbebetriebe und gegen den Naturschutz gerichtet sind.

Die Bezirksverordneten hätten es in der Hand, diese Entwicklung zu korrigieren, doch die Zählgemeinschaft aus CDU und GRÜNEN weigert sich bisher, eine grundsätzliche Diskussion zur städtebaulichen Entwicklung in Lichterfelde-Süd zu führen. Es soll ein neuer Stadtteil mit 6.000 bis 8.000 Bewohnern entstehen, ohne dass die Lebenssituation der dort bereits Wohnenden, z. B. in der Thermometer-Siedlung berücksichtigt wird. Die Anwesenheit von Bürgern in den Workshops hat reinen Alibicharakter, wirklichen Einfluss auf die Planungen haben sie nicht. Die wesentlichen Probleme sind:

1. Rahmendaten der städtebaulichen Entwicklung

Die Eckdaten des Rahmenplans mit 39 ha zu bebauender Fläche und mit 2.500 bis 2.700 Wohnungen sind ein klarer Verstoß gegen die Daten des
Bezirksgutachtens (Fugmann/Janotta: 16 bis höchstens 27 ha Baufläche), sie werden in keiner Weise kritisch diskutiert oder gar begründet, aber in den Workshops kompromisslos gefordert und umgesetzt. Aus diesem Sündenfall im „Letter of Intent“ zwischen Bezirksamt und der Groth-Gruppe folgen viele schwerwiegende Planungsprobleme, die vorgesehene massive Bebauung wird für die bereits im Umfeld wohnenden Bürgerinnen und Bürger zur Belastung und mindert deren Lebensqualität.

2. Autoarme Stadt

Das Ziel einer „autoarmen Stadt“ bleibt utopisch. Die innere, auto-verkehrliche Erschließung (einschließlich der Stellplätze in Tiefgaragen) steht neben der Radwegeführung im Vordergrund der meisten Entwürfe. Ansätze für die Reduzierung oder Vermeidung von Kfz-Verkehr in das und aus dem Neubaugebiet sind nicht wirklich ausgeführt. Selbst die Wege zu Kita, Schule und zum Einkaufen werden in der gebauten Realität die Nutzung des Pkw nahelegen.

3. Verkehrsanbindung ins städtische Umfeld

Die verkehrliche Erschließung im städtischen Umfeld wirft Probleme auf, die bisher nicht angesprochen, geschweige denn gelöst werden. Aus Sicht des Aktionsbündnisses wird die bereits heute überlastete Verkehrssituation sowohl für den Individual- als auch für den straßengebundenen ÖPN-Verkehr unerträglich. Schon von daher müsste die Planung hinsichtlich der Wohnungsanzahl flexibel angelegt sein. Das starre Festhalten an bis zu 2.700 Wohnungen im Planungsprozess ist der grundlegende Fehler.

4. Naturschutz

Im städtebaulichen Workshop bleiben die aus der Bebauung folgenden Eingriffe in geschützte Natur qualitativ weitgehend undiskutiert hinsichtlich ihrer Wertigkeit. Diese Diskussion kann auch erst nach dem Vorliegen aller notwendigen Gutachten Ende des Jahres erfolgen. Im Hinblick auf den Naturschutz haben alle Entwürfe Probleme mit der zu groß vorgegebenen Baufläche. Die Verknüpfung mit dem Workshop „Grüne Mitte“ ist bisher nicht erfolgreich geleistet, eine Bewertung des weiter zu entwickelnden städtebaulichen Entwurfs im Workshop „Grüne Mitte“ ist vor dessen Beauftragung nach unserer Einschätzung unabdingbar, aber offensichtlich nicht vorgesehen. Die untere Naturschutzbehörde und die Senatsverwaltung für Umweltschutz sind bisher nicht in der Lage, die Planungen zu beurteilen, aber die Planungen werden weiter konkretisiert.

5. Gewerbebestand

Die Bewahrung des bestehenden Gewerbes ist völlig aus dem Blick geraten und spielt bei der Bewertung der Entwürfe offensichtlich keine Rolle mehr: Selbst ein Hinweis aus der Senatsverwaltung für Wirtschaft zum Schutz der Betriebe hat hier nichts geholfen. Ein beteiligter Architekt hat den Wegfall der Forderung nach einem Gewerbeersatzstandort vor dem zweiten städtebaulichen Workshop bestätigt. Diese Rücksichtslosigkeit gegenüber den Unternehmern und beschäftigten Menschen sollte sich für eine sozial ausgerichtete Stadtentwicklung von selbst verbieten, nicht so in der Groth-Gruppe.

