Der aktuelle Flächennutzungsplan für Berlin aus dem Jahre 1994 basierte auf der Annahme,
dass die Zahl der Einwohner von Berlin bis 2010 auf 8 Millionen wachsen werde. Bestimmende Themen
waren seinerzeit der Hauptstadtbeschluss und die Olympiabewerbung [für 2000]. In Lichterfelde-
Süd sah die Bauverwaltung eine Reservefläche für Wohnungsbau und Gewerbe. In ihrer
Rangliste, an welchen Standorten vorrangig gebaut werden sollte, rangierte Lichterfelde-Süd
allerdings schon damals an 30. und damit letzter Stelle.
Der
Flächennutzungsplan [FNP] bindet allein die Verwaltung. Diese kann ihre Planung
jederzeit an sich ändernde stadtpolitische Vorgaben anpassen. Grundstückseigentümer
können allein aus dem Flächennutzungsplan keinerlei Ansprüche herleiten, weder auf
entgangenen Gewinn wegen unerfüllter Erwartungen noch auf Baugenehmigung. Zu einer
Baugenehmigung bedarf es eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, um den sich die Vivico Real
Estate GmbH bei der Politik bemüht, um ihr Wohnungsbau- und
Golfplatzprojekt in
Lichterfelde-Süd zu realisieren.
Das
Landschaftsprogramm ist ein nach seiner Zweckbestimmung von der
Flächennutzungsplanung
unabhängiges Berliner Planungsinstrumentarium. Seine
Entwicklung ab den 1970 Jahren wurde maßgeblich durch den Fachbereich Landschaftsplanung der
Technischen Universität Berlin geprägt, der vermeiden wollte, dass seine Untersuchungen zu
den roten Listen, der Biotopkartierung und dem Artenschutz schon in der Frühphase
einer Bauleitplanung geräuschlos kapitalkräftigeren Bebauungsinteressen geopfert werden
konnten. Das Berliner Landschaftsprogramm, das sehr bald bis weit in die EU hinein als vorbildlich
galt, verfolgt hauptsächlich 4 Planungsziele:
- Naturhaushalt/Umweltschutz.
- Biotop- und Artenschutz.
- Landschaftsbild.
- Erholung und Freiraumnutzung.
Zielvorstellung ist es, etwa konkurrierende Vorstellungen des Flächennutzungsplanes und des
Landschaftsprogramms erst im Verlaufe weiterführender Planungsmaßnahmen wie
Landschaftsplan und Bebauungsplan
gegeneinander abzuwägen und letztlich einer stadtpolitischen Entscheidung
zuzuführen.
Vor allem nach dem Zusammenschluss der Senatsressorts für Bauen/Wohnen und Stadtentwicklung
wuchs dem Bauressort unter dem Beifall der Baulobby auch begünstigt durch Stellenabbau
und unterschiedliche berufliche Entwicklungsmöglichkeiten allmählich eine
Leitfunktion zu. Deshalb ist wohl erklärbar, dass die vorstehenden Schaubilder zum
Landschaftsprogramm städtische Übergangsbereiche mit Mischnutzungen bis weit
in die frühere Parks Range zeigen, obwohl sich dort in der Realität nur
Natur pur befindet.
Dennoch sieht das Landschaftsprogramm in seiner ersten Auflage für das wiedervereinigte Berlin
1994 etwa auf der Fläche der früheren Parks Range einen Park
Lichterfelde und in seiner Ergänzung von 2004 einen
Landschaftspark
Lichterfelde-Süd als Bestandteil eines äußeren Berliner Parkringes
vor.
Gemeinsam mit dem Fachbeirat für Naturschutz und Landschaftspflege bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung fordern wir:
1. Landschaftsprogramm anpassen,
2. FNP entsprechend ändern,
3. Landschaftsschutzgebiet ausweisen.