6. Wohnbebauung und Naherholung

Die vorgesehene Aufteilung der geplanten Wohnungen auf den Geschosswohnungsbau einerseits und Reihen- und Doppelhäuser andererseits führt zu spezifisch hohem Flächenverbrauch. Die aus dem, Bauvolumen insgesamt berechneten, notwendigen Grünflächen berücksichtigen nur den Grünflächenbedarf der zu bauenden Wohnungen und aus Sicht des Aktionsbündnisses nicht den noch zu deckenden Naherholungsbedarf der bestehenden Siedlungen. Das Aktionsbündnis erinnert daran, dass das Abgeordnetenhaus von Berlin per Beschluss gefordert hat, den Naherholungsbedarf der nachbarlichen Siedlungen in der Planung zu berücksichtigen.

7. Soziales Umfeld

Die Diskussion der sozialen Situation in der Nachbarschaft und die daraus folgenden möglichen Konsequenzen für die städtebauliche Entwicklung fehlen völlig, die Forderung des Aktionsbündnisses nach einer stadtsoziologischen Untersuchung blieb unbeachtet. Der Fokus liegt auf der architektonischen Berücksichtigung des nachbarlichen Baubestandes. Auch der aus der spezifischen Nachbarschaft folgende zusätzliche Bedarf an sozialen Einrichtungen wird nicht bedacht.

Ein harmonisches Miteinander der neuen und der bereits bestehenden Bewohnerschaft ist nicht auf der Agenda. Hier wird ein „Bereich sozialen Entwicklungsbedarfes“ mehr als verdoppelt. Der von den in der BVV vertretenen Parteien gegründete „Politikladen“ in der Thermometer-Siedlung – mit viel Presseresonanz eröffnet – ist inzwischen wieder geschlossen — ein Rückzug mit Symbolcharakter für die Bewohnerschaft.

comment! Diese Hinweise aus dem Aktionsbündnis Landschaftspark Lichterfelde Süd ergänzen die bereits veröffentlichten „TOP 6“ und andere Schriften.

Echo:



Der Sieger des Workshops

Am 19. Sep. 2014 entschied sich die Jury für das städtebauliche Konzept des Architekturbüros „casanova + hernandez architects“, Rotterdam.

Aus: Mitteilung „Aktionsbündnis Landschaftspark“, 19. September 2014 – 15.44 Uhr MESZ. Von GERHARD NIEBERGALL. Bildlegende und die Links sowie alle [...] wurden hier redaktionell hinzugefügt.


    Der Sieger-Entwurf (Sep. 2014)
^   Der Sieger-Entwurf. So soll also eine „behutsame Randbebauung“ aussehen, die uns Politiker von CDU und SPD versprachen, um die einmalige Natur von Lichterfelde-Süd zu erhalten.   (Repro: 20.9.2014 – khd-research)
In dem abschließenden Workshop zur Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts, heute am 19.9.2014, entschied sich das Entscheidungsgremium [Jury] einstimmig für den Entwurf des Büros "casanova + hernandez architects". Die entscheidungsvorbereitende Stellungnahme ist in der Anlage beigefügt [hier als
PDF-Download (3,5 MByte)]. Nach erster Sichtung scheinen insbesondere folgende Sachverhalte gegeben.

Der Entwurf von "casanova + hernandez" sieht den größten Verbrauch von Biotop- und Waldflächen von allen am Verfahren beteiligten Entwürfen vor. Dabei werden trickreich siedlungsnahe Naherholungsflächen in die "Grüne Mitte" verlagert. Die noch mit Wald bedeckte Abstandsfläche zwischen Bahn und Wohnbebauung ist ebenfalls zur Nutzung als siedlungsnahe Naherholungsfläche eingeplant.

Ersatzstandorte für das vorhandene Gewerbe sind nicht vorgesehen. Der Standort des Holderhofs und damit auch die Überwinterungsfläche der Wechselkröte erscheint ungeklärt. Die angemahnte Reduzierung der Bauflächen im Südwesten und Südosten erscheint allenfalls marginal.

Fugmann/Janotto hatte nicht den Siegerentwurf präferenziert. Die äußere verkehrliche Erschließung ist weiterhin vollkommen offen. Das Schallschutzgutachten offenbart Risiken für Lärmspiegelungen in die Wohnquartiere westlich der Bahn.

Die Kartierung für Vögel soll abgeschlossen sein.

Das Abschlussergebnis des Workshop-Verfahrens zu Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts soll in einer Pressekonferenz im Rathaus Zehlendorf am 23. Sept. 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

[19.09.2014: Protokoll-Erklärung des Aktionsbündnisses]



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(Toronto/Houston)





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